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Sinnlos
Ulrich K. Preuß über "Krieg, Verbrechen, Blasphemie"
Von Uwe Justus Wenzel
Der Anschein erneuter Normalität ist vielleicht nicht nur ein
Anschein. Dennoch hat sich der Augenblick fassungslosen Schreckens nicht
"rückstandslos" in einen Augenblick der Erkenntnis verwandelt.
Wer verstünde
die Welt wieder? Die Versuche, zu begreifen, was am 11. September 2001
geschehen ist, haben sich nicht erübrigt. Nicht wenige auch der
wissenschaftlichen Analysen, die seither erschienen sind und im Umkreis
des "Jahrestages" vermehrt erscheinen, tragen eine persönliche
Signatur - das Eingeständnis eines Unvermögens, die Bekundung
eines Ungenügens der Begriffe.
Ulrich K. Preuß, der an der Freien Universität Berlin öffentliches
Recht (und Politik) lehrt, hat einen Selbstverständigungstext der
angedeuteten Art vorgelegt, einen scharfsichtigen Essay "zum Wandel
bewaffneter Gewalt". Dessen Titel versetzt die Aufmerksamkeit des
Lesers sozusagen in religionsphänomenologische Bereitschaft: "Krieg,
Verbrechen, Blasphemie." Bevor der durchaus säkulare Jurist
erläutert, warum die Kategorie des Bösen zum Verständnis
"unserer Welt" nötig sei, gibt er Antworten auf eine
Reihe von Fragen, die das historische Verhältnis von Staat und
Krieg sowie den Formwandel des Kriegs betreffen, der mit der Erosion
der Staatlichkeit korrespondiert. Es geht also, zunächst, um die
"westfälische" Welt, um die mit dem Friedensschluss von
Münster und Osnabrück 1648 begründete staats- und völkerrechtliche
Ordnung, die im 20. Jahrhundert ihre Verbindlichkeit einzubüßen
begonnen hat.
Die Quintessenz seiner Überlegungen formuliert Preuß prägnant:
"Ohne Staat gibt es keinen Krieg, aber ohne Staat gibt es auch
keinen Frieden." Die sogenannten neuen Kriege in Weltgegenden,
in denen Staatlichkeit zerfallen ist oder sich nie wirklich konstituiert
hat, belegen diese These, die neu zu sein nicht beansprucht. Die "irregulären"
Krieg in denen nicht Staaten und deren Armeen gegeneinander kämpfen,
sondern Warlords und "Verbrechens-Unternehmer" ihr Unwesen
treiben, schicken sich an, zur Regel eines permanenten Ausnahmezustands
zu werden. Krieg war 350 Jahre lang per definitionem ein spezifischer
Rechtszustand zwischen Staaten, eine Fortsetzung der Politik unter Einschluss
"anderer" Mittel. Wo aber die Differenz zwischen Gewalt und
Geschäft schwindet, wo kein Unterschied mehr zwischen Kombattanten
und Zivilbevölkerung gemacht wird, da verselbständigt sich
die Gewalt; sie ist dann kein begrenztes und rechtlich gehegtes Mittel
mehr, sie wird, wie Preuß schreibt, zu einem "Modus des Politischen".
Der Terrorismus, der am 11. September letzten Jahres seinen kaltblütigen
Hass gezeigt hat, fügt sich in das offene Szenario ein. Alle wie
auch immer gearteten politischen Motive oder Maskierungen ändern
für Preuß nichts daran, dass die Untat kriminellen Charakters
war, dass sie - jedenfalls - den Rechtsstatus einer Kriegshandlung im
eigentlichen, herkömmlichen Sinne keinesfalls beanspruchen kann.
Die völkerrechtlich nicht "astreinen" militärischen
Aktionen in Afghanistan, mit denen die Vereinigten Staaten konterten,
finden des Autors Verständnis. Nach Maßstäben des geltenden
Völkerrechts betrachtet, bildeten sie so etwas wie einen Hybriden
"zwischen legitimer Selbstverteidigung, Zwangsvollstreckung eines
hypothetischen Haftbefehls gegen Bin Ladin und humanitärer Intervention
zur Befreiung des Landes von dem unseligen Regime der Taliban".
Der Staatsrechtler sieht da eine Kluft sich auftun zwischen Legalität
und Legitimität, die er rechtssystematisch zu schließen nicht
imstande ist - und die ihn eine "bittere Lehre" formulieren
lässt: "Es bedurfte des nackten Interesses der USA und des
spontanen moralischen Affektes ihrer Bürger, um der Vernunft und
der Gerechtigkeit zum Siege zu verhelfen." Assoziiert wird damit
Hegels "List der Vernunft", aber auch die kräftigere
Wendung von der Moral "als Parasit des Interesses".
Warum aber drängt sich immer wieder der Begriff des Krieges auf,
wenn es um die Gegenwehr gegen die terroristische Attacke geht? Hier
beginnen des Autors - bedenkenswerte - Spekulationen. Ist etwa allein
das Wort "Krieg" imstande, eine "gewisse semantische
Verhältnismäßigkeit" zu wahren, wird in ihm die
Sehnsucht nach einem "Rausch der Rache für eine tiefe Kränkung
unseres Rechtsgefühls" laut, verspricht es die "ins unpersönlich
Große gesteigerte Todesstrafe für ein in seiner Größe
und Gemeinheit unerträgliches Verbrechen"? Wut und Rachebedürfnis
sind unvermeidlich, aber keine guten Ratgeber, gibt Preuß zu verstehen.
Der zweite Teil seines Essays will einem Begreifen den Weg bahnen, das
sich solchen Regungen nicht ergibt und das dem - auch rechtslogisch
- nicht befriedigenden "Entweder Krieg oder Verbrechen" einen
dritten, eben jenen religionsphänomenologischen Aspekt hinzufügt.
In ihm findet das Unbegreifliche einen Namen.
In dem Begriff des Bösen, den der Autor aufzugreifen sich nicht
scheut, sieht er indes, theologisch unspezifisch, lediglich eine "Chiffre
für das sinnlose Leiden" der Menschen. Wer solchem sinnlosen
und unbegreiflichen Leiden begegne, begegne dem Bösen. Preuß
belässt es allerdings nicht bei einer weltanschaulich gewissermaßen
neutralisierten Version des Bösen. Sonst könnte er nicht von
Blasphemie sprechen. Das aber tut er mit Blick auf die Attentäter
des 11. September. Namentlich ihre Anmaßung, für die Sache
Gottes zu kämpfen "und damit den stummen Taten des Terrors
Symbolik und Sinnfülle der Religion anzuheften", komme einer
blasphemischen Usurpation des Namens Gottes gleich.
Frevel wird bestraft - mit der Ausstoßung aus der Gemeinschaft
der Muslime. Eine solche Bestrafung hält der Jurist für geboten,
um der Gerechtigkeit auch in der "religiösen Dimension"
die Ehre zu geben. Dass er einen solchen Akt dem Islam zutraut, antizipiert
bereits etwas von der aktiven Toleranz, die Ulrich K. Preuß zu
üben empfiehlt. Eine Toleranz wäre das allerdings, die von
Gegenseitigkeit lebte.
Ulrich K. Preuß
Krieg, Verbrechen, Blasphemie. Zum Wandel bewaffneter Gewalt.
Verlag Klaus Wagenbach, Berlin 2002
154 Seiten
Mit freundlicher Genehmigung der Neuen Zürcher
Zeitung und des Autors.
5. Oktober 2002
Leserbrief
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