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Massenerschießungen
Für eine Schachtel Zigaretten
Ein Schreiben des Kanzlers stört den Lebensabend
von Gustav W.: Es verschafft ihm plötzlich die Aufmerksamkeit,
der er als ganz gewöhnlicher deutscher Massenmörder bislang
entgangen ist.
Von Uwe Ruprecht
Seit 1931 befand sich der Feinkostladen direkt neben dem Rathaus der
norddeutschen Kleinstadt. Er gehörte zum Zentrum "irgendwie
dazu" notierte eine Lokalzeitung, als das Geschäft im Juni
2002 schloss. Ein anderes Blatt zitierte den 94-jährigen Inhaber:
"Wir sind nicht für große Worte und machen von der Schließung
kein Theater, wenn Leute sagen es tut uns Leid' ist das genug".
Im Rathaus wollte man trotzdem große Worte loswerden. Man verschaffte
dem Feinkosthändler ein Schreiben des Bundeskanzlers. Der war im
Urlaub als niedersächsischer Ministerpräsident einmal hier
einkaufen. Routinemäßig habe das Kanzleramt vom Rathaus "entsprechende
Informationen eingeholt", sagt das Bundespresseamt. Danach habe
"nichts dagegen gesprochen", das Schreiben auszufertigen.
Denn das Rathaus verschwieg, dass Feinkosthändler Gustav W. ein
Massenmörder ist.
Die
Beteiligung des alten Mannes an Mordtaten sei "ein offenes Geheimnis"
gewesen, stellte ein Historiker fest, als er Ende der 80er-Jahre für
ein Buch über die NS-Zeit in der Stadt recherchierte. Gerüchte
gingen um, mancher mied deswegen den Laden. 1962, 1964, 1966 und 1969
hatte die ortsansässige Staatsanwaltschaft die Akten auf dem Tisch,
auch das sprach sich rum.
Als Täter in Nazi-Deutschland war Gustav W. ein kleines Licht.
Keiner, der im Register von Fachliteratur genannt wird. Ein ganz gewöhnlicher
deutscher Massenmörder. Eine historisch bislang fast unerforschte
Spezies. Männer, die aus kleinbürgerlichem Milieu in die Mordwelt
wechselten und, nachdem sie das Geschäft erledigt hatten, spurlos
im Alltag verschwanden. Die vor keinem Gericht sagen mussten, was jedem
Ladendieb abverlangt wird: Es tut mir leid.
Gustav W. gehört schon 1933 der Allgemeinen SS an. Zwischen März
und September 1940 ist er als Angehöriger der Waffen-SS in Warschau,
während dort die polnische Intelligenz eliminiert wird. 1941 wird
er zur Gestapostelle Hildesheim versetzt, wo er nach eigenen Angaben
"in der Kartei beschäftigt" ist (Vernehmung vom 19. 8.
1969). Er ist in Pretzsch dabei, als das vom Reichssicherheitshauptamt
handverlesene SS-Personal für die von Amtsleitern befehligten Einsatzgruppen
zusammengezogen und auf den Judenmord eingeschworen wird.
Mit den Massenerschießungen der Einsatzgruppen im Rücken
der Front gegen die Sowjetunion beginnt im Sommer 1941 die Endlösung
der Judenfrage'. "Ein wanderndes Reichssicherheitshauptamt, eine
Gestapo auf Rädern" nannte das Nürnberger Militärgericht
diese Einheiten, die täglich Blut vergossen. "Diese Schlächtereizüge'
..., die für immer den deutschen Namen besudelt haben", kommentierte
eine Zeitung den Prozess gegen sechs Führer des Einsatzkommando
9 (EK 9) der Einsatzgruppe B vor dem Landgericht Berlin 1962, bei dem
Gustav W. - 54 Jahre, "heute wohlbestallter Kaufmann" - als
einer von 111 Zeugen auftrat.
Eineinhalb Jahre bleibt W. dem etwa 120 Mann starken EK 9 zugeteilt.
Der SS-Scharführer arbeitet im "Polizeireferat", das
die Exekutionen vorbereitet, die Opfer selektiert und über die
Bluttaten Buch führt. Die Bilanzen des Todes heißen "Ereignismeldungen".
11.449 Opfer werden von Juni bis Oktober 1941 vom EK 9 an das RSHA reportiert.
Das Urteil des Landgerichts Berlin veranschlagt die juristisch sichere
Zahl auf 6.800 Tote (AZ 3 PKs 1/62); in seiner mündlichen Begründung
schätzte der Vorsitzende Richter tatsächliche 15.000.
Gustav W. wird bei wenigstens zwei Massakern an 200 Juden im weißrussischen
Witebsk im August 1941 als Schütze eingesetzt. "Jeder Angehörige
des Kommandos musste wenigstens einmal an einer Erschießung teilnehmen",
erklärte der ehemalige Kommandeur Dr. Filbert als Angeklagter.
"Die Opfer wurden jeweils zu viert an eine Grube geführt und
hineingestoßen", gibt ein Gerichtsreporter wieder. "Wenn
sie unten aufschlugen, eröffneten die Posten des Einsatzkommandos
9 das Feuer aus Karabinern auf sie. Die Kommandoführer, Greiffenberger
und Filbert, standen mit gezogener Pistole am Grubenrand, um Verletzten
den "Fangschuss" zu geben. Das sei aber nicht notwendig gewesen,
weil die Schützen "eingeschossen" waren, wie Greiffenberger
sagte. Ohne die Leichen zu bedecken, seien dann die nächsten Juden
auf sie geworfen und erschossen worden."
In drei Wochen, die sich das EK 9 in Wilna, Witebsk und Wiljeka aufhielt,
sollen über 5.000 Juden getötet worden sein. Gustav W., der
nur ausnahmsweise schoss, machte gewöhnlich Inventur. Der Kaufmann
aus der norddeutschen Kleinstadt zählte und rechnete, legte Listen
und fertigte Protokolle an. Im Verfahren gegen die Kommandeure des EK
9, Schäfer und Wiebens, wurde 1966 ein Zeuge gefragt, wie sie denn
kleine Kinder liquidiert hätten. "Na, wie die Katz."
Nach einer Weile des Schweigens bat der Richter um Erläuterung.
"Na, sie wurden mit der einen Hand am Genick gepackt und mit der
anderen erschossen."
Das Personal bei den Einsatzgruppen wechselte häufig. Auch der
geübteste Mörder wird nachlässig. Der Holocaust mit dem
Karabiner war kräftezehrend. Laut "Ereignismeldung 92"
der Einsatzgruppe A vom 29. September 1941 brachten in einer Aktion
ein Führer und zwölf Mann 1.025 Juden um. Gustav W. kam im
November 1942 an die ruhigere Heimatfront des Terrors. Zur Gestapo Hannover.
In der Gestapo-Außenstelle Ahlem dient Gustav "als Sachbearbeiter
für Ausländerangelegenheiten", wie er selbst angab, "das
heißt, ich musste Vernehmungen durchführen von Personen,
die sich des Arbeitsvertragsbruches schuldig gemacht hatten". Am
4. April 1945 traf ein Todesmarsch mit sowjetischen Zwangsarbeitern
aus dem "Arbeitserziehungslager" Lahde in Ahlem ein. Vom Chef
der Gestapoleitstelle kam der Befehl: Alle erschießen, die nach
dem Ende gefährlich werden könnten. Denn das Ende war gewiss,
die US-Armee kesselte die Stadt bereits ein. SS-Obersturmführer
Joost, Führer in Ahlem, war sich bewusst, dass diese Morde in letzter
Minute den Zorn der Sieger erregen würde. Er verzögerte und
drückte sich um den eigentlichen Schießbefehl.
Letzte Selektion: 154 Männer und ein russisches Mädchen von
18 Jahren. SS-Obersturmbannführer Joost ließ seinen Leuten
die Wahl; wer von ihnen "nicht die Kraft zur Ausführung dieses
Befehls" habe, könne anstandslos gehen. Einer tat es. Die
übrigen bekamen eine Schachtel Zigaretten, auch Gustav W., 37 Jahre
alt, seit wenigstens vier Jahren im Mordhandwerk. Er präparierte
die Grube auf dem Seelhorster Friedhof. Am Sonntag, 6. April, wurden
die Gefangenen in Gruppen zu 25 dorthin geführt. Der dienstälteste
SS-Mann gab den Schießbefehl und die "Fangschüsse".
Die ans Grab tretenden Häftlinge mussten die vor ihnen gefallenen
mit Erde bedecken.
Gustav W. machte bei Joost Meldung. Er berichtete von Komplikationen.
Das russische Mädchen habe einfach nicht sterben wollen. Ein SS-Mann
feuerte einmal, zweimal auf sie, aber erst beim dritten Schuss fiel
sie. In dem Moment, als die Schützen irritiert waren, griff ein
25-jähriger sowjetischer Hauptmann einen Spaten, schlug den SS-Mann
nieder, sprang in den nahen Wald und entkam.
Vier Tage später nahmen die US-Amerikaner Hannover ein. Vor laufenden
Kameras, in verordneter Anwesenheit gewöhnlicher Bürger mussten
"belastete Nazis" das Massengrab auf der Seelhorst ausräumen.
Weit mehr Leichen, als befürchtet, wurden geborgen, 526 insgesamt.
386 wurden im Trauerzug zum Maschsee gefahren und am Nordufer bestattet.
April 1947 wird Gustav W. im "Hannover Gestapo Case No. 1"
zu 13 Jahren Haft verurteilt. Schon am 13. August 1950 kommt die Begnadigung,
"wegen guter Führung".
Zurück in seiner norddeutschen Heimatstadt wird W. ein geachteter
Bürger. "Unberührt kehrten diese subalternen Henker später
in ihr Urmilieu beflisssener Dienstleistung zurück", empörte
sich der Berichterstatter von "Christ und Welt" beim Prozess
gegen die Chefs des EK 9, Dr. Filbert (Bankfilialleiter), Schneider
(Ministerialreferent), Greiffenberger (Buchhalter), Struck (Kriminalrat)
und Tunnat (Handwerkskammer). "Exzesse waren und sind ihrem Wesen
fremd. Nahtlos fanden diese Beamten, die Tausenden gehorsam den Tod
gereicht hatten, den Anschluss an ihre harmlosen Kollegen, die nur Sparkonten
durch Schalter reichen."
Juli 2002: Zufällig erfährt der 68-jährige Augenarzt
und Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft der Deutsch-Israelischen Gesellschaft
DIG, Dr. Peter Meves, vom Kanzlerschreiben an den Feinkosthändler.
Er lässt den alten Mann "unbehelligt" und schweigt. Meves
gilt in W.s Heimatstadt als Störenfried. Fast fünf Jahre lang
stritt er mit Politik und Verwaltung um ein Mahnmal für die im
Holocaust ermordeten jüdischen Mitbürger. Das hat man ihm
bis heute nicht verziehen.
Im November wird der DIG-Vorsitzende in der Lokalzeitung angeklagt,
die Stadt mit Skandal erpresst zu haben. Er hatte den Verantwortlichen
geraten, einen Vortrag über eine Israelitische Gartenbauschule
in Hannover-Ahlem still aus dem Programm der Israelischen Kulturwochen
im Mai 2003 zu nehmen, wenn sie nicht bereit wären darüber
zu reden, dass 1941 bis 1944 von hier aus Deportationen in die Konzentrations-
und Vernichtungslager abgewickelt wurden. Von Gustav W. ganz zu schweigen.
Das Rathaus streicht den Vortrag, macht aber doch große Worte
und lanciert einen Artikel über den scheinbar sinnlosen Eifer des
DIG-Vorsitzenden. Darin kein Wort von den Morden des Feinkosthändlers,
nichts vom Kanzlerschreiben. Das laute Schweigen hält an. Dieselbe
Zeitung lehnt einen Leserbrief mit Details aus W.s Dienstlaufbahn ab:
Er "könnte den Tatbestand einer üblen Nachrede enthalten".
Wie sagte er selbst? "Wir sind nicht für große Worte
und machen von der Schließung kein Theater, wenn Leute sagen es
tut uns Leid' ist das genug".
Quellen und Literatur
Hans-Jürgen Hermel: Nach Hannover in den Tod, Auf den Spuren 154
ermordeter Zwangsarbeiter, TV-Dokumentation, Norddeutscher Rundfunk
Nov. 1991
Helmut Krausnick/Hans-Heinrich Wilhelm: Die Truppe des Weltanschauungskrieges,
Die Einsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD 1938-1942, Stuttgart
1981
Herbert Obenaus: Die Erschießungen auf dem Seelhorster Friedhof
in Hannover April 1945, in: Hannoversche Geschichtsblätter NF Bd.
35, H. 3-4, Hannover 1981
Urteil LG Berlin gegen Filbert u.a., 22. 6. 1962, 3 PKs 1/62; Urteil
LG Berlin gegen Wiebens u.a., 6. 5. 1966, 3 P (K) Ks 1(65) in: Adelheid
L. Rüter-Ehlermann/C. F. Rüter (Hg.): Justiz und NS-Verbrechen,
Sammlung deutscher Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen
1945-1966, Amsterdam 1968
Presseberichte zu den Einsatzkommando-Prozessen 1962 und 1966: Archiv
der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes-Bund der Antifaschisten
VVN-BdA, Hamburg
Vernehmung von Gustav W. durch das LKA Nordrhein-Westfalen am 19. 8.
69: Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung
nationalsozialistischer Verbrechen, Ludwigsburg (Archiv Andrea Röpke)
15. März 2003
Leserbrief
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