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Farbmarkierungen Die schlechten ins Kröpfchen Wer in die USA fliegt, landet auf unabsehbare Zeit
in den riesigen Fahndungs-Computern, die das Land jetzt zur Terror-Bekämpfung
einsetzt. Was mit seinen persönlichen Daten dort geschieht, erfährt
er nicht: Schließlich handelt es sich um die "nationale Sicherheit".
Von Tim Frohschütz Die Regierung von George W. Bush macht das ehemalige "Land der Freien" zu einen Überwachungsstaat, der manchen bereits an eine Diktatur erinnert. Zum Beispiel auch Jonathan Todd, den Sprecher der Europäischen Kommission: "Ähnlich war es woanders vor nicht allzulanger Zeit. Wenn man in die Sowjetunion reiste, war klar, dass einen dort Geheimdienste ständig begleiten und überwachen würden. Und wenn man das nicht mochte, dann fuhr man ja auch nicht in die UdSSR." Todd übertreibt natürlich, so schlimm ist es nicht. Noch
nicht. Auf dem Wunschzettel von George W. Bush stand solche Datenbeschaffung
schon kurz nach dem 11. September. So muss man die europäischen
Fluglinien für erstaunlich standfest halten, denn anderthalb Jahre
lang widerstanden sie diesem Ansinnen der US-Regierung. Aber Ende Februar
2003, als das Drängen der USA offenbar unwiderstehlich wurde, traf
die EU-Kommission eine Vereinbarung mit der US-Zollbehörde (Customs
and Border Protection, CBP, zum DHS gehörig). Nach dieser Vereinbarung
hat die CBP ungehinderten Zugang zu allen Passagier-Daten in den Reservierungssystemen
der Fluglinien. Ausdrücklich und mehrfach ist die Rede von "access"
bzw. "electronic access"; CBP "accesses directly"
alle Daten, verspricht jedoch, nur die Daten derjenigen Passagiere zu
prüfen ("view"), die Flughäfen in den USA berühren. Nachdem also bereits Dutzende Millionen Passagierdaten rechtswidrig
abgerufen waren und abgerufen wurden, stand das Thema wieder auf der
Tagesordnung eines EU-US-Treffens (in Brüssel, am 24. und 25. Juni
2003). Die EU-Arbeitsgruppe Datenschutz legte dazu ein elfseitiges Papier
vor (Opinion 4/2003), das die Bedenken der EU auflistet. Der Katalog
liest sich wie eine Selbstanklage: Während sich die US-Behörden
längst die Daten unkontrolliert aus den Reservierungssystemen holen,
wird von EU-Seite höflich darüber diskutiert, dass und wie
diese Daten doch bitte gegen Missbrauch geschützt werden mögen.
Man fragt sich, was bei der EU die Hoffnung nährt, eine Diskussion
all dieser Punkte könnte die US-Regierung zu einem Einschwenken
auf europäische Datenschutz-Prinzipien bewegen oder gar dazu, eine
schon seit Monaten durchgeführte Praxis abzustellen - eine Praxis,
die den europäischen Fluglinien wenn nicht alla mafiosa, so zumindest
mit einer klaren Nötigung abgetrotzt wurde: mit dem angedrohten
Entzug der US-Landerechte. In den wenigen deutschen Zeitungsberichten, in denen von diesem Daten-Fluss
die Rede war, wurden immer die "sensiblen" PNR-Daten hervorgehoben.
Dazu gehören die Kreditkartennummer, aber insbesondere manche Sonderwünsche
wie ein bestimmtes Essen ("MOML" für "Moslem Meal"
oder "KSML" für koscheres Essen), die einen Rückschluss
auf die Religionszugehörigkeit des Passagiers ermöglichen.
Ganz besonders sensibel sind natürlich alle Einträge in sogenannte
"offene Felder", Einträge, die sich auch auf das ungebührliche
Benehmen während eines Fluges beziehen können. Mit Daten wie
diesen, heißt es dann, könnten die US-Behörden extrem
leicht Missbrauch betreiben. (In den "undertakings" haben
CBP und TSA versprochen, von Daten dieser Art keinen Gebrauch zu machen.) Bis Ende Juni 2003 wurde mit den amerikanischen Passagieren der Delta
Airlines auf drei Flughäfen in den USA ein Experiment angestellt,
von dem sie keine Ahnung hatten. Ihre Daten, dazu Adresse, Telefonnummer
und Geburtsdatum, wurden während der Buchung über Computer
mit ihren früheren Flügen, ihrem Kredit-Status (einer Art
Schufa-Auskunft), dem Stand ihres Bankkontos und ihrem Strafregister
abgeglichen. Das Ergebnis wurde dem TSA-Computer zugeleitet. Von ihm
bekam jeder Passagier eine Farbe zugeteilt, die verschlüsselt auch
auf dem Flugticket vermerkt wurde: Grün bedeutete, das er unbedenklich
war; Gelb, das er sich vor dem Einsteigen zusätzlichen Überprüfungen
stellen musste; und Rot, dass er nicht fliegen durfte. Der ganze Vorgang
dauerte nur fünf Sekunden. Der Gelb-Status sollte an alle Strafverfolgungsbehörden
(lokale, staatliche und FBI) weitergegeben werden. Der Name dieser Sortierung
per Computer lautete Computer Assisted Passenger Pre-Screening (CAPPS,
im Unterschied zu einem älteren - längst praktizierten - Programm
gleichen Namens CAPPS II genannt). Bis dahin soll nach den Plänen der US-Regierung auch das neue Anti-Terror-Gesetz in Kraft getreten sein, der sogenannte Domestic Security Enhancement Act (auch PATRIOT II genannt). Patriot II beseitigt im Handstreich eine ganze Reihe ziviler Freiheitsrechte, für die die USA berühmt und Vorbild waren. Nur ein Beispiel: Paragraph 201 des Entwurfs führt etwas ein, was es in der Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika noch nie gegeben hat: geheime Verhaftungen. Damit wären die Behörden berechtigt, über einen wegen "Terrorimus"-Verdachts Festgenommenen jede Auskunft zu verweigern, auch gegenüber Angehörigen, sogar über die Tatsache der Verhaftung selbst (theoretisch nur bis zum eventuellen Beginn einer Verhandlung; weil dafür aber keinerlei Frist gesetzt ist, praktisch unbegrenzt). Man kannte so etwas bisher nur als "lettre de cachet" vor der Französischen Revolution oder von den "Verschwundenen" in Argentinien. Man wird diese Entwicklungen im Zusammenhang sehen müssen: die
laufende Datenbeschaffung aus den Reservierungssystemen, die computerisierte
Farb- |
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| Quellen: - Die Vereinbarung zwischen der europäischen Kommission und den US-Zollbehörden ist unter http://europa.eu.int/comm/exdternal_relations/us/intro/pnr.htm nachzulesen (aus der Sicht der EU-Kommission handelt sich allerdings technisch nicht um ein "agreement"). - Die Zahl der Flugpassagiere aus der EU nach Nordamerika ist entnommen aus: AEA STAR (Association of European Airlines, Summary of Traffic and Air Results, http://www.aea.be). - Die Zahl der Zugriffe der CBP auf Amadeus wurde der ZDF-Sendung Frontal 21 vom 15. April 2003 mitgeteilt: (http://www.zdf.de/ZDFde/inhalt/15/0,1872,2041199,00.html). - Die "Untertakings of the United States Bureau of Customs and Border Protection and the United States Transportation Security Administration" stehen in: http://www.statewatch.org/news/2003/jun/wp78-pnrf-annex_en.pdf. - Die Mängelliste der europäischen Datenschutz-Arbeitsgruppe: http://europa.eu.int/comm/internal_market/privacy/docs/wpdocs/2003/2003_06_23_prn_apis_en.pdf. - Die Entstehung von CAPPS II (mit zahlreichen Links): http://hasbrouck.org/articles/travelprivacy.html. - Die Darstellung von CAPPS II aus Sicht der TSA: http://www.europarl.eu.int/meetdocs/delegations/usam/20030515/004EN.pdf. - Eine Analyse des geplanten Patriot II Act durch die American Civil Liberties Union (ACLU): http://www.aclu.org/SafeandFree/SafeandFree.cfm?ID=11835&c=206. 2. August 2003 |