Die
Gazette Nr. 8, November 1998:
Interview mit Dr. Otto Gritschneder, Autor des Buches „Furchtbare
Richter. Verbrecherische Todesurteile deutscher Kriegsgerichte"
Warum haben Sie dieses Buch geschrieben? Weiß man nicht schon
genug über die Unrechtsurteile des NS-Regimes?
Die Altnazis und die Neonazis versteckten (oder vernichteten sogar)
ihre Terror-Urteile. Daher ist es nötig, sie ans Licht zu bringen.
Wer in der Demokratie schläft, wacht in der Diktatur auf.
Vor allem in den Schulen „weiß" man keineswegs „genug" von dieser
NS-Terror-Scheinjustiz. Für alle Lehrer ein dringender Nachholbedarf.
Wie beurteilen Sie den § 48 des Militärstrafgesetzbuches
vom 10. Oktober 1940?
Ein extrem rechtwidriges „Gesetz". Ein Musterbeispiel für das,
was Gustav Radbruch „gesetzliches Unrecht" nennt. Noch nie ist in der deutschen
Rechtsgeschichte die Meinungs- und Religionsfreiheit so verbrecherisch
mißachtet worden. Unerklärlich bleibt, daß so viele Militärjuristen
da mitgemacht haben.
Wieviele der etwa 50000 Kriegsgerichts-Todesurteile der Wehrmacht
sind heute noch erhalten? Werden sie gesammelt und archiviert?
Es dürften einige Tausend sein. Verschiedene demokratische Institute
bemühen sich, sie zu sammeln. Viele sind bereits im Bundesarchiv archiviert.
Inwiefern ist das Gesetz des Bundestages zur Aufhebug der NS-Unrechtsurteile
unbefriedigend?
Dieses Bundestags-Gesetz will nicht wahrhaben, daß alle
Verurteilungen der NS- Kriegsgerichte von vornherein nichtig waren: Hitler
hatte keine wirkliche Gesetzgebungszuständigkeit; die Kriegsrichter
waren nicht unabhhängig, also keine wirklichen Richter (die letzte
Entscheidung lag beim militärischen Gerichtsherrn). Außerdem
sagt das Gesetz nichts über sogenannte Fahnenflüchtige und andere
Hitler-Kriegs-Verweigerer. Endlich ist die Entschädigung der Opfer
und ihrer Angehörigen nicht geregelt. Ein fauler Kompromiß.
Warum kam dieses Gesetz erst so spät zustande (Mai 1998)? Die
Problematik und auch die Dringlichkeit waren ja lange vorher gegeben.
Das entscheidende Hindernis waren jahrzehntelang die CDU- und CSU-Abgeordneten.
Sie stellten sich praktisch auf die Seite der terroristischen Richter,
die weiter nichts als Gehilfen des völkerrechtswidrigen und extrem
menschenverachtenden „Vernichtungsfeldzugs" des Verbrechers Hitler waren.
Es wird ewig ein Rätsel bleiben, warum solche Abgeordnete sich „christlich"
nennen dürfen. Besonders einsichtslos ist der fanatische CSU-Abgeordnete
Rechtsanwalt Norbert Geis (geb. 1939) aus dem Wahlkreis Aschaffenburg.
Ein besonders makabrer Witz: Geis ist Vorsitzender der Arbeitsgruppe Recht
der CDU/CSU- Bundestagsfraktion.
Ist mit der Aufhebung dieser Kriegsgerichtsurteile in dem Gesetz
keine „Entschädigung" für die Hinterbliebenen der Opfer verbunden?
Nein! Das ist ein Hauptmangel! Die Entschädigungen auf Grund früherer
Bestimmungen werden von der Finanzverwaltung sabotiert und zu 90 Prozent
abgelehnt.
Gibt es andere Bereiche der NS-Justiz, deren Unrechtsurteile nicht
aufgearbeitet oder wenigstens dokumentiert sind?
Jede Menge rechtsbeugender Terrorurteile der Sondergerichte! An Dokumentationen
wird von rechtsstaatlichen Juristen mit guten Erfolgen schon jahrelang
gearbeitet; ein Ende dieser verdienstvollen Arbeiten ist aber noch lange
nicht abzusehen.
Hat die Weiterbeschäftigung deutscher Richter auch nach 1945
Ihrer Meinung nach das Rechtswesen der Bundesrepublik beeinflußt?
Sehr! Die schwarz-weiß-rote Hakenkreuzvergiftung der bundesdeutschen
Justiz hat skandalöse Urteile ausgelöst, die die Nazis jeweils
mit höhnischem Grinsen quittieren.
Kein Wunder, da ja die weitaus meisten verbrecherischen Nazi-Richter
und Nazi- Staatsanwälte nach 1945 wieder als Richter und Staatsanwälte
zu Brot und Posten kamen.
Was ist Ihr Kommentar zu dem Satz von Martin Walser: „Anstatt dankbar
zu sein für die unaufhörliche Präsentation unserer Schande,
fange ich an wegzuschauen" ?
Eine treffende Fomulierung für die feige Passivität, besonders
der Amtskirche.
Sind Sie der Meinung, man müßte „endlich einen Schlußstrich
ziehen" unter diese Vergangenheit?
Ein Schlußstrich verlangt zwei Dinge: 1. die vorbehaltlose Rehabilitierung
und
Entschädigung der Opfer, 2. die Verurteilung der Nazi-Richter und
Streichung der satten Pensionen, die sie oder ihre Witwen seit Jahrzehnten
beziehen. Zu einem solchen wirklichen „Schlußstrich" wird es wohl
nie mehr kommen. Das Ergebnis ist ein himmelschreiendes Unrecht der deutschen
„Rechtspflege".