Die
Gazette Nr. 9, Dezember 1998:
Kommentar
Doch keine Wertegemeinschaft?
Ob die EU die amerikanischen, genauer: die südamerikanischen Bananen
nun doch hereinlassen muß, entscheidet sich in vier Monaten und interessiert
den durchschnittlichen Mitteleuropäer wenig.
Ganz anders seine Einstellung zur eigenen Intim- und Privatsphäre.
Die möchte er nach wie vor geschützt wissen, und das mit guten
Gründen in den Zeiten des entfesselten Marktes und eines unersättlichen
Adressen- und Informationshungers der Unternehmen. Da erregt es schon einen
Aufschrei, wenn Postboten Haus- und Vorgartenbeschreibungen anlegen, die
dann womöglich an Rasenmäherfabrikanten verkauft werden. Deutschland
hat es dabei immerhin zu einem neuen Bürgerrecht gebracht (dessen
vorzüglicher Inhalt mit dem abschreckenden Ausdruck „informationelle
Selbstbestimmung" umschrieben ist): Der Einzelne soll die Erfassung und
Verwendung seiner persönlichen Daten jederzeit kontrollieren und notfalls
unterbinden können.
Nun hat die EU ein ähnliches Recht aufgeschrieben, die Data Protection
Directive (DPD). Der Konsument in Europa kann damit einem Unternehmen verbieten,
seine Daten ohne schriftliche Genehmigung außerhalb der EU zu verbraten.
Das Unternehmen muß ihm dazu mitteilen, wofür es die Daten braucht,
wo und wie es sie verwenden und welchem Unternehmen es sie aushändigen
will. Wenn also ein Franzose oder ein Deutscher es nicht gern sieht, daß
seine Lebensgewohnheiten in einem andern Land, das einen vergleichbaren
Schutz der Privatsphäre nicht kennt, vermarktet werden, kann er diese
Zweitnutzung unterbinden.
Und das ist noch nicht alles. Selbst nach Vorlage der privaten Genehmigungen
kann die EU selbst den pauschalen Adressenverkauf in ein Nicht-EU-Land
ex officio verbieten, wenn dieses Land keinen - im Sinne der DPD - „adäquaten"
Datenschutz bietet. Eine schwarze Liste solcher Schnüffel-Länder
ist schon aufgestellt.
Und nun die Pikanterie: Auf dieser Liste stehen auch die Vereinigten
Staaten von Amerika.
Die Folge ist, daß jetzt die großen Unternehmen der USA
um ihre künftigen Marketing- Unterlagen bangen. Und, schlimmer noch,
es kommen kontrovers letzte Dinge ins Spiel: Souveränitätsfragen.
Bizarrerweise fühlen sich hier beide Seiten angegriffen. Die amerikanische
Geschäftswelt weist entrüstet die - wohl nur implizite - Aufforderung
zurück, den europäischen Datenschutzstandard in eine eigene,
„adäquate" Gesetzgebung zu übernehmen. Und die EU fühlt
sich in ihrer Selbstachtung getroffen durch die - eher explizite - Forderung
der USA, die Direktive nicht in Kraft zu setzen, sondern in den Papierkorb
zu werfen. Was die EU ziemlich sicher nicht tun wird.
Die Fronten für den neuen Handelskrieg sind also abgesteckt (und
dieser, anders als der Streit um Bananen, geht uns alle an): Auf der einen
Seite des Atlantiks der ungehinderte Durchgriff in persönliche Daten,
auf der anderen Seite der Schutz der Privatsphäre. Auch bei freundlicher
Abwägung wird der politisch bewußte (und noch hoffnungsvolle)
Zeitgenosse jedoch eher auf den geordneten Datenschutz wetten als auf die
sogenannte „Freiheit" der Unternehmen, ihn ausforschen zu können.
Eine westliche Wertegemeinschaft entsteht nicht dadurch, daß
man sich einfach auf das Schlechtestmögliche einigt. Polemisch gesagt:
Die unaufhaltbare Globalisierung meines Privatlebens, auch noch kombiniert
mit einem alle Grenzen überschreitenden MAI, wäre ein Alptraum.
Alexandra Simon