Von Menschen und anderen Kreaturen
Die Verantwortung der Wissenschaft
Der Autor, mit vollständigen Titeln Bischof
Professor Dr. Wolfgang Huber, hielt zum 90. Geburtstag Carl Friedrich
von Weizsäckers im DGB-Bildungszentrum Pöcking auf einem
Physikalisch-Philosophischen Kolloquium einen Vortrag, dessen Text
wir hier ungekürzt wiedergeben (mit freundlicher Genehmigung
der Carl Friedrich von Weizsäcker-Gesellschaft). Der Anlass ergab
sich zwar schon im Juni 2002, aber der Vortrag ist heute fast aktueller
als damals.
Er befasst sich mit den sehr ungleichen Objektivitäts- und Freiheitsbegriffen
der wie man heute nicht unproblematisch zu sagen pflegt
prozess- und ergebnisorientierten Forschungstätigkeiten. Und
mit der entscheidenden Frage: Wie kann verhindert werden, dass der
Mensch zum Objekt der Wissenschaft wird?
Von Wolfgang Huber
"Mit der Bombe leben. Die gegenwärtigen Aussichten einer
Begrenzung der Gefahr eines Atomkrieges. Der aufsehenerregende Atombericht
aus der Wochenzeitung Die Zeit." So hieß die erste
Schrift von Carl Friedrich von Weizsäcker, die ich mir kaufte.
Das Erscheinungsjahr war 1958; der Kaufpreis betrug 1 DM. Carl Friedrich
von Weizsäcker ist mir zuerst mit dem Thema begegnet, das ihn
nicht mehr losgelassen hatte, seit er im Winter 1938/39 im nächtlichen
Gespräch mit Georg Picht zu der Einsicht gekommen war, die Menschheit
sei gezwungen, die Institution des Krieges abzuschaffen, wenn sie
selbst überleben wolle. Unmittelbar vor diesem Gespräch
mit Georg Picht hatte Weizsäcker erfahren, dass die Möglichkeit
der Uranspaltung entdeckt worden war; über die denkbare militärische
Nutzung dieser Entdeckung war er sich sofort im Klaren. Wie konnten,
ja mussten Wissenschaftler die Verantwortung für die möglichen
Folgen ihres Tuns wahrnehmen?
Dieser Grundimpuls hat Carl Friedrich von Weizsäcker nicht nur
dazu veranlasst, als Wissenschaftler politische Verantwortung zu übernehmen
und als Christ auch die Kirchen zu entsprechender Verantwortung herauszufordern.
Mit derselben Dringlichkeit stellte sich ihm die Aufgabe, die Folgen
für eine Wissenschaft zu bedenken, die bei ihrem Forschen von
den möglichen Folgen ihres Tuns nicht mehr absehen kann. Die
Verantwortung der Wissenschaft wurde also in ihren grundsätzlichen
wie in ihren praktischen Dimensionen zu einem seiner Lebensthemen.
Es gehört zu den glücklichen Fügungen in meinem Leben,
dass ich Carl Friedrich von Weizsäcker ebenso wie Georg
Picht gerade in diesen Zusammenhängen nahegekommen bin.
Aus Anlass seines 90. Geburtstags über Wissenschaft und Verantwortung
in unserer Zeit nachzudenken ist deshalb eine selbstverständliche
Dankespflicht.
Die Fragestellungen, unter denen solches Nachdenken geschieht, haben
sich gewandelt. Die Furcht vor dem großen atomaren Krieg, die
Carl Friedrich von Weizsäcker vor allem seit 1968 bestimmte,
konnte gebannt werden; das hat er selbst schon 1988 also noch
vor der Wende des Jahres 1989 festgestellt. Die Wende von 1989
hat darüber hinaus dem Ost-West-Antagonismus und damit der politischen
Basis für das System der atomaren Abschreckung ein Ende bereitet.
Trotzdem ist die Bändigung militärischer Gewalt noch immer
nicht gelungen. Die Wiederkehr des Krieges als Institution auch auf
den europäischen Boden macht das ebenso deutlich wie die Aushöhlung
des staatlichen Gewaltmonopols durch terroristische Gewalt und Bürgerkrieg.
Nach dem Ende der bipolaren Welt sind die Aufgaben der Vermeidung
von Gewalt und der Sicherung des Friedens auf neue Weise so wichtig
geworden, wie sie Carl Friedrich von Weizsäcker unter den Bedingungen
der atomaren Konfrontation erschienen. Die Trias von Gerechtigkeit,
Frieden und Naturbewahrung, welcher der konziliare Prozess gewidmet
war, hat an Aktualität nicht verloren, auch wenn die Fragen nach
wirtschaftlicher Globalisierung einerseits und individueller Selbstverantwortung
andererseits sich in den Vordergrund geschoben haben. Die Grundfragen
der politischen Ethik gewinnen heute eine neue Bedeutung durch die
kulturelle und religiöse Grundierung aktueller Konflikte
durch die blasphemische Rede vom Gotteskrieg ebenso wie durch die
übersteigerten Reaktionen, die von einem Kreuzzug
gegen eine Achse des Bösen sprechen. Dass auch die
mit der Entdeckung der Uranspaltung verbundenen militärischen
Gefahren noch längst nicht gebannt sind, wird in Rüstungsplanungen
unserer Gegenwart auch immer wieder offenkundig.
Und doch lagert sich über die Frage nach dem Überleben die
Frage nach dem Leben selbst. Genomanalyse, genetische Diagnostik und
Reproduktionsmedizin bringen das menschliche Leben selbst, so scheint
es, in die Verfügungsgewalt des Menschen. Die Herstellung eines
genetisch unbeschädigten Menschen tritt in die Reichweite der
wissenschaftlichen Möglichkeiten. Wird sie damit nicht auch zu
einer ethischen Pflicht? Muss nicht gerade dann menschliches Wissen
auch eingesetzt werden, wenn es der Optimierung des menschlichen Lebens
selbst zu dienen vermag? So wird gegenwärtig gefragt. Die Forschung
mit embryonalen Stammzellen wird nicht nur mit Gesichtspunkten der
Forschungsfreiheit, sondern auch mit denjenigen der Heilungshoffnung
begründet. Die Weiterentwicklung und Anwendung der Präimplantationsdiagnostik
wird aus einem mit dem Recht auf Selbstbestimmung mitgegegebenen Fortpflanzungsrecht
begründet, welches einen Anspruch auf die dafür zur Verfügung
stehenden medizinischen Methoden einschließen soll. Die Präimplantationsdiagnostik
erscheint in einer solchen Betrachtungsweise gar nicht als ein noch
eigens begründungspflichtiger Schritt; sie ist vielmehr mit der
Anerkennung der verfügbaren Methoden der künstlichen Befruchtung
selbst legitimiert.
Die Szenerie hat sich gewandelt. Die Frage nach der Verantwortung
der Wissenschaft bleibt.
Denn neu sind die Begriffe, die Sache ist es nicht. Nach der Verantwortung
der Wissenschaft ist gefragt worden, seit Aristoteles die Wissbegier
als einen der Grundantriebe des Menschen identifiziert hat. Aus diesem
Anstoß hat sich eine Theorie der Wissenschaft entwickelt, die
an der Wahrheitserkenntnis um ihrer selbst willen ausgerichtet ist.
Die Objektivität des Forschens um der Wahrheit willen ist aber
an die Bedingung menschlicher Freiheit gebunden. Das Ideal der Objektivität
lässt sich nur aufrechterhalten, wenn der Prozess des Forschens
von fremder Bestimmungsmacht freigehalten werden kann. Doch die Zusammengehörigkeit
von Forschung und Freiheit wurde in der Neuzeit darüber hinaus
auch darin gesehen, dass die Fortschritte der Forschung der Entfaltung
menschlicher Freiheit zugute kommen. In der Sattelzeit
der Moderne, also den Jahrzehnten zwischen 1770 und 1830, wurde diese
Verknüpfung von Forschung und Freiheit über den Begriff
des Fortschritts mit besonderer Emphase proklamiert. Die Freiheit
des Menschen wurde als Unabhängigkeit von den Zwängen der
Natur definiert; der entscheidende Maßstab für den Fortschritt
der Erkenntnis aber wurde darin gesehen, ob er die Menschen von den
Mühseligkeiten der menschlichen Existenz befreie, wie Bertolt
Brecht das in seinem Leben des Galilei nannte.
Doch in dem Maß, in dem die naturwissenschaftlich fundierte
Technik alle Lebensbereiche veränderte, verstärkte sich
auch deren Eigenbedeutung. Das naturwissenschaftliche Zeitalter,
von dem Rudolf Virchow als erster sprach, erforderte auch neue Formen
der Forschungsorganisation. Forschung als die systematische,
methodengeleitete und überprüfbare wissenschaftliche Suche
nach Erkenntnis, mit deren Hilfe der Mensch die Gesetze der Natur
(auch seiner eigenen) zu entdecken und zu beschreiben sowie die Entstehung,
Entwicklung und Wirkweise der von ihm selbst geschaffenen Kulturen
zu verstehen und zu erklären sucht (W. Frühwald),
braucht eigenständige institutionelle Voraussetzungen.
Von der Verknüpfung zwischen Forschung und Freiheit, die in der
Neuzeit so emphatisch behauptet wurde, ist auf diesem Weg vor allem
das Postulat der Forschungsfreiheit übrig geblieben. Die innere
und äußere Freiheit des Forschers in der Definition seines
Untersuchungsgegenstandes und in der Wahl des Forschungsweges wie
auch im Recht zur Veröffentlichung seiner Untersuchungsergebnisse
ist im Grundsatz als forschungsethisches Prinzip anerkannt. In der
Bundesrepublik Deutschland ist es aus guten Gründen seit 1949
mit Verfassungsrang ausgestattet. Nach dem Missbrauch von Forschung
in der Zeit des nationalsozialistischen Regimes war dies eine Wertentscheidung
von großer Tragweite.
Weil ich als Theologe von diesen Dingen spreche, füge ich hinzu:
Zwar hat die christliche Theologie den hohen Rang von Wissbegierde
und Forschungsfreiheit nicht immer hoch genug gehalten. Trotzdem haben
sie im christlichen Glauben, recht verstanden, einen festen Ort. Wenn
in der evangelischen Theologie von der Weltlichkeit der Welt
die Rede ist, so wird damit hervorgehoben: Der Glaube, dass Gott die
Welt geschaffen hat samt allen Kreaturen, schließt
nicht aus, sondern ein, dass wir uns um das Verstehen dieser von Gott
geschaffenen Welt bemühen. Die Unterscheidung zwischen dem unerforschlichen
Schöpfer und seiner erforschbaren Schöpfung macht das gerade
möglich. Gott würdigt diese Welt, Ort seiner Offenbarung
zu sein. Aber die Welt bleibt Welt, Gottes Schöpfung, Gegenstand
menschlichen Erkennens. Glaube und der Drang nach Erkenntnis stehen
zueinander nicht im Widerspruch.
Doch fraglose Geltung haben die beiden forschungsethischen Prinzipien
der Objektivität und der Forschungsfreiheit nur für prozesshaft
verfahrende Wissenschaften, also für diejenigen Forschungen,
bei denen sich das Ergebnis der Forschung im Forschungsvollzug herausstellt,
aber nicht im vorhinein geplant wird. Heute dagegen erweitert sich
gerade derjenige Bereich der Forschung, den man in einer gewiss nicht
unproblematischen Unterscheidung als resultathaft orientierte Forschung
bezeichnen kann. In ihr soll für ein bestimmtes Resultat durch
Entdeckung und Experiment die günstigste Lösung gefunden
werden. Die ökonomische Verwertbarkeit dieser Lösung ist
dabei von vornherein im Blick. Forschungen dieser Art sind in aller
Regel in einen dichten internationalen Wettbewerb eingebunden. Gerade
an ihren vordersten Fronten hat Forschung in vollem Umfang an den
Prozessen Anteil, die wir mit dem Begriff der Globalisierung zu bezeichnen
pflegen. Die Resultat- und Konkurrenzorientierung der Forschung droht
in solchen Fällen die Maßstäbe zweckfreier Objektivität
sowie der inneren und äußeren Forschungsfreiheit in ihrer
Bedeutung zu überlagern.
Die Fortschritte der resultathaft orientierten Forschung werden nun
in wachsendem Maß von einer Wissenschaftsskepsis begleitet.
Sie richtet sich auf die Folgen, die mit solchen Resultaten verbunden
sind oder sein können. Sie richtet sich aber vor allem auf die
Veränderungen im Verständnis des Menschen als freier, verantwortungsfähiger,
auf wechselseitige Anerkennung angelegter Person, die sich mit den
heutigen lebenswissenschaftlichen Handlungsmöglichkeiten verbinden.
Sie handelt im Kern von der Frage, wann die Grenze überschritten
ist, jenseits deren der Mensch nicht mehr als Person, sondern als
Sache, nicht mehr als Jemand, sondern als Etwas betrachtet wird. Vordringlich
werden diese Fragen gegenwärtig an den beiden schon erwähnten
Themen der Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen und
der Präimplantationsdiagnostik diskutiert.
Dass sich bei der Forschung mit embryonalen Stammzellen ein Grenzproblem
stellt, hat die jüngste deutsche Diskussion deutlich gezeigt.
Auch diejenigen, die zumeist aus forschungsstrategischen Gründen
die Zulassung der Forschung mit embryonalen Stammzellen wünschten,
konnten sich, von wenigen Ausnahmen abgesehen, einer Einsicht gar
nicht entziehen, die Jürgen Habermas auf die knappe Formel gebracht
hat, dass diese Forschungspraxis einen verdinglichenden Umgang
mit vorpersonalem menschlichem Leben ... erfordert. Der deutsche
Kompromiss zu diesem Thema läuft nun darauf hinaus, dass die
Forschung an embryonalen Stammzellen zwar ermöglicht, für
diese Forschungsabsicht aber nur auf Stammzellen von bereits früher
getöteten Embryonen zurückgegriffen werden soll. Ein Anreiz
dazu, dass in Zukunft Embryonen zu Forschungszwecken hergestellt werden,
soll auf diese Weise vermieden werden. Man mag diesem Kompromiss eine
gewisse Weisheit zugestehen; die entscheidende Weisheit freilich würde
sich erst dann zeigen, wenn man in ihm tatsächlich nicht mehr
sieht als eine Erlaubnis auf Zeit. Nur dann wäre der Schritt
auf die schiefe Ebene wirklich vermieden.
Noch weiter reicht die Debatte über die Präimplantationsdiagnostik.
Denn wer die Zulassung der Präimplantationsdiagnostik fordert,
hält die Selbstbestimmung der Eltern im Blick auf die Fortpflanzung
für einen Wert, der auch das Recht auf eugenische Maßnahmen
einschließt. Auch wenn die Präimplantationsdiagnostik nur
eingesetzt würde, um zu verhindern, dass bei künstlicher
Reproduktion Kinder mit schwersten Behinderungen geboren werden, liegt
dem ein eugenischer Denkansatz zu Grunde. Die Erfahrungen mit der
Pränataldiagnostik lassen darüber hinaus vermuten, dass
die Präimplantationsdiagnostik, wenn sie erst einmal zugelassen
ist, nicht auf einen engen Anwendungsbereich beschränkt sein
wird; sie wird dann nicht nur zur Vermeidung schwerster Behinderungen,
sondern auch zur Beförderung gewünschter Eigenschaften eingesetzt
werden.
An dieser Stelle gibt es einen untergründigen Zusammenhang mit
Tendenzen der Rechtsprechung, wie sie im jüngsten Urteil des
Bundesgerichtshofs zum Ausdruck kommen. Offenkundig hatte im Fall
von Sebastian, dessen schwere Behinderung pränatal feststellbar
war, die Ärztin ihre Informations- und damit auch ihre Beratungspflicht
gegenüber der Mutter versäumt. Statt dieses Versäumnis
zu ahnden, wird das behinderte Kind selbst als Schaden
bezeichnet. Solche Rechtsprechung und eine ihr entsprechende Mentalität
steigern natürlich einen Trend in medizinischer Forschung und
ärztlicher Praxis, der darauf gerichtet ist, solche Schäden
auszuschließen also einen Trend zu eugenischer Optimierung.
Damit verstärkt sich die Frage, wie Menschen, die Produkte solcher
Optimierungsanstrengungen sind, in Beziehungen eintreten können,
deren Teilhaber sich wechselseitig als gleiche anerkennen können.
In ungeahnter Intensität weisen die gegenwärtig anstehenden
Fragen der Forschungsethik damit auf Grundfragen unseres Menschenbildes
zurück. Was ist der Mensch, dass du seiner gedenkst?
Die erstaunte Frage des alttestamentlichen Psalmisten gewinnt neue
Aktualität. Du hast ihn wenig niedriger gemacht als Gott,
heißt es weiter im 8. Psalm. Nirgendwo wird höher vom Menschen
geredet als in der jüdischen und christlichen Tradition, die
im Menschen ein Ebenbild, ein Entsprechungsbild Gottes sieht. Sie
sieht die Würde des Menschen gerade nicht in einer Substanz,
die ihm zu eigen ist, sondern in den Beziehungen, in denen sich sein
Leben vollzieht. Niemals darf dieser Mensch zum bloßen Objekt
für fremde Zwecke, zum Material wissenschaftlicher Verfügungsansprüche
werden. Der von Kant unter dem Titel der menschlichen Würde formulierte
Gedanke, dass der Mensch niemals bloß als Mittel, sondern stets
zugleich als Zweck in sich selbst zu betrachten sei, hat hier seine
Wurzel. Radikal ist der Begriff der menschlichen Würde dieser
Tradition zufolge dort gedacht, wo der Mensch mehr ist, als er selbst
aus sich zu machen vermag, und wo diese Würde nicht als Resultat
menschlicher Leistung verstanden, sondern menschlichem Leisten wie
menschlichem Versagen vorgeordnet ist.
Damit wird einer Denkweise der Weg gebahnt, die mit der Endlichkeit
des menschlichen Lebens wie des menschlichen Erkennens zu rechnen
vermag. Wenn die Würde des Menschen nicht an dem hängt,
was ihm selbst zu eigen ist oder von ihm selbst hervorgebracht wird,
kann der Mensch seine Eigenschaften wie seine Leistungen mit der Gelassenheit
betrachten, aus der heraus auch der Stolz auf Gelungenes allein menschliches
Maß behält. Aus dieser Überlegung aber ergibt sich
im Blick auf die Wissenschaft die schlichte und doch keineswegs banale
Folgerung, dass sie auch in ihren stärksten Seiten nicht mehr
ist als eine Hervorbringung menschlicher Endlichkeit. Unverträglich
mit einer solchen Betrachtungsweise ist ein Wissenschaftsglaube, der
die Resultate menschlicher Rationalität mit einer irrationalen
Heilshoffnung verbindet. Der unbegrenzte Fortschritt der Wissenschaft
selbst, die durch sie mögliche Optimierung des Menschen oder
die Unendlichkeit der Natur sind Kurzformeln für einen szientistischen
Irrglauben, der immer dann mächtigen Auftrieb erhält, wenn
neue Erkenntnisse in der Wissenschaft besonderes Aufsehen erregen.
Im Wissenschaftsglauben, so hat Carl Friedrich von Weizsäcker
immer wieder deutlich gemacht, treten solche Heilsvorstellungen an
die Stelle sowohl des ewigen Gottes wie der unsterblichen Seele.
Ich würde solche Heilsvorstellungen trotzdem nicht als Säkularisate
des christlichen Glaubens ansehen. Denn sie überführen gerade
nicht Gehalte des christlichen Glaubens in Themen weltlicher Verständigung;
sondern sie transformieren Themen weltlicher Verständigung in
Heilsvorstellungen, deren (quasi-)religiöser Charakter freilich
oft undurchschaut bleibt. Gerade auf einen solchen Umgang mit der
Wissenschaft ist der Satz Carl Friedrich von Weizsäckers gemünzt:
Der Mensch, der ohne Religion zu sein meint, pflegt einer niedrigeren
Religion zu verfallen.
Was der christliche Glaube zu einer Klärung solcher Fragen beizutragen
vermag, pflegt Carl Friedrich von Weizsäcker an der Bergpredigt
Jesu und insbesondere an ihren Seligpreisungen zu verdeutlichen. Die
Imperative, die unsere Verantwortung herausfordern, sind notwendig.
Aber sie sind gnadenlos, wenn ihnen nicht ein Indikativ zu Grunde
liegt. Der Imperativ ist nur erlaubt, weil es die Wirklichkeit
gibt: Selig sind die Friedensmacher, denn sie werden Gottes Söhne
heißen, selig sind die nach dem Geist Verlangenden, denn ihrer
ist das Reich der Himmel. Nur im Horizont einer solchen Wirklichkeit
enthüllt sich auch das Schlechte an der Wirklichkeit, die ihr
widerspricht. Doch trotz der Bergpredigt und ihrer Seligpreisungen
bewegen wir uns immer wieder in den Ambivalenzen unserer jeweiligen
Gegenwart. Die Frage, wie die Handlungen, die wir jetzt vollziehen,
sich zu der Wirklichkeit verhalten, die wir als die schlechthin gute
anerkennen, kann erst vom Ende der Geschichte in voller Transparenz
beantwortet werden. Deshalb bleibt der Gedanke eines Urteils über
die Geschichte von ihrem Ende her das meint die Vorstellung
vom Jüngsten Gericht ein jedenfalls aus der
Sicht der christlichen Theologie unaufgebbarer Gedanke. Unaufgebbar
ist er auch deshalb, damit die Wissenschaft nicht meint, schon jetzt
vorwegnehmen zu können, was einem letzten Urteil, eben dem Jüngsten
Gericht vorenthalten ist. Nicht diese oder jene wissenschaftliche
Erkenntnis zu beurteilen, sondern die Wissenschaft vor solchen letzten
Urteilen zu bewahren, ist vielleicht der wichtigste Dienst, den die
Theologie der Wissenschaft zu leisten vermag.