|
|
|
Deutschlands
untertänige Justiz
Die Kohl-Affäre: Die Bürger sollten sich schriftlich beim
Generalstaatsanwalt in Köln beschweren.
Anleitung zur Wahrnehmung eines Grundrechts (Art. 17 GG):
Drucken Sie bitte diesen Artikel aus, fügen Sie hinzu: "Ich
schließe mich dieser Beschwerde an" und schicken Sie den Text
dann mit Unterschrift und lesbarem Absender an den: Generalstaatsanwalt
zu Köln, Reichensperger Platz 1, 50617 Köln.
Von Wilhelm Hennis
Täusche ich mich nicht, so hat aus der ursprünglichen Regierungsmannschaft
Gerhard Schröders nur Michael Naumann seine Eindrücke vom
Zustand des Kanzleramtes bei der Amtsübergabe von Kohl an Schröder
im Oktober 1998 öffentlich festgehalten (Aktenloser Übergang,
ZEIT Nr. 28/00). "Besen-, fakten- und aktenrein" habe ihm
Anton Pfeifer, unter Kohl für Kulturangelegenheiten zuständiger
Staatsminister, sein Büro übergeben: "blitzblank, gähnend
leer, ein Inbegriff abgerissener Kontinuität". Alle Dateien
im Bürocomputer waren gelöscht! Burkhard Hirsch, der vom Chef
des Bundeskanzleramtes eingesetzte "Sonderermittler", drückte
die Stimmung, die vor Einzug der Schröder-Truppe im Kanzleramt
geherrscht haben muss, noch drastischer aus: "Als ob die Russen
kämen." Gemäß Kohls Grundprinzip des Handelns war
das Bundeskanzleramt unter ihm auf absolute persönliche
Loyalität aufgebaut. Da niemand ihm hineinreden konnte und die
hohen Beamten nicht nach Gesetz und Beamteneid Berater, sondern zu persönlicher
Treue verpflichtete Mitverschworene zu sein hatten, konnte ein persönliches
Regiment, das ihn über alles moderne Amtsrecht stellte,
zur obersten Maxime werden so wie sein Ehrenwort bis heute
vor Gesetz und Verfassung regiert. ...
Der Versuch, all die Ungereimtheiten, dubiosen Vermischungen von Privatem
und Öffentlichem, die durch die Stichworte Spendenskandal, Aktenklau
und Datenlöschung umschrieben sind, mit den Mitteln der Politik
(Auseinandersetzung im Bundestag, Untersuchungsausschüsse in Berlin
und Wiesbaden) aufzuklären und gegebenenfalls zu ahnden, dürften
als gescheitert angesehen werden. Der Bürger, den dies anwidert,
setzt seine letzte Hoffnung auf die letzte Instanz in der Reihenfolge
der drei Gewalten: die Justiz. Wie man seit Montesquieu weiß,
ist sie "in gewisser Weise ein Nichts". Die Gerichte, der
Idee nach unabhängig, nur dem Gesetz unterworfen, sollen Distanz
gerade gegenüber den legitimerweise parteidemokratisch bestimmten
beiden ersten Gewalten, Regierung und Parlament, bewahren. Wie kläglich
Staatsanwaltschaften bei Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrages,
offenkundige oder doch wahrscheinliche Straftaten von (partei)politisch
Mächtigen aufzuklären, scheitern, ist im Freistaat Bayern,
dem alten Amigo-Land, vorreitend demonstriert worden. Die beruflichen
Aussichten des couragierten beziehungsweise einfach seine Pflicht erfüllenden
Augsburger Staatsanwaltes Winfried Maier können kaum als Ermutigung
für pflichtgemäßes Handeln der Justiz gegen Unrecht
- von wem immer es ausgeht, also ohne Ansehen der Person - wahrgenommen
worden sein. Mit denen "da oben" legt man sich besser nicht
an, die Beförderungschancen liegen in ihrer Hand. So beginnt die
Unfreiheit überall: Es ist besser, sich einem Mächtigen, einem
Patron anzudienen, wenigstens seiner Partei anzugehören.
Anders kann man sich den Ausgang des Bonner Verfahrens gegen Helmut
Kohl wegen Untreue nicht erklären. Begangen gegen seine eigene
Partei, abgetan durch eine "Auflage" von 300.000 Mark, aber
ansonsten ohne den geringsten Klacks auf seiner vom Gericht bescheinigten
blütenweißen Weste. Der Beschluss der Bonner Wirtschaftsstrafkammer,
die der Empfehlung der Staatsanwaltschaft folgte, enthält eine
krause Logik. Ein geschätzter Kollege sagte zu mir, ich setzte
als gelernter Jurist zu sehr auf die Instrumente der Justiz. Die Kontrollmechanismen
der Politik seien hier zuständig, obwohl er doch aus der größeren
Berliner Nähe gesehen haben muss, wie kläglich sie versagt
haben. Zudem: Ein politisches Verfahren war auch jenes in Bonn
- eine Berichtssache, der die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft
in Köln (Herr Coenen wird doch wohl das richtige Parteibuch haben)
und der Justizminster des Landes Nordrhein-Westfalen zustimmen mussten.
Die SPD ist also in die Erledigung des ingeniös eingefädelten
Verfahrens gegen Helmut Kohl wegen Untreue knallhart eingebunden. Bei
Lage des Falles wäre es doch - von allen parteilichen Gesichtspunkten
abgesehen - bei jedem kleinen Fisch für die vorgesetzte Generalstaatsanwaltschaft
selbstverständlich gewesen, die Bonner aufzufordern, zumindest
zu ermitteln und gegebenenfalls auch Klage zu erheben.
Das neue Verfahren - Stichwort Aktenklau und Datenlöschung - über
die Umstände der Amtsübergabe von Kohl auf Schröder ist
aber viel gravierender. Selbst wenn es hier letztlich auch um Personen
gehen wird: Kohl, Bohl, Roll - so geht es doch um viel mehr. Dieses
neue Verfahren - wenn es denn je zu ihm kommt - stellt den von unseren
Verfassungspatrioten so hoch gerühmten freiheitlichen Rechtsstaat
nach allen Richtungen hin auf den Prüfstand. Alle rechtlichen Regelungen
ordnungsgemäßer Geschäftsführung, die ganze politische
Mechanik einer parteienstaatlichen Demokratie, kommen im Verfahren um
Aktenklau und Datenlöschung mit ins Spiel. Wenn die Spiegel-Affäre
von 1962 als größter erinnerungswürdiger Skandal der
Bundesrepublik gilt, so war er im Vergleich dazu eine Bagatelle. Strauß
hatte den Bundestag belogen. "Na und?", ist man geneigt zu
sagen. Im Übrigen wurde der damalige Fall ordentlich abgearbeitet:
politisch durch die Rücktritte von Strauß und dem damaligen
Justizminister Stammberger, juristisch in Karlsruhe. Adenauer wurde
gezwungen, im nächsten Jahr in Rente zu gehen.
Wie jeder weiß, genießen die im engeren Sinn politischen
Institutionen kein besonderes Ansehen, abzulesen am Mitgliederschwund
der Parteien und an allgemeiner Wahlunlust. Die Justiz, mit dem sich
enorm überschätzenden Karlsruher Gericht als Tafelaufsatz,
konnte sich aus dem allgemeinen Politikverdruss bisher noch heraushalten.
Allerdings: Wenn nicht noch ein Wunder geschieht, könnte sie bald
am blamiertesten dastehen - das letzte Opfer von Helmut Kohls persönlichem,
alle institutionelle Ordnung geringschätzendem Regiment.
...
Jeder neu gewählte Bundestag fängt von vorne an. Das gilt
aber nicht für die Regierung. Ihre Geschäfte sind ohne Unterbrechung
weiterzuführen, der abgehende Minister muss in der Regel die Geschäfte
bis zum Antritt des Nachfolgers weiterführen. Im Falle Kohl lief
die Geschäftsführung der letzten Amtstage ungewöhnlich
klandestin ab: Als ein späterer Spitzenbeamter im Kanzleramt sein
zukünftiges Büro betrat, traf er auf eine Dame, die einen
Reißwolf mit Akten fütterte. Auf seine Frage, was sie dort
mache, antwortete sie schnippisch: "Das sehen Sie doch."
Wie in den vergangenen Wochen allgemein bekannt geworden, beabsichtigt
die für die Ermittlung wegen Aktenschwunds und Datenlöschung
im Kanzleramt bei Übergabe von Kohl zu Schröder wieder zuständige
Bonner Staatsanwaltschaft, von einer Klage abzusehen: Kein "genügender
Anlass". Private Anzeigen wurden im Januar 2000 zunächst gegen
Unbekannt erstattet; der Chef des Bundeskanzleramtes hat dann im Juni
vergangenen Jahres gegen zwei namentlich genannte frühere Beamte
des Amtes Anzeige wegen Datenveränderung beziehungsweise Computersabotage
erstattet, was nur auf Antrag verfolgt wird, es sei denn, und hier wird
es pikant, dass die Strafverfolgungsbehörde "wegen des besonderen
öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten
von Amts wegen für geboten hält". Natürlich hätte
die Bonner Staatsanwaltschaft auch in diesem Fall - wegen des doch völlig
eindeutigen "besonderen öffentlichen Interesses" - von
Amts wegen Ermittlungen aufnehmen müssen!
Der Chef des Bundeskanzleramtes war sich aber wohl nicht sicher, ob
die Bonner das auch so sehen würden, und so zeigte er an, hoffentlich
fristgerecht. Denn wegen der viel gravierenderen Vorwürfe des Verwahrungsbruchs
und nach meiner Meinung auch der Urkundenunterdrückung wurde vom
Kanzleramt nie eine Anzeige erstattet. Es verließ sich - aus Biedersinn
oder Absicht - auf die Ermittlungspflicht der Justiz, das so genannte
Legalitätsprinzip. Auch hat es nie durch einen kompetenten Juristen
den juristisch bedeutsamen Charakter der zu untersuchenden Vorwürfe,
die schließlich die Grundlagen geordneter Staatlichkeit betreffen,
der Staatsanwaltschaft vorgehalten. Alles, was sie der Staatsanwaltschaft
quasi als Beweisschrift vorge!egt hat, ist der Bericht des FDP-Politikers
Burkhard Hirsch, der vom Chef des Kanzleramtes "mit Vorermittlungen"
beauftragt worden war. Dieser Bericht,
inzwischen auch im Internet zu lesen, beschränkt sich auf rein
faktische Feststellungen, er enthält sich jeder juristischen Bewertung,
ein Fehler, der nicht Hirsch anzulasten ist, sondern dem Kanzleramt,
das der Staatsanwaltschaft doch selbstverständlich seine juristische
Bewertung hatte zukommen lassen müssen. Die wichtigsten Fakten
waren ja vom ersten Tag der Amtsübernahme an deutlich. Aber Kanzleramtschef
Bodo Hombach sah nichts, tat nichts. Auch Gerhard Schröder gab
die Rolle der "drei Affen": nichts gehört, nichts gesehen,
nichts gesagt. Minima non curat praetor: Kleinigkeiten genieren die
Großen (untereinander) nicht.
Aber sind es denn Kleinigkeiten? Wenn ich, um doch eine persönliche
Anmerkung zu machen, inzwischen einer der Ältesten meines Faches
bin, der die Entwicklung der Bundesrepublik von Anfang an, oft in großer
Nähe zur Politik, aber immer in Wahrung der Distanz des Wissenschaftlers,
mit Zuneigung und Sorge habe verfolgen können, so bin ich es eigentlich
ein wenig leid, fast allein auf weiter Flur mich unabhängig zu
ihrer Entwicklung zu äußern. Warum schweigen all die anderen?
Wieso gibt es keinen Aufschrei gegen die Absicht der Bonner Staatsanwaltschaft,
von einer Klageerhebung abzusehen. Warum stellt sich Gerhard Schröder
nicht vor den infam angegriffenen Burkhard Hirsch?
Eine Wochenzeitung ist der falsche Platz, um vorzuführen, was an
Hirschs Vorwürfen juristisch alles dran ist. Es betrifft die Grundfesten
jeder geordneten Staatlichkeit. Der Bericht hat nur die befremdliche
Nähe zwischen Wirtschaft und Politik moniert, die Hirsch bei seinen
Recherchen aufgefallen ist. Mit penibler Sorgfalt suchen das Grundgesetz
(Artikel 66), das Bundesministergesetz und die Geschäftsordnung
der Bundesregierung das Distanzgebot zwischen Amt und privaten Interessen
so deutlich wie möglich zu markieren. Der Sinn der Strafvorschrift
über den Verwahrungsbruch - und daran muss man beim Aktenschwund
ja in erster Linie denken - besteht schon nach dem Urteil des BGH aus
dem Jahre 1953 darin, "das Vertrauen in die ordnungsgemäße
Aufbewahrung von Gegenständen, die sich kraft staatlichen Hoheitsrechts
im Besitz des Staates befinden, zu sichern". Peanuts? Und die Datenvernichtung?
Ganz perfektionistisch zählen die Strafrechtsparagrafen die denkbaren
Variationen des Deliktes auf. Auf diese Weise solle "jegliche Lücke
vermieden und ein umfassender Schutz vor Beeinträchtigungen erreicht
werden". Kennen die Staatssanwälte eigentlich die Kommentare
nicht? Wie kommen sie auf die Idee, die "unterdrückten"
Daten müssten "beweiserheblichen" Charakter haben? In
jedem Kommentar steht das Gegenteil. Urkundenunterdrückung setzt
voraus, dass man dem Beschuldigten die "Absicht" nachweisen
kann, einem anderen "Nachteil zuzufügen". Jeder Jurist
weiß, dass ein solcher Nachweis immer schwer zu führen ist.
Das gilt wohl besonders dann, wenn man es mit solchen Biedermännern
wie Kohl und Bohl zu tun hat. Aber war die Absicht, es der neuen Mannschaft
unter Gerhard Schröder so schwer zu wie möglich zu machen,
denn nicht evident?
Man muss sie wohl zum Jagen tragen. Kennen wir Deutsche eigentlich unsere
Rechte? Was es mit dem Petitionsrecht im Grundgesetz auf sich hat, wird
sich wohl selbst bei den bescheidenen Versuchen, politische Bildung
zu verbreiten, herumgesprochen haben. Aber in der Regel nur zur Hälfte:
Bekannt ist nur das Recht, sich mit Bitten oder Beschwerden an die Parlamente
zu wenden. Aber dieses Recht besteht auch gegenüber jeder zuständigen
Stelle. Für eine Beschwerde wegen offenbar mangelhafter Ermittlungen
im Verfahren gegen Helmut Kohl und im Verfahren wegen der Vorgänge
im Bundeskanzleramt ist die für eine Beschwerde zuständige
Stelle der: Generalstaatsanwalt zu Köln, Reichensperger Platz
1, 50617 Köln.
Ich werde mich bei ihm unter Beifügung dieses Aufsatzes wegen mangelhafter
Ermittlungstätigkeit der ihm nachgeordneten Bonner Staatsanwaltschaft
beschweren. Jeder Beschwerdeführer nach Artikel 17 des Grundgesetzes
hat ein Recht auf Prüfung seiner Beschwerde und auf einen Bescheid.
Wer sich meiner Beschwerde glaubt anschließen zu können,
müsste nur die Seiten dieses Essays entnehmen und unter Angabe
von Namen und Anschrift hinzufügen, dass er sich meiner Beschwerde
anschließt. Zur Feier des Preußenjahres auch im Rheinland.
Wilhelm Hennis ist emeritierter Professor für
Politikwissenschaft an der Universität Freiburg im Breisgau.
Mit freundlicher Genehmigung des Autors aus: DIE ZEIT Nr 17, 19. April
2001
10. Mai 2001
Was
meinen Sie dazu?
|
Zum Newsletter-Abo
|