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Johannes Mario Simmel
Deutsche Leitkultur
Exemplarisch vorgestellt am Urteil eines gütigen Richters
Die Union wollte Ausländerpolitik und Asylrecht zu Themen der
bevorstehenden Wahlkämpfe machen. Bei einer sogenannten Halbzeitbilanz
der rot-grünen Bundesregierung erklärte Friedrich Merz, Fraktionsvorsitzender
der CDU, am 10. Oktober 2000, eine Begrenzung der Zuwanderung von Ausländern
sei "überfällig". Ferner verlangte Merz eine Verkürzung
der Asylverfahren, die heute "sechs, sieben, acht Jahre dauern".
Dies sei "unerträglich". Zu dem ganzen Komplex gehöre
auch ein Integrationskonzept, welches vorsehen müsse, daß
Ausländer sich an der "deutschen Leitkultur" orientieren.
Herr Merz ist hier zwar heldenhaft vorgeprescht, aber leider auf eine
nicht sofort einleuchtende Weise.
Deutsche Leitkultur - was mag das bedeuten? Bach-Kantaten und Horst-Wessel-Lied?
Goethe und Gestapo? Hegel und Nürnberger Gesetze? Schiller und
brennende Synagogen? Holocaust-Mahnmal und geschändete jüdische
Friedhöfe? Woche des ausländischen Mitbürgers und Pogrome
gegen Ausländer? Lichtermeere und Aufmärsche von Neonazis
durchs Brandenburger Tor? Die Bewegung des 20. Juli und der Blutrichter
Roland Freisler vom NS-Volksgerichtshof? Weil hier gerade von Blut und
Gericht die Rede war, lassen Sie uns dem schwierigen Begriff versuchsweise
am sogenannten "Hetzjagd-Prozeß von Guben" näherkommen.
Am Montag, dem 13. November 2000, verkündete das Landgericht Cottbus
die Urteile. Dieser Prozeß unter dem Vorsitz des gütigen
Richters Joachim Dönitz gegen elf Angeklagte der rechtsextremen
Szene dauerte 81 Verhandlungstage, das ganze Verfahren jedoch ein Jahr
und fünf Monate. Die Angeklagten hatten 22 Verteidiger, die insgesamt
43 Befangenheitsanträge und Besetzungsrügen stellten - einen
sogar wegen angeblich zu kleiner Tische.
"Das Gericht hat sich seine Verhöhnung gefallen lassen",
sagte der Prozeßbeobachter Friedrich C. Burschel.
"Das Gericht scheint nicht in der Lage zu sein, mit den Angeklagten
und ihren Anwälten umzugehen", hatte sich Bundestagspräsident
Wolfgang Thierse bereits vor Monaten empört. Dieses "Taktieren
mit allen Tricks" wurde nach der Urteilsverkündung von Thierse
neuerlich kritisiert: Die Justiz müsse mit energischen Verfahren
für zeitnahe Urteile sorgen. Bei dieser Gelegenheit brachte der
Bundestagspräsident der Öffentlichkeit auch zur Kenntnis,
daß Brandenburgs Behörden dem Hauptbelastungszeugen um ein
Haar die Aufenthaltsgenehmigung entzogen hätten. Mit Bezug auf
Behörden und Justiz dieses Bundeslandes sprach Thierse von einem
Skandal. Umgehend empörte sich der Deutsche Richterbund.
Worum war es gegangen?
In der Nacht zum 13. Februar 1999 hatten die elf zur rechtsextremen
Szene gehörenden zwischen 17 und 21 Jahre alten Männer Jagd
auf Ausländer gemacht. In Verzweiflung und Angst vor seinen Verfolgern
trat der algerische Asylbewerber Farid Gouendoul eine Glastür ein,
um sich in den Hausflur zu retten. Dabei erlitt er tödliche Verletzungen
an der Hauptschlagader und verblutete.
Von Beginn des Prozesses an verhöhnten die Angeklagten das Gericht
in nicht zu überbietender Weise. Sie kamen zu spät oder gar
nicht zur Verhandlung. Richter Dönitz mußte sie dauernd suchen
lassen. Mit einem Fax meldeten sie sich krank und erschienen zwei Stunden
später bei guter Gesundheit. In ihrer typischen "Uniform"
mit Springerstiefeln präsentierten sich die Angeklagten dem Gericht,
einer sogar mit einer Bomberjacke, auf deren Rückseite die Worte
"Deutscher Widerstand" zu lesen waren. Und alle Angeklagten
lachten sich fast kaputt, wenn die Afrikaner, die sie zusammengeschlagen
hatten, aussagten.
Richter Dönitz erduldete dies und mehr. Keinen einzigen der "verhinderten"
Beklagten ließ er von der Polizei vorführen; er beschlagnahmte
nicht die "Deutsche-Widerstand"-Jacke, er verhängte keine
Ordnungsstrafen. Statt dessen vertagte er wieder und wieder die Verhandlung,
wenn ihm die Täter gerade abhanden gekommen waren, und darum benötigte
er für 81 Prozeßtage fast eineinhalb Jahre. Ein einziges
Mal klagte er, die Jugendlichen seien aus dem Mittelpunkt des Verfahrens
gerückt und "zu amüsierten Zuschauern des Versuchs einer
Demontage des Gerichts" geworden. Daß er dieser Demontage
selbst Vorschub geleistet hat, statt sie zu verhindern, sagte der Richter
nicht.
Er hatte es aber auch schwer. Unter den 22 Verteidigern standen einige
ihren Mandanten politisch mehr als nahe. So war zum Beispiel der Anwalt
Wolfram Nahrath Chef der 1994 verbotenen rechtsextremistischen "Wiking-Jugend".
Sein Mandant Steffen Henze marschierte, während der Prozeß
lief, bei einer Nazi-Demonstration mit.
Der Richter ignorierte all dies ebenso, wie er die abstrusen Anträge
der Verteidiger zuließ, aus denen hervorgehen sollte, daß
die Angeklagten nicht die geringste Schuld am Tod Farid Gouendouls traf.
Der Algerier, so argumentierten die Herren Anwälte beispielsweise,
habe panikartig reagiert, und dabei sei sehr wohl zu fragen: worauf?
Vielleicht, so suggerierten die Rechtsvertreter, war die Angst des Farid
Gouendoul deshalb so panikartig gewesen, weil er fürchtete, gefaßt
und entlarvt zu werden - etwa als Rauschgifthändler. Diesen Antrag
lehnte Richter Dönitz ab. Der Ermordete war also nicht schuld an
seiner Ermordung. Dafür sprach der Richter aber auch die elf Nazis
von der Mordanklage frei.
Keiner der Angeklagten, so der gütige Richter, habe den Tod des
Algeriers gewollt oder billigend in Kauf genommen. Aus der Beweisaufnahme
sei nicht hervorgegangen, daß auch nur ein Angeklagter den Tod
Farid Gouendouls überhaupt für möglich gehalten habe.
Auf der anderen Seite - und man beachte den hier geschlagenen Haken
- entschied das Gericht, die jungen Männer seien wegen "fahrlässiger
Tötung" zu belangen. Sie hätten derart "pflichtwidrig"
gehandelt, daß ein jeder für sich allein den Tod des Farid
Gouendoul mitverursacht habe. Acht von ihnen hätten "aktiv"
und drei "extrem aktiv" gehandelt und beim Opfer Todesangst
ausgelöst.
Wie lauteten also die Urteile?
Hauptmotiv für die Hetzjagd sei die Hautfarbe des Opfers gewesen.
Die elf 17 bis 21 Jahre alten Angeklagten hätten den Tod des 28jährigen
Farid Gouendoul durch ihr Handeln herbeigeführt und vermeiden können.
Die beiden Rädelsführer (20- und 21jährig) erhielten
Haftstrafen von drei beziehungsweise zwei Jahren und acht Monaten, ein
dritter Skin wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt; sechs Angeklagte
erhielten Jugendstrafen zur Bewährung zwischen einem und zwei Jahren,
und zwei bekamen überhaupt nur eine Verwarnung - darunter jener,
der noch im Februar 2000 die Blumen am Mahnmal für den verbluteten
Algerier zertrampelt hatte.
Bundestagspräsident Thierse hat sich am deutlichsten über
diesen Prozeß und seine Urteile geäußert.
[Hier stand bis zum 12. März 2001 die inkriminierte
Passage]
P.S. Möchten Sie dem Begriff "deutsche Leitkultur" noch
näherkommen?
Mit freundlicher Genehmigung entnommen aus: Johannes
Mario Simmel, Die Bienen sind verrückt geworden. Reden und Aufsätze
über unsere wahnsinnige Welt, Verlag C. H. Beck, München 2001
(becksche reihe 1419)
(c) Verlag C. H. Beck
30. März 2001
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