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Vollzug im Verborgenen
Die Todesstrafe im sozialistischen Einheitsstaat
Strikteste Geheimhaltung und falsches Spiel: Selbst
unmittelbar vor der Hinrichtung durch Erschießen wusste ein in
der DDR zum Tode Verurteilter oft nicht, was ihm bevorstand. Und danach
ließ man die Leiche einfach verschwinden. Angehörige suchen
noch heute ihre Toten.
Von Francisca Zecher
Nachdem der Richter das Urteil verlesen hat, bricht Werner Teske zusammen.
Es lautet: "Todesstrafe aufgrund vollendeten schwerwiegenden Landesverrats".
Sein Vergehen: Als Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit
(MfS) hatte sich Teske Mitte der 70er Jahre mit dem Gedanken getragen,
in den Westen zu fliehen. In die Tat umgesetzt hat er diese Idee jedoch
nie, obwohl er bei seinen Dienstreisen in die Bundesrepublik mehrmals
Gelegenheit dazu gehabt hätte.
Als sein angeblicher Landesverrat aufgeflogen war, schlug das MfS Teske
vor, alles zuzugeben. Man würde ihn offiziell verurteilen und ihm
dann unter anderem Namen ein neues Leben ermöglichen. Teske willigte
ein. Erst im Gerichtssaal merkte der ehemalige Stasi-Hauptmann, dass
ein falsches Spiel mit ihm getrieben worden war. Aus den Akten geht
heute hervor, dass sein Tod von Anfang an geplant war.
Am 26. Juni 1981 wird Werner Teske in der Leipziger Justizvollzugsanstalt
in der Alfred-Kästner-Strasse durch Genickschuss hingerichtet.
Der 39-Jährige war, nach heutiger Kenntnis, der letzte von knapp
200 Verurteilten, bei denen die DDR-Justiz die Todesstrafe vollstreckte.
Doch auch wenn nicht alle Hinrichtungen so maßlos überzogen
scheinen und viele der Angeklagten wohl damit gerechnet hatten - eines
hatten alle Vollstreckungen gemeinsam: ihre große Geheimhaltung.
Wie Tobias Hollitzer, Geschäftsführer des Leipziger Bürgerkomitees,
das sich mit der Aufarbeitung der DDR-Geschichte befasst, erklärt,
wurde nicht einmal den Verwandten der Häftlinge mitgeteilt, dass
diese hingerichtet worden waren. "Die Ehefrau von Teske dachte
sogar bis 1990, dass ihr Mann irgendwo unter anderem Namen lebt."
Aber nicht nur den Angehörigen und der Öffentlichkeit wurde
die Exekution verschwiegen. "Auch Justizangestellte und Gefängnismitarbeiter
wussten nicht über die Machenschaften des Ministeriums des Inneren
(MdI) Bescheid, in deren Bereich der Vollzug der Todesstrafe fiel",
so Hollitzer. Dort war nur ein kleiner Personenkreis mit dem Thema betraut.
Wie wichtig der DDR-Führung die Verheimlichung der Hinrichtungen
war, zeigt auch deren Prozedere. Die zum Tode Verurteilten wurden meist
nachts mit einem Gefangenentransport in die Vollzugsanstalt nach Leipzig
in der Alfred-Kästner-Strasse gebracht. Weder die Anstalt, von
der aus der Verurteilte seine letzte Fahrt antrat, noch das Gefängnis
in Leipzig wussten von dem Schicksal, das ihn ereilen würde. Dort
war lediglich ein enger Personenkreis, zu dem der Anstaltsleiter, sein
Stellvertreter und der Haftarzt gehörten, eingeweiht.
Damit auch keiner der Mitarbeiter der Leipziger Vollzugsanstalt etwas
von der Vollstreckung bemerkte, wurde der Gefangene über einen
zweiten Eingang auf der Rückseite des Gebäudes "angeliefert",
der nur den Eingeweihten bekannt war. Der weitere Ablauf war minutiös
in der Vollstreckungsordnung geregelt. In einem Einzelhaftraum wurde
dem Verurteilten zunächst verkündet, dass nun die Vollstreckung
des Todesurteils bevorstand. Meist weil sein Gnadengesuch vom Staatsratsvorsitzenden,
zunächst Walter Ulbricht und später Erich Honecker, abgelehnt
worden war. Hier wurde ihm noch ein letzter Wunsch zugebilligt und er
durfte einen Abschiedsbrief schreiben. Wie sich nach der Wende herausstellte,
gaben die Zuständigen diese letzten persönlichen Zeilen jedoch
nie an die Familie weiter, was auch erklärt, warum viele nicht
genau wussten, was mit ihrem Angehörigen passiert war und es nur
ahnen konnten. Anschließend wurde der zum Tode Verurteilte in
den Hinrichtungsraum geführt. Kurz nachdem er den Raum betreten
hatte, feuerte der Henker, Hermann Lorenz, der gleichzeitig stellvertretender
Anstaltsleiter war, mit einer schallgedämpften Armeepistole einen
unerwarteten Nahschuss in den Hinterkopf ab. Er hatte die ganze Zeit
im Verborgenen hinter der Tür gestanden.

Die Exekution durch Genickschuss wurde in Leipzig erst seit 1968 vollzogen.
Bis dahin wurden die Delinquenten mit der sogenannten "Fallschwertmaschine"
enthauptet (Foto: Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten). Die
Verankerungen der Pritsche und der Porzellanausguss im Fußboden,
damit das Blut abfließen konnte, erinnern noch heute daran. Hollitzer
vermutet, dass die Vollstreckungsmethode aus zweierlei Gründen
gewechselt wurde. "Zunächst einmal ging es wohl um die Sicherheit
der Gefängnismitarbeiter. Man muss sich vorstellen, so ein Schuss
in den Hinterkopf erfordert viel weniger Personal als der Tod durch
die Guillotine." Geriet zum Beispiel ein sehr kräftiger Verurteilter
in Angst und Panik und fing an, um sich zu schlagen, wenn man ihn auf
die Pritsche schnallen wollte, konnte das für die Beteiligten unter
Umständen gefährlich werden. Außerdem wollte man dem
Verurteilten durch einen unerwarteten Nahschuss unnötige Qualen
ersparen, so Hollitzer. Manchmal habe auch das Fallbeil geklemmt, was
die Leiden des Hinzurichtenden nur unnötig verlängert habe.
So sei es beispielsweise einmal im Nacken eines zu Exekutierenden steckengeblieben.
Damit die Vollstreckung der Urteile geheim blieb, wurde die Anweisung
erteilt, dass keine Aufzeichnungen angefertigt werden durften, die auf
die Identität des Hingerichteten hätten schließen lassen
können.
Aber warum diese Geheimniskrämerei? Schließlich wurde die
Todesstrafe in der DDR erst 1987 gesetzlich abgeschafft, vermutlich
als Gastgeschenk für den bevorstehenden Staatsbesuch von Erich
Honecker in der BRD. Warum gab man sich also solche Mühe, die Vollstreckungen
zu verheimlichen, wenn sie doch offizieller Bestandteil des DDR-Rechtssystems
waren?
Auch hier kann Tobias Hollitzer nur Vermutungen anstellen. Seiner Meinung
nach hatte der Umgang mit der Todesstrafe in der DDR sehr viel mit der
Auslandspolitik von Erich Honecker zu tun. "Honecker war besessen
von dem Wunsch vom Ausland anerkannt zu werden. Seit der KSZE (Konferenz
für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, Anm. d. Red.) in den
70er Jahren war die Todesstrafe in Europa nicht mehr schicklich."
Im Mittelpunkt dieser Konferenz stand vor allem die Wahrung der Menschenrechte,
die sich die einzelnen Mitgliedsstaaten und so auch die DDR zu eigen
machten wenn auch nur vordergründig.
So kann sich Hollitzer gut vorstellen, warum man sich ab 1960 ausgerechnet
die Vollzugsanstalt in Leipzig als Hinrichtungsstätte ausgesucht
hatte, obwohl die Todesurteile zuvor zentral in Dresden vollstreckt
worden waren. "Das Gefängnis in Leipzig lag mitten in der
Stadt in einem Wohngebiet. In dieser anonymen Atmosphäre konnte
man sicher sein, dass der An- und Abtransport der Verurteilten kein
Aufsehen erregen würde." Zudem verfügt der Leipziger
Südfriedhof über ein sehr großes Krematorium, was den
Zuständigen auch entgegenkommen musste. Die Feuerbestattung ermöglichte
es, die Spuren einer Hinrichtung unkenntlich zu machen.
Wenn man bedenkt, mit welcher Präzision und welchem Aufwand die
Verantwortlichen die Vollstreckungen vertuschten, so erscheint es umso
überraschender, dass sie letztendlich doch noch aufgedeckt wurden.
Dazu kam es, als einige Mitarbeiter des Leipziger Südfriedhofs
nach der Wende, 1990, Anzeige erstatteten. Sie gaben zu Protokoll, dass
zwischen 1961 und 1981 im Krematorium immer wieder unbekannte Leichen
verbrannt worden waren. "Dass die Friedhofsangestellten dabei mit
Sicherheit sagen konnten, dass Menschen verbrannt worden waren und nicht
etwa Tiere", erklärt Rolf Jacob, Leiter der Leipziger Justiz-Vollzugsanstalt
damit, "dass die Asche-Rückstände typisch für eine
menschliche Leiche waren." In seiner damaligen Tätigkeit als
Staatsanwalt wurde Jacob mit der Aufgabe betraut, herauszufinden, woher
die mysteriösen Leichen stammten.
Für ihn begann damit die Arbeit an einem Puzzlespiel. "Im
Krematorium wurde zwar jede Einäscherung schriftlich festgehalten,
bei diesen waren jedoch keine Namen vermerkt, sondern nur der Überbegriff
'Anatomieleiche'. Die Urnen hat man dann ebenfalls namenlos irgendwo
in einem Gemeinschaftsgrab beigesetzt." Auch die Friedhofsmitarbeiter
konnten dem Staatsanwalt nicht viel weiter helfen. Sie wurden damals
lediglich telefonisch informiert, dass ein Leichentransport zum Friedhof
kommen würde und sie einen der beiden Verbrennungsöfen freihalten
sollten. Kam der Transportwagen, wurden die Angestellten des Krematoriums
so lange fortgeschickt, bis die Verbrennung abgeschlossen war.
Dennoch konnte Rolf Jacob das Rätsel lösen. Aus Unterlagen
des ehemaligen Generalstaatsanwalts der DDR ging hervor, dass im Leipziger
Gefängnis in der Alfred-Kästner-Strasse zwischen 1960 und
1981 Verurteilte hingerichtet worden waren. Genau in dem Zeitraum also,
den die Friedhofsmitarbeiter angegeben hatten. In mühevoller Kleinarbeit
begann Jacob nun den namenlosen Anatomieleichen ein Gesicht zu geben.
Bis heute konnten 63 der in Leipzig Hingerichteten identifiziert werden.
Die Zuordnung zu den einzelnen Personen war dabei äußerst
kompliziert. "Die Verbindung habe ich oft anhand eines Vollstreckungsurteils
oder manchmal sogar nur aufgrund der Ablehnung eines Gnadengesuches
hergestellt", beschreibt Jacob sein Vorgehen. Die ausgestellten
Totenscheine waren dabei nur bedingt eine Hilfe. Aufgrund des Sterbedatums
konnte zwar manchmal ein Zusammenhang hergestellt werden. Wenn es etwa
in die gleiche Zeit fiel wie der Abtransport von einem Gefängnis
im DDR-Staatsgebiet. Sterbeort sowie Todesursache waren dagegen in der
Regel fingiert. Werner Teske zum Beispiel starb diesem letzten Dokument
zufolge an Herzversagen im rund 170 Kilometer von Leipzig entfernten
Stendal.
Auch wenn schon vielen der Hingerichteten ihr Name zurückgegeben
werden konnte es bleiben immer noch weiße Flecken. "Wir
haben noch einige Einäscherungen, zu denen sich einfach keine Urteile
finden", erklärt Rolf Jacob. Aber immerhin sei das System
klar geworden.
Auch Tobias Hollitzer vom Leipziger Bürgerkomitee bedauert, dass
die Aufklärung so schleppend vorangeht. Dies liege hauptsächlich
daran, dass die Beteiligten nicht darüber sprechen wollten oder
schon verstorben seien und man fast ausschließlich auf das dürftige
Aktenmaterial angewiesen sei.
Obwohl sich die Mitwirkenden an der Todesstrafe sehr bedeckt halten,
verurteilte das Berliner Landgericht 1998 einen früheren DDR-Militärrichter
und einen Militärstaatsanwalt wegen Rechtsbeugung zu vier Jahren
Haft. Sie waren für das Todesurteil von Werner Teske verantwortlich.
Der Vorwurf des Landgerichts: Das Urteil gegen Teske sei auch dem DDR-Recht
nicht angemessen gewesen.
Rolf Jacob hält das Urteil gegen die beiden DDR-Juristen für
gerechtfertigt. Er gibt aber zu bedenken, dass man die Todesstrafe in
der DDR nicht nur unter dem Aspekt der "Schwarz-Weiß-Malerei"
betrachten darf. "Zumindest bis Anfang der 70er Jahre wurden in
der DDR hauptsächlich Sexualstraftäter, Mörder und andere
Schwerverbrecher hingerichtet. Und nicht, wie man es vielleicht erwartet
hätte massenhaft Regime-Kritiker. Nach 1970 waren es dann vor allem
in Ungnade gefallene Stasi-Mitarbeiter." Die DDR-Urteile seien
also nicht grundsätzlich rechtswidrig gewesen. Doch auch, wenn
die Todesstrafe im DDR-Gesetz vorgesehen war, so kann dieses Rechtssystem
kaum mit Maßstäben einer freiheitlichen Demokratie gemessen
werden. Die Angeklagten hatten nie die Möglichkeit, sich vor einem
unabhängigen Gericht zu verteidigen. Die Todesurteile wurden schon
vor der Verhandlung von der SED-Führung festgelegt. Tobias Hollitzer
wendet zudem ein, dass in den 50er Jahren in Dresden sehr wohl Regime-Kritiker
exekutiert wurden, was man nicht unter den Tisch fallen lassen sollte.
"Das waren vor allem Personen, denen man Agententätigkeit
oder eine Mitarbeit in Oppositionsgruppen vorwarf."
Für die Angehörigen der zum Tode Verurteilten dürfte
das allerdings keine Rolle spielen. Sie wollen wissen was mit den Inhaftierten
wirklich passiert ist. Bis auch der letzte Hingerichtete identifiziert
ist, muss wohl noch viel DDR-Geschichte aufgearbeitet werden.
16. Januar 2004
Leserbrief
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