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Orientierungslos
§ 209 kann denn Liebe strafbar sein?
In Österreich ist ein Diskriminierungsparagraph
in Kraft, der seit einiger Zeit nun auch Amnesty International beschäftigt.
Er stellt eine sexuelle Orientierung unter Strafe, die in anderen EU-Ländern
die Anerkennung entsprechender Lebenspartnerschaften genießt.
Aber unter den Konservativen in Wien ist eine Gesetzesänderung
nicht zu erwarten.
Von Judith Brandner
Am 14. Februar dieses Jahres wird in Wien ein 37 jähriger Mann
in Haft genommen, weil er ein sexuelles Verhältnis mit einem 15
Jährigen hatte. Gleichgeschlechtliche Unzucht" heißt
das im österreichischen Gesetz und wird mit einer Freiheitsstrafe
von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Rechtsgrundlage
dafür ist Paragraph 209 des österreichischen Strafgesetzbuches,
der die Beziehungen zwischen Männern unter Strafe stellt, wenn
einer älter als 19 und der andere jünger als 18 ist. Für
heterosexuelle und lesbische Beziehungen gilt hingegen ein gesetzliches
Mindestalter von 14 Jahren.
Als der Mann knapp zwei Wochen später wieder aus der Haft entlassen
wird, kommt die Untersuchungsrichterin damit einer Forderung des Internationalen
Sekretariats von Amnesty International in London nach. Denn die Menschenrechtsorganisation
war von der Plattform gegen Paragraph 209" informiert worden
und hatte daraufhin den Mann als Gewissensgefangenen adoptiert - ein
überaus symbolträchtiger und aussagekräftiger Schritt,
auch wenn er in dem Fall nur einen Tag lang galt. Das ist sicherlich
die härteste Kritik, die Amnesty üben kann", sagt Heinz
Patzelt, der Generalsekretär von Amnesty Österreich und fügt
hinzu: Damit macht Amnesty darauf aufmerksam, dass ein Mensch
nur aufgrund seiner Gesinnung, für das, was er ist oder denkt inhaftiert
ist und nicht, weil er ein Verbrechen begangen hat." Wie die Beziehung
des Mannes zu dem 15jährigen Burschen überhaupt bei der Polizei
bekannt wurde, ist ungeklärt. Es habe einen vertraulichen
Hinweis" gegeben, hieß es. Polizeiliche Erhebungen im Umfeld
hätten daraufhin den Verdacht erhärtet, danach habe die Polizei
den Jugendlichen von der Schule abgeholt, ihn mitgenommen und ihn
ganz legal - insgesamt 9 Stunden lang verhört. Beim Verhör
habe der Jugendliche jedenfalls die Beziehung bestätigt und auch
klargestellt, dass alle sexuellen Kontakte in gegenseitigem Einvernehmen
und gegenseitiger Liebe stattfänden. Eine freiwillige Beziehung
also, in der niemand gezwungen oder irgendwie unter Druck gesetzt worden
ist. Eine Liebesbeziehung, bekräftigt der 37jährige gegenüber
auch Amnesty. In der Anklageschrift wird der bislang unbescholtene Mann
jedoch als hemmungsloser Triebtäter" bezeichnet und
damit die Verhängung der U-Haft begründet. Absurd"
nennt es Patzelt, schockiert ist der Betroffene selbst. Der zuständige
Justizminister, Dieter Böhmdorfer, will in der Beantwortung einer
parlamentarischen Anfrage zum Thema diese Formulierung nicht bewerten,
die ein Richter in Ausübung der unabhängigen Rechtssprechung
verwendet habe. (Der parteilose Minister war übrigens lange Zeit
der Vertrauensanwalt Jörg Haiders und der Freiheitlichen, ehe ihn
die FPÖ zum Justizminister machte).
Den Fall des Gewissensgefangenen hatten nämlich die oppositionellen
Sozialdemokraten zum Anlaß genommen, eine parlamentarische Anfrage
an den Minister zu richten. Dieser Fall und die Tatsache, daß
§ 209 immer noch existiere, seien beschämend für Österreich,
so SP-Justizsprecher Jarolim. Für die Verhängung der U-Haft
sei aus der Sicht der Staatsanwalt Wien der Haftgrund der Tatbegehungsgefahr
tatsächlich gegeben gewesen und der Journalrichter habe diese Rechtsauffassung
geteilt, kontert hingegen der Minister. Und die Justizsprecherin des
konservativen Regierungspartners ÖVP, Maria Fekter, meinte, niemand
gerate als Ersttäter in Haft.
Bei der Haftprüfungsverhandlung am 27. Februar entschied dann die
Untersuchungsrichterin, den Mann freizulassen. Danach hatte Amnesty
Generalsekretär Heinz Patzelt Gelegenheit, sich im Kaffeehaus ausführlich
mit dem Betroffenen zu unterhalten. Er habe ihm von den überaus
schwierigen Bedingungen durch die Mitinsassen im Gefängnis erzählt,
sagt Patzelt. Schwul sein bringt in Österreich eine Vielzahl von
Diskriminierungen mit sich, die bis ins Gefängnis hinein gehen.
Und mit der Entlassung aus der U-Haft ist der Fall keineswegs erledigt.
Wird der Mann, der eine leitende Position in einem grossen Unternehmen
innehat, aufgrund von Paragraph 209 verurteilt, so ist er künftig
als Sexualstraftäter vorbestraft. Je nach Höhe der Strafe
scheint das Verbrechen etwa 5 Jahre lang im Strafregister auf. Was sich
etwa auf eine Jobsuche nicht gerade positiv auswirkt. Betroffene können
ein Lied davon singen. Michael zum Beispiel. Der heute 22jährige
ist vorbestraft, weil er als 19jähriger ein Verhältnis mit
einem 16jährigen hatte. Sein Anwalt Helmut Graupner sieht in seiner
Verurteilung eine Verletzung der europäischen Menschenrechtskonvention
und hat soeben die Beschwerde an den Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg
fertiggestellt. Graupner ist Gründer des Rechtskomittee Lambda,
einer Vereinigung zur Wahrung der Rechte gleichgeschlechtlich liebender
Männer und Frauen. Er rechnet damit, dass das Menschenrechtsgericht
Österreich verurteilen wird. Denn Paragraph 209 verletze das Recht
auf Privatleben sowie das Recht auf Gleichbehandlung und Nicht-Diskriminierung.
Michaels Fall wird nicht der erste sein, der vor den Europäischen
Menschenrechtsgerichtshof kommt derzeit sind drei Beschwerden
anhängig, zwei von Verurteilten, eine von einem 17jährigen,
der sich von sich aus an das Gericht gewandt hat, weil er sein Menschenrecht
verletzt sieht.
Michael bekam nach einem Outing als Schwuler und Verurteilter nach Paragraph
209 in einer TV Show böse Drohanrufe (Du stehst auf einer Liste;
wenn der Haider an die Macht kommt, werden solche wie du kastriert)
und auch aus seinem erhofften Job wurde nichts. Damals hatte er gerade
am Allgemeinen Krankenhaus in Wien seinen Zivildienst abgeleistet und
wollte eigentlich dort bleiben. Als jedoch bekannt wurde, daß
er homosexuell ist, lehnte man ihn unter fadenscheinigen Ausreden ab.
Bis vor 30 Jahren waren in Österreich homosexuelle Beziehungen
ebenso verboten wie lesbische und mit Sodomie, also der Unzucht mit
Tieren, gleichgesetzt. Basis dafür war ein Gesetz aus dem Jahr
1803. Durch das Strafrechtsänderungsgesetz 1970, unter dem damaligen
sozialistischen Justizminister Broda, wurden sexuelle Beziehungen zwischen
Frauen straffrei gestellt. Diese Ungleichheit wurde damals unter anderem
mit der sogenannten Prägetheorie begründet, die mittlerweile
in Expertenkreisen als überholt gilt. Demnach müssten Personen
im noch prägbaren Alter vor gleichgeschlechtlichen Erlebnissen
geschützt werden, die sie auf Homosexualität festlegen könnten."
Der Grund für die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern, die
damals geschaffen worden ist, könnte darin liegen, daß damals
nur Männer im Parlament in Wien saßen. Und Männer fänden
Sex zwischen Frauen eben ästhetischer als Sex zwischen Männern,
vermutet Anwalt Helmut Graupner, nebstbei Sexualforscher und vehementer
Verfechter einer Abschaffung von Paragraph 209. Da hätten gewiß
auch Männerphantasien mit eine Rolle gespielt, von Sex zwischen
Frauen, bei dem mann zusehen könne, und von Frauen, die trotz ihres
Lesbisch-Seins einem Mann als Ehefrau dienen könnten. Tatsächlich
legt die Begründung im Gesetzestext den Schluß nahe, dass
die weibliche Sexualität einfach nicht wirklich ernst genommen
worden ist, wenn es dort heißt: In der Tat wirkt sich eine
gleichgeschlechtliche Triebrichtung bei Frauen nicht in gleicher Weise
aus wie bei Männern, erschwert die Einpassung in die gegebenen
gesellschaftlichen Strukturen nicht in gleichem Maße und tritt
nach außen hin nur wenig in Erscheinung". Und dann ist auch
davon die Rede, daß die Tathandlungen" in der Regel
nur schwer faßbar wären, denn, so der Gesetzestext wörtlich:
Die Grenzen zwischen freundschaftlichen Zärtlichkeitsbezeugungen,
Berührungen im Zuge von Hilfeleistungen bei der Körperpflege
und dergleichen einerseits und echten gleichgeschlechtlichen Akten andrerseits
entzögen sich weitgehend der Feststellung im Strafprozess."
Sprich: wenn Frauen Sex miteinander haben, ist das nicht viel anders,
als würden sie einander waschen. Auf den Punkt gebracht: Wenn kein
Penis im Spiel ist, der in eine Vagina eindringt, handelt es sich nicht
um Sex.
Heute sei der § 209 jedenfalls ein archaisches Relikt des österreichischen
Strafgesetzbuches und als solches beispiellos in Europa, meinen die
Gegner.
Doch solange der Paragraph existiert, wird er wohl auch exekutiert.
Ob der Justizminister die Verhängung von Untersuchungshaft bzw.
Freiheitsstrafe auf Grund von Paragraph 209 und damit die Schaffung
österreichischer Gewissensgefangener immer noch als verhältnismässig
betrachte, wollten die Abgeordneten der SPÖ in ihrer parlamentarischen
Anfrage unter anderem wissen. Den Fragestellern sei bekannt, so Böhmdorfer
in seiner Antwort, dass die Streichung oder Änderung dieser Strafbestimmung
mehrmals im Nationalrat zur Debatte gestanden und keine Mehrheit gefunden
habe. Die Konsequenz daraus sei, daß Paragraph 209 bis zu einer
anderen Entscheidung des Gesetzgebers dem geltenden Rechtsbestand angehöre
und somit von den Justizbehörden anzuwenden sei. Ergo könne
auch nicht gesagt werden, dass die Verhängung der Untersuchungshaft
oder die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe in jedem Fall unverhältnismässig
wäre, so der Minister. Im Klartext: Solange das Parlament nicht
anders entschieden hat, werden Schwule eben verurteilt, wenn ihre Liebespartner
das falsche Alter haben. Mit Stichdatum März 2001 waren 22 Menschen
auch wegen gleichgeschlechtlicher Unzucht in Haft; ein Mann nur wegen
einer Verurteilung nach Paragraph 209, die anderen wurden wegen mehrerer
Delikte verurteilt. Eine Vermischung, die Amnesty übrigens schon
lange ein Dorn im Auge ist.
Im österreichischen Parlament hat es bislang keinen Konsens für
eine Abschaffung dieses Diskriminierungsparagraphen" gegeben,
wie es die grüne Abgeordnete Terezija Stoisits ausdrückt.
Ihre Fraktion und auch die Sozialdemokraten fordern seit langem die
Streichung von § 209 aus dem Strafgesetz. Und auch Harald Ofner,
der Justizsprecher der Freiheitlichen,
ist der Ansicht, daß der 209er nicht zu halten sei. Sei doch mittlerweile
der Druck aus dem Ausland beträchtlich geworden, spielt Ofner auf
die internationale Kritik an Österreich u.a. aus dem Europaparlament
und dem UN-Menschenrechtsausschuß an. Schweden hat ja sogar kürzlich
Asyl für nach § 209 Verfolgte angeboten. Doch so liberal auch
Ofner argumentiert, seine Partei der Freiheitlichen ist in dieser Frage
durchaus gespalten. Und für die Volkspartei kommt eine ersatzlose
Streichung überhaupt nicht in Frage. Der Meinungsbildungsprozess
sei in ihrer Partei noch nicht abgeschlossen, sagt Justizsprecherin
Fekter. Sie denkt an einen Kompromiß, der darin bestehen könnte,
das sogenannte Schutzalter" auf 16 Jahre für alle anzuheben
und dazu noch in einer Art Stufenmodell bestimmte Altersunterschiedsgrenzen
einzuführen. Wie man sich das vorzustellen habe? Tja, das sei tatsächlich
schwierig und daran arbeite die ÖVP, seufzt Fekter. Denn daß
damit dann auch 15jährige Mädchen plötzlich strafbar
würden, wenn sie Sex haben, das will denn selbst die ÖVP nicht.
Schließlich meint Fekter, es gehe darum, Mißbrauch in jedem
Fall auszuschließen, und den Schutz von Jugendlichen zu gewährleisten.
Doch Dinge wie Gewaltanwendung, Vergewaltigung, die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen
und andere Formen des sexuellen Mißbrauchs sind ohnehin strafbar
und werden durch andere Gesetze abgedeckt. Niemand, der für die
Abschaffung von § 209 eintrete, wolle Kindesmißbrauch
aber diese Dinge dürften nicht miteinander vermischt werden, sagt
Heinz Patzelt von Amnesty. Und so lehnt die grüne Abgeordnete Terezija
Stoisits denn auch die Bezeichnung Schutzalter" ab: Das
ist ein Propagandabegriff der Gegner geworden. Aber beim § 209
geht es nicht um Schutz, sondern um die Frage, ab welchem Alter Liebe
erlaubt ist!"
Mittlerweile geht in Europa die Rechtsentwicklung längst über
die Gleichstellung in strafrechtlicher Hinsicht hinaus. In immer mehr
Ländern gibt es Antidiskriminierungsgesetze auch für Homosexuelle,
immer mehr Länder stellen gleichgeschlechtliche Partnerschaften
auch im Zivilrecht mit heterosexuellen gleich. Doch davon ist man in
Österreich noch meilenweit entfernt, obwohl die Forderungen auch
hier nicht mehr zu überhören sind. Doch dazu kommt ein klares
Nein" der konservativen Regierungspolitiker.
PS
Vorerst letzte Entwicklung rund um das umstrittene Gesetz: am 21. Mai
hat das Oberlandesgericht Innsbruck beim Verfassungsgerichtshof die
Aufhebung von § 209 als seinem ganzen Inhalte nach verfassungswidrig"
beantragt. Die Entscheidung erging in einem Berufungsverfahren gegen
ein Urteil, mit dem im Vorjahr ein 33jähriger Mann zu einem halben
Jahr Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, weil er als 29jähriger
mit einem 16jährigen und einem 17jährigen jungen Mann einverständliche
sexuelle Beziehungen gehabt haben soll. Damals hatte der Pressesprecher
des zuständigen Gerichts erklärt, die Mehrheit der Richter
stehe dem Gesetz mit Unverständnis gegenüber und befürworte
dessen Aufhebung.
15. Juni 2001
Leserbrief
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