Der Sozialstaat in der Krise
Gerechtigkeit und europäische Politik
Von Julian Nida-Rümelin
Es geht um eine Konzeption von Gerechtigkeit, die für die europäische
Politik Orientierung bieten kann. Entsprechend will ich versuchen, in
sechs Schritten eine Art gedankliche Strukturierung dieser Thematik
zu leisten.
In einem ersten Schritt erläutere ich den Begriff politische Gerechtigkeit.
In einem zweiten werde ich fragen: In welchem Verhältnis steht
diese Norm der Gerechtigkeit, oder altmodisch und für manche vielleicht
treffender formuliert, diese Tugend, zu anderen Normen bzw. Tugenden?
Für den hier relevanten Kontext muss drittens gefragt werden: Gibt
es einen Zusammenhang zum Bürgerstatus, und, wenn ja, viertens
zu einem europäischen Bürgerstatus? Fünftens: Welche
Gefahren müssen in diesem Kontext bedacht werden? Wie ist der Zusammenhang
zwischen diesen normativen begrifflichen Überlegungen und dem großen
Thema Europäische Sozialmodelle? Seit Lissabon ist immer wieder
vom europäischen Sozialmodell die Rede; die Sozialagenden der Europäischen
Union bekräftigen das. Gibt es solch ein Sozialmodell? Und wenn
ja: Wie ist das vereinbar mit der großen Differenz, die wir in
den unterschiedlichen Sozialstaatsregimen haben? Sechstens und abschließend
soll die Frage aufgegriffen werden, ob es so etwas wie eine spezifische
Logik eines europäischen Sozialstaatsmodells gibt. Diese normative
Betrachtung knüpft an empirische Beobachtungen an und mündet
in einen praktischen Vorschlag.
I. Begriff der Gerechtigkeit
Es gibt ganz unterschiedliche Auffassungen, wie man mit dem Begriff
Gerechtigkeit' umzugehen hat. Am plausibelsten ist es, Gerechtigkeit
als die umfassende politische Grundnorm zu verstehen.
Was ist gemeint mit dem Attribut politisch'?
Gerechtigkeit ist möglicherweise nicht die zentrale Norm für
das Verhältnis von Familienmitgliedern untereinander. Es war
immer ein Argument von Kommunitaristen zu sagen: Überall dort,
wo von Gerechtigkeit und Individualrechten die Rede ist, sei der soziale
Zusammenhalt bereits erodiert. Es sei der Ausdruck einer Krise, wenn
Gerechtigkeit und Individualrecht im Mittelpunkt stehen, wie es in
der liberalen und speziell der libertären Tradition der Fall
ist. Unabhängig von dieser Frage bleibt Gerechtigkeit für
das politische System, d.h. für politische Institutionen und
für die politische Praxis die entscheidende Norm auf das
Verhältnis von ethischen oder auch sittlichen Normen außerhalb
der politischen Praxis auf der einen und den spezifisch politischen
Normen auf der anderen Seite komme ich später zurück. Ethik
und Politik stehen in einem sehr komplexen Beziehungsgefüge:
Die platonische Denktradition sieht eine Einheit ethischer und politischer
Normen, während liberale Denker, insbesondere der wohl wichtigste
liberale Philosoph des 20. Jahrhunderts, John Rawls, beide deutlich
voneinander scheidet. In seinen späteren Schriften zieht Rawls
sogar eine so scharfe Demarkationslinie, dass er seine Theorie der
Gerechtigkeit abgrenzt von allem, was er als comprehensive moral doctrine,
also als umfassende moralische Doktrin oder normativ-ethische Konzeption
bezeichnet.
Im Mittelpunkt der politischen Gerechtigkeitstheorie der Moderne steht
die Rolle von Institutionen, d.h. das institutionelle Gefüge
der Politik. Dies gilt insbesondere für die moderne demokratische
Ordnung und damit zunächst einmal für den Nationalstaat.
Politische Gerechtigkeit ist erstens eine politikspezifische Norm
und zweitens ist es dort die umfassende Norm. Das bedeutet, das Verhältnis
zu anderen normativen Kriterien und Begriffen gilt es so zu fassen,
dass diese, wollen sie adäquat sein, eingebettet sein müssen
in eine umfassende Konzeption politischer Gerechtigkeit. Um diesen
Punkt noch etwas zuzuspitzen: Das Gegeneinanderausspielen von Gerechtigkeit
gegen Freiheit macht keinen Sinn. Wenn etwas normativ nicht adäquat
und moralisch nicht zulässig ist, weil es individuelle Freiheitsrechte
verletzt, dann ist es auch nicht gerecht. Die Gerechtigkeitstheorie
muss die normative Dimension individueller Freiheit integrieren können.
Was ist gemeint mit dem Attribut umfassend'?
Umfassend' meint ein holistisches und kohärentistisches
Verständnis: Wir sollten uns nicht nur in der allgemeinen Wissenschaftsphilosophie
und -theorie, sondern auch in den Disziplinen der praktischen Philosophie,
Ethik und politischen Theorie von einem hypertrophen Rationalismus
verabschieden, der in etwa so zu charakterisieren wäre: Um ein
wohlbegründetes normatives System oder eine normative Theorie
entwickeln zu können, brauchen wir ein wie auch immer begründetes
Prinzip, aus dem man ableiten bzw. deduzieren kann. Das ist eine Auffassung,
die in der frühen Neuzeit, in der scientia nova, die wissenschaftlichen
Revolutionäre' geprägt hat. In allen empirischen Disziplinen
gescheitert, hält sie sich jedoch erstaunlich hartnäckig
in der Ethik des 20. Jahrhunderts abgeschwächt noch in
der jetzigen und zum Teil sogar in der politischen Philosophie. Grundnorm'
soll hier also nicht missverstanden werden im Sinne eines solchen
hypertrophen Rationalismus.
Das ist das Motiv dafür, Gerechtigkeit als eine umfassende politische
Grundnorm zu verstehen, aber in einem kohärentistisch-holistischen
Sinne. Die Rolle von Gerechtigkeitstheorien beruht auf dem für
eine demokratische wohlgeordnete Gesellschaft charakteristischen,
die Bürgerschaft verbindenden Gerechtigkeitssinn (den Rawls in
meinen Augen besonders überzeugend beschrieben hat). Es gibt
keine demokratische politische Ordnung ohne einen gemeinsamen Gerechtigkeitssinn,
der es ermöglicht, öffentlich darüber zu räsonieren,
ob etwas gerecht oder ungerecht ist. Und die Forderungen, die sich
daraus an die politischen Institutionen und die politische Praxis
ergeben, sind getragen von einer gemeinsamen normativen Grundorientierung.
Die Rolle eines Gerechtigkeitssinnes kann partikularistisch oder universalistisch
verstanden werden: Partikularistisch ist der Gerechtigkeitssinn, wenn
er nur der Ausdruck der jeweiligen politischen Kultur ist und sich
in dieser so und woanders eben anders entwickelt hat. In letzter Konsequenz
führt eine solche partikularistische Interpretation zu einer
kulturrelativistischen Betrachtung, d.h. am Ende beschreiben wir nur,
was in den jeweiligen politischen Kulturen als akzeptabel gilt und
was nicht. Der wichtige, vor kurzem verstorbene Ethiker Bernard Williams
beschreibt diese partikularistische Position als relativism from the
distance (vgl. Williams 1985: 162). Nach dieser These hat man bestimmte
ethische, moralische und sittliche Überzeugungen, die in bestimmte
Interaktionsformen und kulturelle Traditionen eingelassen sind. Sie
sind nicht oder jedenfalls nur sehr schwer rationalisierbar und sogar
gefährdet, bei Rationalisierung verloren zu gehen. Aber aus der
Distanz betrachtet verlieren die jeweiligen kulturellen Normen ihren
Geltungsanspruch, und der normative Standpunkt löst sich in eine
Vielfalt von Standpunkten auf, die man letztlich nur noch beschreiben
kann. Die normative Dimension gerät dabei ganz aus dem Blick.
Daher muss sich jede normative Theorie der Gerechtigkeit bei
aller empirisch gegebenen Vielfalt der Wertsysteme universalistisch
verstehen und nicht bloß als Ausdruck einer spezifischen kulturellen
Perspektive. Täte sie das nicht, so müsste sie akzeptieren,
dass aus anderen Perspektiven anderes als gerecht erschiene; damit
würde aber der kritische normative Diskurs enden.
Wie steht nun diese universalistisch verstandene Norm der politischen
Gerechtigkeit im Verhältnis zu anderen zentralen politischen
Normen?
II. Verhältnis der Gerechtigkeit zu anderen Normen
Die französische Revolution schrieb sich Freiheit, Gleichheit
und Solidarität bzw. Brüderlichkeit auf ihre Banner. Einige
Vertreter der zeitgenössischen politischen Philosophie erwägen,
die Gleichheit zu streichen. Manche sprechen sogar von einer Unvereinbarkeit
dieser beiden Prinzipien. Demnach müsse die Gleichheit deshalb
als Norm aufgegeben werden, weil sie mit Freiheitspostulaten grundsätzlich
kollidiert. Robert Nozick, einer der bekanntesten Vertreter dieser
libertären Denktradition, sieht Freiheit und Gleichheit in einem
solchen fundamentalen Konflikt; hierbei habe die Freiheit Vorrang,
für Gleichheit bleibe kein Spielraum mehr (vgl. Nozick 1974).
Doch auch die umgekehrte Interpretation wird vertreten, wonach Gleichheit
den Vorrang hat und Freiheit nur noch in kleinen Dosierungen genossen
werden kann dies war u.a. Position des marxistisch-leninistisch
begründeten Kommunismus oder Sozialismus. Schließlich gibt
es gegenwärtig eine Bewegung, die sich selber als non-egalitär',
aber nicht anti-egalitär bezeichnet. Die These dieser Bewegung
ist, dass es gar nicht um Gleichheit, sondern darum geht, allen ein
Leben in menschlicher Würde zu ermöglichen. Ist dies erreicht,
so ist Gleichheit etwas, das gar nicht mehr hinzutreten muss und auch
nicht mehr hinzutreten sollte; denn Gleichheit für sich genommen
ist als Norm irrelevant, d.h. Gleichheit hat keinen intrinsischen
Wert (vgl. Krebs 2000).
Kopplung von Freiheit und Gleichheit
In meiner Lesart müssen die beiden ersten Postulate auf den Bannern
der französischen Revolution so gelesen werden, dass sie miteinander
auf das Engste verkoppelt sind d.h., dass man die Freiheit
und die Gleichheit, von denen dort die Rede ist, jeweils ohne die
andere Norm gar nicht haben kann (vgl. Nida-Rümelin 2006: Kap.
4): Gleichheit besteht darin, die gleiche Freiheit zu haben und alle
mit der gleichen Würde und dem gleichen Respekt zu behandeln.
Der Philosoph, der das am deutlichsten formuliert hat, ist Immanuel
Kant. Zwar werden seine eigenen politischen Schriften dem hohen Niveau
seiner theoretischen Einsicht zum Teil nicht mehr gerecht, aber vom
Ansatz her ist die kantische Theorie diejenige, die diese enge Verkoppelung
von Freiheit und Gleichheit auf den Begriff bringt. Das spricht gegen
die letztgenannte Position der Non-Egalitarier, die nämlich offenkundig
nicht sehen wollen, dass der Rechtsstaat auf Gleichheitspostulaten
beruht, weil Ungleichbehandlung als solche unter bestimmten Bedingungen
kränkt unabhängig davon, ob sie ober- oder unterhalb
bestimmter Suffizienzkriterien liegt. Denn Ungleichbehandlung ohne
Grund kränkt ebenso wie die unbegründete Stigmatisierung
einzelner Personen oder Personengruppen deren Selbstachtung beschädigt.
Und da Menschenwürde etwas mit Selbstachtung zu tun hat, wird
sie durch ungerechtfertigte Ungleichbehandlung beschädigt.
Dies stellt den entscheidenden Schritt zur modernen Republik, zur
modernen Demokratie dar, nämlich die Erkenntnis, dass systematische
Ungleichbehandlung rechtfertigungsbedürftig ist. Man stelle sich
etwa ein Stände- oder Kastensystem vor, und zwar ein solches,
das über hinreichend Ressourcen verfügt, um jeden Stand
und jede Kaste so gut zu stellen, dass sie den wie auch immer charakterisierten
Suffizienzkriterien eines menschenwürdigen Lebens entspricht.
Aber zudem gibt es wie im hinduistischen Kastenwesen oder im
mittelalterlichen Ständestaat eine systematische Ungleichbehandlung
je nach Herkunft, Hautfarbe, Geschlecht oder Religion. Ein solches
System würde eine Verletzung des Gleichheitsgebotes darstellen
und zwar eine Verletzung, die die Selbstachtung der davon Betroffenen
in der spezifisch modernen Sichtweise systematisch beschädigt
bzw. ihre Menschenwürde verletzt. Das hat die Kultur des mittelalterlichen
Ständestaates oder die Kultur des hinduistischen Kastenwesens
unter einer objektivistischen und realistischen Interpretation
nicht erkannt. Natürlich kann man dieses Erkenntnisdefizit
auch kulturrelativistisch betrachten: Demnach hatten diese Kulturen
nicht genug kritisches Potential für diese Erkenntnis; dieses
musste sich erst gegen Ende des Mittelalters und in der frühen
Neuzeit entwickeln.
Das heißt also: Gleichheit ist schon deswegen eine politische
Grundnorm, weil die moderne Demokratie von diesem Postulat abhängt.
Würde man auf diese Norm verzichten, hätte sie kein Argument
mehr gegen Stände- und Kastensysteme. Diese Gleichheit darf nicht
mit dem verglichen werden, was manchmal polemisch als Verteilungsgleichheit'
bezeichnet wird. Diese Gleichheit ist eine Gleichheit der Behandlung,
eine Gleichheit des Umgangs miteinander. Es ist eine deontologische
Konzeption von Gleichheit, die absolut unverzichtbar ist. Der Richter
hat Angeklagte gleich zu behandeln ebenso wie der Beamte in der Sozialbehörde
Antragsteller. Das gesamte rechtsstaatlich verfasste System hängt
von dieser Art des Gleichbehandlungsgebotes ab. Aber dieses Gebot
ist eines, das sich an Handlungen richtet und keines, dessen Erfüllung
man daran messen kann, wie die Verteilungen von Gütern genau
aussehen. In dieser deontologischen Interpretation ist das Gleichheitspostulat
für die moderne Republik sowie für die moderne Demokratie
unverzichtbar: Gleichheit im Sinne gleicher Würde und gleichen
Respekts.
Solidarität
Das dritte Postulat auf den Bannern der französischen Revolution
hieß Solidarität. Die Solidarität ist keine spezifisch
moderne normative Orientierung politischer Praxis oder politischer
Institutionen. Diese ist eingelassen in das Ancien Régime,
das alte ständestaatlich kleinteilige Feudal-Regime mit ganz
unterschiedlichen Aufgaben, je nach Herkommen und Stand. Dort gibt
es eine Form der Solidarität, die nicht lediglich ständeintern
ist, sondern durchaus auch über die Stände hinweggeht. In
der toquevilleschen Tradition ist es deswegen nicht völlig abwegig
zu sagen, die eigentliche Revolution hat gar nicht 1789 in Frankreich
stattgefunden, sondern beim Übergang zum Absolutismus, der diese
alte Feudalordnung auflöste. Wie immer diese Solidaritätsbeziehungen
der alten Ordnung waren, sie werden in der neuen Ordnung transformiert:
Einmal in Gestalt der (klassen-)internen Solidarität, die ein
ständestaatliches Element weiterhin mit sich trägt und die
das Movens des dritten und des vierten Standes in seinem Kampf um
gleiche Anerkennung und gleichen Respekt darstellt. Aber es ist auch
eine externe Solidarität, die über die verschiedenen Stände
hinweggeht und die in der Lage ist, etwa die katholische Soziallehre
und deren karitative Traditionen zu transformieren, so dass sie die
in der modernen politischen Ordnung vorfindbaren karitativen Verpflichtungen
etabliert. Ein Teil des modernen Sozialstaates steht in der Tradition
dieser karitativen, solidaristischen Vergangenheit europäischer
Kultur und Gesellschaft. Eine der wichtigsten Strömungen der
zeitgenössischen politischen Philosophie, der Kommunitarismus,
bringt nun genau dieses Element gegen die ersten beiden Postulate
der französischen Revolution in Stellung. Eine Theorie der politischen
Gerechtigkeit muss aber in der Lage sein, diese beiden Grundorientierungen
der politischen Moderne Freiheit und Gleichheit zu integrieren.
Etwas ist gerecht, wenn es diesen miteinander verkoppelten Postulaten
und einigen weiteren normativen Kriterien, zu denen auch Solidarität
zählt, entspricht.
III. Bürgerstatus Citizenship
Der Bürgerstatus, Citizenship, konstituiert sich in der modernen
Demokratie über zwei Elemente. Das erste Element haben wir schon
eingeführt und vorläufig diskutiert: der gemeinsame Gerechtigkeitssinn,
der Maßstäbe an die politische Praxis und die politischen
Institutionen anlegt und diese ggf. legitimiert. Das zweite ist Kooperation.
Wie hängt das eine mit dem anderen zusammen?
Gemeinsamer Gerechtigkeitssinn und Kooperation
Kooperation lässt sich absolut präzise analysieren. Sie
ist ein merkwürdiges, aber zudem ein Basisphänomen jeder
Gesellschaft. Kooperation tritt überall dort auf, wo die je individuell
optimierenden Strategien zu einem Ergebnis führen würden,
das schlechter als dasjenige ist, das sich realisieren ließe,
würden die an dieser Interaktion Beteiligten eine andere, nämlich
eine kooperative Strategie wählen. So formuliert, stellt Kooperation
ein Problem dar für die ökonomische Theorie, weil deren
Handlungsparadigma, der homo oeconomicus, immer optimierend handelt.
Voraussetzung für Kooperation ist, dass die Individuen wechselseitig
ihre Interessenlagen, vielleicht auch nur ihre jeweiligen Präferenzen
(die nicht unbedingt als Interessen charakterisiert sein müssen)
hinreichend adäquat einschätzen und dass sie zudem bereit
sind, ihren Teil zu einer allgemeinen Praxis zu leisten, die
wenn allgemein befolgt für alle Beteiligten günstigere
Resultate zeitigt als das, was sich ergäbe, wenn jeder das individuell
Optimierende täte. Als normative Orientierung an gemeinsamer
Praxis fordert Kooperation nicht wie eine Lesart des Rousseauismus
nahe legt den Bourgeois ganz hinter sich zu lassen und den
Citoyen als eine zweite Persönlichkeit zu schaffen, die von den
Interessen des Bourgeois völlig unabhängig ist; vielmehr
verlangt Kooperation nur, dass ich mich so weit von meinem eigenen
Interessenstandpunkt entferne, dass ich meinen Teil zu einer allgemeinen
Praxis leisten kann, die ich allerdings so wie alle übrigen
auch befürworten kann. Es liegt auf der Hand, dass, wenn
die Interaktionsverhältnisse hinreichend komplex sind, es eine
Vielzahl von unterschiedlichen Möglichkeiten gibt, sich jeweils
gemeinsam kooperativ zu verhalten. Oder anders ausgedrückt: Bei
hinreichender Komplexität gibt es eine Unterbestimmtheit der
Lösungen von Kooperationsspielen. Bei zwei Personen mit jeweils
zwei Strategien kann dieses Phänomen natürlich nicht auftreten,
sondern erst bei mehr Personen mit zahlreichen Strategien (was auch
der Normalfall in einer Gesellschaft ist).
Wenn Kooperation Citizenship konstituiert, und wenn die verschiedenen
Möglichkeiten kooperativer Praxis unterbestimmt sind, dann gibt
es einen Spielraum für Pluralität (vgl. Nida-Rümelin
1999). Selbstverständlich werden kulturelle Prägungen, Traditionen
und auch schlicht Zufälligkeiten eine Rolle spielen. Mit Blick
auf die vergleichende politische Systemlehre kann man sagen, dass
ein Gutteil dieser Vielfalt das Ergebnis historischer Kontingenz ist.
Dass die Konzeptionen des Bürgerstatus mal so und mal anders
sind, sollte man nicht essentialistisch überinterpretieren
wichtig ist, dass diese unterschiedlichen Elemente verschiedener politischer
Systeme jeweils in der Lage sind, Citizenship zu tragen und zu stabilisieren.
Das politische Institutionengefüge einer Demokratie stärkt
und prägt Kooperation als konstitutives Element von Citizenship,
und wird davon wiederum getragen. Es geht um ein wechselseitiges Stützungsverhältnis
von politischen Institutionen und gesellschaftlicher Kooperation.
Damit ergibt sich eine Form von Partikularität, die nicht unvereinbar
ist mit der universalistischen Eingangsthese, wie ich sie formuliert
habe: eine Partikularität, die im Aushandeln-Können von
Lösungen besteht, die nicht vorgegeben sind und für die
es keine klaren normativen Kriterien gibt. In der Diskurs-Ethik wird
dieser Gedanke zu sehr auf die Spitze getrieben, weil dort die Inhalte
gar nicht mehr relevant sind, sondern nur noch der Diskurs als solcher.
Aber in jedem Fall wird nun ein Spielraum des Aushandelns und Deliberierens
sichtbar: Pluralität und damit auch Partikularität im Sinne
unterschiedlicher Lösungen von Kooperationssituationen kann man
nun einbetten in die universalistische Perspektive, die mir unverzichtbar
erscheint, will man an einem normativen Verständnis politischer
Philosophie festhalten.
Es gibt einen starken Strang in der Philosophie und auch in der politischen
Ideengeschichte, der das Politische über den politischen Akteur
identifiziert. In dieser Denktradition lautet die philosophische Hauptfrage
daher: Woher bezieht der politische Akteur seine Legitimation? Es
geht darum, die Position des politischen Akteurs zum entscheidenden
Kriterium einer Demokratie zu machen: Wenn dieser politische Akteur
in einer bestimmten Weise konstituiert ist, also z.B. aus Wahlen hervorgeht
und sich legitimieren muss, dann haben wir es mit einer Demokratie
zu tun, mit einer republikanisch modernen Ordnung.
Dies scheint mir eine Überbewertung zu sein. Kollektive politische
Akteure, z.B. Regierungen, spielen sicherlich eine wichtige Rolle
für die demokratische Bürgerschaft und den Bürgerstatus
schließlich stellen sie Identifikationselemente dar.
Es macht also durchaus Sinn, sich Gedanken zu machen über einen
EU-Außenminister, wie es seit Maastricht diskutiert wird, um
die European Citizenship zu verstärken (vor allem aber auch aus
rein pragmatischen Gründen, nämlich um ein Gegengewicht
zu der einen verbliebenen Supermacht zu bilden). Wenn aber die von
mir skizzierte Konzeption von Citizenship aufgrund von gemeinsamem
Gerechtigkeitssinn und gesellschaftlicher Kooperation in groben Umrissen
stimmt, dann ist die Frage nach dem politischen Akteur nicht mehr
zentral. Damit relativieren sich auch die Unmöglichkeitstheoreme
der Logik kollektiver Entscheidungen etwa das Arrow-Theorem
(vgl. Kern/Nida-Rümelin 1994). Denn wenn die Konstitution des
kollektiven politischen Akteurs nicht das entscheidende Merkmal einer
demokratischen modernen Ordnung ist, dann sind diese Ergebnisse nicht
ganz so verheerend wie oft unterstellt.
Der Bürgerstatus ist also über zwei Elemente definiert,
Gerechtigkeitssinn und Kooperation. Es liegt auf der Hand, dass zwischen
diesen beiden ein Zusammenhang besteht. Man ist nur dann bereit, je
individuell an einer kooperativen Lösung mitzuwirken, wenn dies
im Einklang mit Minimalvorstellungen von Gerechtigkeit sowie mit Mindestbedingungen
an ein gerechtes Institutionengefüge geschieht. Gerechtigkeitssinn
ist die eine von zwei tragenden Säulen Kooperation ist
die andere; beide sind unauflöslich miteinander verkoppelt.
IV. Europäischer Bürgerstatus
Gegen den europäischen Bürgerstatus wird viel eingewendet:
Man hört vom Chor der Kritiker, von Dahrendorf bis zum DGB-Chef,
dieser Begriff impliziere eine Unterschätzung der Rolle europäischer
Nationalstaaten und der dort etablierten kollektiven Akteure. Vielleicht
mit der Ausnahme von merkwürdigen Spätgeburten wie Deutschland
und Italien sei Bürgerschaft doch das entscheidende Merkmal einer
Republik. Im europäischen Kontext aber scheint das Konzept von
Bürgerstatus ohne kollektiven Akteur viel plausibler zu sein.
Es gibt zwar die Europäische Kommission, die verschiedenen Ministerräte,
ein Europäisches Parlament, das jedoch eine untypische Beschränkung
seiner Kompetenzen im Vergleich zu nationalen Parlamenten aufweist.
Und dies kann man vor der Folie des idealen Nationalstaates mit einer
Zentralregierung, von der die Legitimationsstränge ausgehen
am ehesten realisiert durch das französische System mit einem
starken Präsidenten und seinen zentralistischen Strukturen
als defizitär empfinden. Dennoch lautet meine These: Es gibt
eine Konzeption von Citizenship, die diese Merkmale der Europäischen
Union nicht von vorneherein als defizitär erscheinen lässt.
Entscheidend sind Kooperation und Gerechtigkeitssinn. Das sind die
zwei Säulen von Citizenship und in den Gerechtigkeitssinn
gehen Freiheit, Gleichheit und Solidarität ein sowie noch weitere
wichtige politische Normen. Von Citizenship kann man also sprechen,
wenn diese beiden normativen Säulen realisiert sind, die Institutionen
von einem System der Kooperation getragen werden, dies ein wechselseitiges
Stabilisierungsverhältnis ist und es einen gemeinsamen Gerechtigkeitssinn
gibt, der über die Legitimation von politischen Institutionen
urteilt. Auch dass eine solche Citizenship eine multi-level-citizenship'
ist, die sich eben nicht nur auf einer Ebene realisiert und dort ihre
Identifikationselemente ansiedelt, lässt sich in das Konzept
wunderbar integrieren. Warum soll nicht European Citizenship gerade
dadurch konstituiert sein, dass solche Mehr-Ebenen-Identifikationen
eine Rolle spielen? Bürgerinnen der Stadt Aachen fühlen
sich gleichzeitig einer Region, ihrem Land Nordrhein-Westfalen, Deutschland
sowie der Europäischen Union zugehörig ja, vielleicht
noch weiteren Regionen, die über europäische Grenzen hinweggehen.
Für Grenzstädte wie Aachen ist das ein durchaus attraktives
Konzept. Dies aber zeigt, dass mehrere Ebenen und plurale Institutionalisierung
nicht unvereinbar sind mit genuiner Citizenship, so dass Europäische
Bürgerschaft in diesem Sinne als eine echte Bürgerschaft
angesehen werden kann und nicht nur als eine, die sich gut macht in
Beratungen des Europäischen Parlaments.
V. Drei Gefahren
Drei große Gefahren lauern dieser Art einer weicheren, strukturelleren,
durch kollektive Akteure nicht stabilisierten Citizenship auf. Die
erste Gefahr ist die Auflösung in eine bloße Markt- und
Subventionsordnung. Das Phänomen, dass über die Thatcher-Jahre
hinweg eine gemeinsame Sozialagenda durch Großbritannien blockiert
wurde, ist ein Beispiel dafür, dass es konkurrierende Vorstellungen
von Europa gibt. Obwohl sich dieser Trend in den letzten Jahren abgeschwächt
hat, hat Blair erstaunlich viel von diesem Erbe übernommen und
einige der neu aufgenommenen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union, zumal Polen, scheinen diese Traditionslinie verstärken
zu wollen. Ein solches Europa führt in seiner Konsequenz zu einer
Art Freihandelszone und zu einer Auflösung der politischen Institutionalisierung
von European Citizenship.
Die zweite Gefahr, die man als die entgegengesetzte ansehen kann,
ist die Entgrenzung der politischen Verantwortung. Es gibt auf der
ganzen Welt keine Bürokratie, die so wenig politisch kontrolliert
wird wie die der Europäischen Kommission, und desto mehr Mitglieder
eine Ministerratssitzung hat, umso schwächer wird die politische
Kontrolle. Ein System, das für sechs Gründungsmitglieder
der Europäischen Union in den Römischen Verträgen Sinn
machte, ist im Wesentlichen in allen Erweiterungsrunden unverändert
geblieben. Das führt zu politischem Kontrollverlust und zu einer
Verschiebung politischer Verantwortung hinein in Bereiche, die weitgehend
der öffentlichen, ministerialen sowie der Regierungs- und der
Parlamentskontrolle entzogen sind. Dort werden Entscheidungen getroffen,
welche nicht mehr in ein wesentliches Element von Citizenship eingebettet
sind: die Begleitung durch einen öffentlichen kritischen Diskurs
und die Verantwortung von Politikern, die abwählbar sind. Die
Kommission ist in toto abwählbar, was immerhin vor einigen Jahren
einmal geschehen, aber insgesamt ein viel zu schwaches Instrument
ist, um diese Entgrenzung politischer Verantwortung zu verhindern.
Die dritte Gefahr, die sich im politischen Spektrum nicht rechts oder
links einordnen lässt, ist die der Renationalisierung. Angesichts
von Erosionstendenzen der Sozialstaatlichkeit einiger Mitgliedstaaten
gibt es auf der Linken derartige Bestrebungen, was zur Niederlage
der Verfassungsabstimmung wesentlich beigetragen hat. Die rechten
Europakritiker in Frankreich wären bei Weitem nicht stark genug
gewesen, wenn nicht die linken hinzugetreten wären. Erst diese
Allianz führte zur Niederlage im Verfassungsreferendum. Die Rechten,
die insbesondere in der Konservativen Partei Großbritanniens
stark sind, sind traditionell gegen eine European Citizenship im Sinne
eines Mehr-Ebenen-Bürgerstatus.
VI. Europäisches Sozialstaatsmodell?
In einem abschließenden Punkt soll die Frage diskutiert werden,
ob es so etwas wie ein europäisches Sozialstaatsmodell gibt.
Wenn politische Gerechtigkeit für den Bürgerstatus eine
so zentrale Rolle spielt, dann schließt sich die Frage an, welche
Form von Sozialstaat überhaupt in Frage käme.
Zur Annäherung soll die Empirie zu Rate gezogen werden: Es kann
nicht die Rede davon sein, dass wir ein Sozialstaatsregime in Europa
etabliert haben, man kann vielmehr je nach angelegten Kategorien
drei bzw. vier unterscheiden: Zum ersten haben wir das ganz
überwiegend steuerfinanzierte Sozialstaatsmodell in Skandinavien,
das soziale Anspruchsrechte über den Bürgerstatus definiert.
Wir haben zum zweiten das vor allem in Frankreich und Deutschland
entwickelte System, das ursprünglich in Frankreich in sozialen
Maßnahmen der patrons und in Deutschland in der Abwehrpolitik
Bismarcks gegen die Sozialisten seine Wurzeln hat. Nach dem Zweiten
Weltkrieg tritt es stark transformiert als Rheinischer Kapitalismus
auf. Beide Systeme haben viel gemeinsam: Ihre Stärken liegen
auf dem Gebiet der Kooperation, etwa zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerschaft
wie in der paritätischen Finanzierung, die sich allerdings
gerade in Auflösung befindet. In Südeuropa haben wir drittens
einen Familialismus, der auch für das deutsche System charakteristisch
ist. Dort aber ist er noch mal verstärkt dadurch, dass das Gros
der Sozialleistungen in die Rentenversicherung geht. Wenn man sich
die absoluten Höhen der Anteile am Bruttoinlandsprodukt der Sozialleistungen
ansieht, wird man sich wundern, dass Italien fast dasselbe Niveau
hat wie Deutschland, und dies obwohl man Italien nicht in dem gleichen
Maße als Sozialstaat charakterisieren würde wie Deutschland.
Das hängt mit der hohen Zahl von Frühverrentungen und Frühpensionierungen
und den dadurch fälligen hohen Leistungen in diesem Bereich zusammen.
Viertens ist das Modell Großbritannien zu nennen. Großbritannien
ist spätestens seit Thatcher auf dem Wege zu einem amerikanisch
strukturierten System, das sich weitgehend auf die Marktkräfte
verlässt und lediglich im Sinne von Bedürfniskriterien soziale
Leistungen zur Verfügung stellt. Ob das so bleibt, ist fraglich,
weil sich interessanterweise sowohl in der Labour Party als auch bei
den Liberalen seit einiger Zeit eine Trendwende ankündigt. Denn
die öffentlichen Dienste, d.h. der Gesundheitsdienst, die Schulen
usw. sind durch diese Art der Politik in einem so miserablen Zustand,
dass zumindest in Teilen dieser beiden Parteien ein Umdenken eingesetzt
hat. Es ist schwer einzuschätzen, wie sich das weiter entwickeln
wird.
Realisierung von Citizenship: Fünf normative Elemente
Angesichts einer solchen empirischen Vielfalt bleibt die Frage, ob
es so etwas geben kann wie eine sozialstaatliche Absicherung europäischer
Citizenship. Ohne mit den nun folgenden normativen Kriterien Realisierungschancen
beurteilen zu wollen, soll ein Modell umrissen werden, das eine Konvergenz
des europäischen Sozialstaatsmodells ermöglichen würde,
das auch im internationalen Vergleich attraktiv wäre.
Erstes Element: Inklusivität und Universalität sind fast
ausschließlich in den skandinavischen Sozialstaatsmodellen realisiert.
Gemeint ist die Einbeziehung aller, sowohl bei der Finanzierung über
Steuern als auch bei den Leistungsansprüchen unabhängig
vom jeweiligen Status, der Vorgeschichte etc. Es ist möglich,
dass die gegenwärtigen Probleme des anderen starken Sozialstaatsmodells,
d.h. des französischen und des deutschen, zum Zusammenbruch desselben
führen werden und im günstigsten Fall zu einem Wechsel hin
zum skandinavischen System. Ein erstes Anzeichen hierfür ist
vielleicht das Verhältnis von Steuerzahlungen und Sozialversicherungsabgaben,
so wie wir es letztes Jahr erlebt haben, als die Beiträge zur
Arbeitslosenversicherung um zwei Prozent abgesenkt wurden, welches
durch Einnahmen aus einer Steuer wieder ausgeglichen wurde. Man kann
darüber streiten, ob die Mehrwertsteuer die beste Form von Steuer
ist zumal dann, wenn sie nicht verbunden wird mit einer Luxussteuer
und ähnlichen Elementen wie in Österreich. Dennoch zeichnet
sich ein erster Schritt auf dem Weg in die skandinavische Richtung
ab. Lediglich das unsägliche Gerede von Deutschland als Hochsteuerland
kann das blockieren, obwohl Deutschland in Europa das Land mit der
zweitniedrigsten Steuerquote ist.
Wenn man das konsequent zu Ende denkt, wäre dies ein Weg, zwei
Dinge zu vereinbaren: nämlich einmal das normativ so attraktive
Konzept von Universalität und Inklusion, das nur bei Steuerfinanzierung
möglich ist, und zum zweiten die Behebung der Hauptschwäche
der deutschen Wirtschaftssituation, nämlich die große Diskrepanz
zwischen Nettoreallöhnen und Arbeitskosten, aufgrund derer auch
die Binnennachfrage gegenwärtig so niedrig ist.
Zweites Element: Kooperation. Dieses Element fordert, nicht den Weg
der USA oder mittlerweile auch Großbritanniens einzuschlagen
und soziale Anspruchsrechte individuell an Bedürftigkeit zu koppeln
wie es seit Hartz IV allerdings auch in Deutschland zunehmend
geschieht. Denn wäre soziale Bedürftigkeit das einzige Kriterium,
d.h. die Voraussetzung sine qua non für Unterstützung, dann
hätten wir bald ein System, in dem 80 Prozent 20 Prozent unterstützen.
Dann würde aber auch das Element solidarischer, also wechselseitiger
Unterstützungsbereitschaft erodieren, weil die einen lediglich
die Nehmenden wären und die anderen ausschließlich die
Gebenden. Dann hätten wir genau die amerikanische Lage wie bei
Medicaid und Medicare . Das Attraktive des europäischen Sozialmodells
ist jedoch, dass bei diesem System organisierter Solidarität
eben diejenigen, die einzahlen, potentiell auch diejenigen sind, die
davon profitieren. Es geht nicht darum, die sozialen Sicherungssysteme,
die Versicherungscharakter haben, zu individualisieren, sondern um
die Aufrechterhaltung der Mischstruktur von Umverteilung zu Gunsten
derjenigen, die es nötig haben, und individueller Versicherung.
Die Verbindung dieser beiden Elemente macht den kooperativen Charakter
dieses Systems aus.
Drittes Element: Marktbegrenzung. Dieses Element klingt zunächst
besonders unattraktiv aber dies muss es nicht sein. Wieder
sollten wir die Empirie befragen: Die höchsten Gesundheitsausgaben
pro Kopf weltweit fallen nicht in Deutschland an, sondern in den Vereinigten
Staaten, d.h. dort wo Privatisierung und Kommerzialisierung der Gesundheitsversorgung
und des Gesundheitsmarktes am weitesten entwickelt sind. Dies ist
interessant, denn wie kann es sein, dass ein System, das über
den Markt organisiert ist, so viel ineffizienter ist? Verglichen mit
den USA hatte Deutschland noch Ende der 80er, Anfang der 90er Jahre
etwa die halben Gesundheitskosten pro Kopf bei einer höheren
Lebenserwartung, einem besseren Gesundheitszustand und bei objektiv
gesehen wesentlich besserer Versorgung der Bevölkerung mit Gesundheitsleistungen.
Auch wenn sich das in den letzten zehn Jahren leider geändert
hat, kann es doch als empirisch widerlegt gelten, dass das Marktsystem
die effizienteste Form ist, um soziale Leistungen zu organisieren.
Ein weiteres Argument für eine Marktbegrenzung wäre, dass
die staatlichen Rentenversicherungssysteme prozentual einen weit niedrigeren
Verwaltungsaufwand haben als private Rentenversicherungssysteme.
Viertes Element: Sozialer Dialog taucht als Forderung in den verschiedenen
Dokumenten seit Lissabon, z.B. in der Sozialagenda 2000-2005, immer
wieder auf. Was als sozialer Dialog' bezeichnet wird, mag an
einigen Stellen vielleicht ein Euphemismus für Tarifkonflikte'
sein; aber sicher ist damit auch das Mitbestimmungsmodell in vielen
europäischen Staaten gemeint. Interessant zu beobachten ist,
dass deutsche Manager im Ausland als besonders gut angesehen werden
und dort auch Karriere machen können. Der Grund liegt darin,
dass sie den Zwang zu Kompromissen kennen aufgrund der Mitbestimmungserfahrung
deutscher Großunternehmen. Diese Form des sozialen Dialogs ist
in Deutschland rechtsförmig organisiert die Tarifparteien
sind ja nicht im rechtsfreien Raum , ihre Vereinbarungen erlangen
in vielfältiger Weise Gesetzeskraft im deutschen Sozialrecht.
Fünftes Element: staatliche Bildungsverantwortung. In allen europäischen
Ländern wird dem Staat eine primäre Verantwortung für
Bildung zugewiesen, wenn auch mit unterschiedlicher Ausprägung.
In Deutschland gilt dies zudem für die Ausbildung. Dies ist eine
Stärke des europäischen Systems: Das duale Ausbildungswesen,
obwohl erodierend, ist immer noch wesentlich besser als das Ausbildungssystem
in Großbritannien oder den Vereinigten Staaten. Bei uns arbeiten
im verarbeitenden Gewerbe nur 30% Ungelernte, in Großbritannien
sind es 69% und in den USA 79%. Der massive Unterschied schlägt
sich auch in der Qualität der Produkte nieder. Staatliche Verantwortung
für Bildung und Ausbildung sind entscheidende Stellschrauben,
um soziale Exklusion zu bekämpfen.
VII. Fazit
Angesichts der Krise, in der sich das mittel- und das südeuropäische
Sozialmodell befinden, wäre in den nächsten Jahren eine
Konvergenz auf ein europäisches Sozialmodell wünschenswert.
Wenn diese Konvergenz geleitet wird von den hier erläuterten
normativen Prinzipien zumindest von der einen oder anderen
Idee, die sich einbetten lässt in eine umfassende Konzeption
europäischer politischer Gerechtigkeit könnte die
Europäische Union zu einem Leitbild einer sich entwickelnden
globalen Zivilgesellschaft werden.
Literatur
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Der Text ist die vom Autor gekürzte Version seines
Beitrags in: Helmut König, Emanuel Richter, Sabine Schielke (Hg.),
Gerechtigkeit in Europa, Verlag transcript (November 2007).