Die Gazette Nr. 7, Oktober 1998:

MAI-Text veröffentlicht

Am Dienstag, dem 20. Oktober, treffen die Neunundzwanzig in Paris zu ihrer nächsten Verhandlungsrunde zusammen. Ein Jahr noch hat man sich gegeben, dann, im Herbst 1999, soll das MAI unterschriftsreif sein. Und noch immer ist das drohende Abkommen (siehe den Kommentar von Nuri Albala) in Deutschland nur etwas für Eingeweihte. Das wird sich nun ändern. Denn:

Der jahrelang verschwiegene Wortlaut des Vertragsentwurfs erscheint Ende Oktober als Taschenbuch bei dtv:

Das MAI und die Herrschaft der Konzerne
Die Veränderung der Welt durch das Multilaterale Abkommen über Investitionen
Originalausgabe
hrsg. von Fritz  R. Glunk
dtv, München 1998
Damit ist erstmals der deutsche Text einer politisch wachen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jetzt muß man nur noch lesen können. Und dann der neuen Regierung genauer als bisher auf die Finger schauen.

Zum Inhalt des Bandes:
- Im Vorwort stellt Peter Cornelius Mayer-Tasch, Leiter des  Geschwister-Scholl-Instituts der Universität München, das Abkommen in den Zusammenhang der Geschichte der Demokratie. - Sodann folgt der Vertragstext (in der Übersetzung durch das BMWi): Multiaterales Abkommen über Investitionen. Konsolidierter Text (Stand: 4. April 1998).
- In einer Art Lesehilfe, einer "Kritischen Komentierung", verdeutlicht Kurt-Peter Merk,  Geschwister-Scholl-Institut der Universität München, die offenen und versteckten Demokratiedefizite des geplanten Abkommens.
- Sigrid Skarpelis-Sperk, MdB (SPD), stellt in ihrem Beitrag "Das MAI - ein neues Grundgesetz einer einheitlichen globalen Weltwirtschaft?" den Vertrag in seinen politischen Kontext.
- Abschließend hält John Ralston Saul, der kanadische Bestseller-Autor und Kulturkritiker, ein Plädoyer gegen die drohende Gefährdung der demokratischen Bürgerrechte und des Gemeinwohls.

Auszüge aus den Beiträgen:

Peter Cornelius Mayer-Tasch:
... Was heute auf dem Spiel steht, sind die trotz mannigfacher inter- und transnationaler Verflechtungen verbleibenden (Rest-)Potentiale staatlicher Souveränität. Was auf den Spiel steht, sind die - wenn auch noch so löchrigen - Modalitäten unserer volks- und sozialstaatlichen Partizipationskultur. Und was ebenfalls auf dem Spiel steht, sind unsere zwar defizitären, aber eben doch einen Minimalschutz gewährenden umweltrechtlichen und umweltpolitischen Status-quo- und Status-ad-quem-Perspektiven. ... Dem "Multinationalen Investitionsabkommen" (MAI) unter Mithilfe einer wachsamen Öffentlichkeit die Wolfszähne zu ziehen, wird daher auch zu einer staatspolitischen Aufgabe von historischem Rang.

Kurt-Peter Merk:
... Ein solches Verständnis von Globalisierung wirtschaftlicher Aktivitäten wäre ein Rückfall in die Zeit frühkapitalistischer Strukturen unter tendenzieller Aufgabe der inzwischen erreichten Fortschritte im Bereich der Umwelt- und Sozialpolitik. Neu an dieser Situation wäre ausschießlich eine nachhaltige Schwächung der Regelungskompetenz von politischen Einheiten und damit die Aushöhlung demokratischer Herrschaft, die von den Betroffenen zweifelsfrei nur bis zu einer bestimmten Grenze hingenommen werden wird.

Sigrid Skarpelis-Sperk:
... Das MAI - einmal verabschiedet - wird die Handlungsmöglichkeiten der Staaten, ihrer Bundesländer und Regionen, ihrer Städte, ihrer Non-Profit-Organisationen, aber auch der Europäischen Union als Handlungsebene massiv einschränken - auf mindestens 20 Jahre. ... Eine Reihe von staatlichen Instrumenten sind nicht mehr zulässig bzw. nur mehr auf eine nicht exakt definierte Zeitspanne zugelassen ... Die künftigen denkbaren Wege der Wirtschaftsordnungen reduzieren sich auf eine, freilich breite, Einbahnstraße in Richtung einer liberalen Weltwirtschaftsordnung mit einem möglichst geringen Anteil der öffentlichen Hand, von Non-Profit-Organisationen und geringem öffentlichen Einfluß auf den verbleibenden Rest wie öffentliche Ordnung und soziale Sicherheit.

John Ralston Saul:
... An sich ist jedes Eigeninteresse, ist sogar der Korporatismus durchaus in Ordnung, solange sie in ihrer dienenden, subsidiären Rolle bleiben. Aber das Eigeninteresse zur führenden Rolle für eine ganze Gesellschaft zu erheben, zwingt uns zu einer so kurzsichtigen Scheuklappenperspektive, daß es nur selbstzerstörerisch wirken kann. Die Kraft des Gemeinwohls ist ja gerade die Fähigkeit, sich über das eng Begrenzte, nur kurzfristig Gültige zu erheben. Darin liegt die Macht des Bürgers, die den Demokratien solche Stärke verliehen hat. Verträge wie das MAI entziehen uns diese Kraft mit dem Versuch, uns auf die eher niederen Triebkräfte unserer Gesellschaft zurückzuwerfen und einzuschränken. Es geht also gar nicht um diese oder jene Klausel oder Regelung. Es geht um das Gemeinwohl.
 

Auf diesem Weg gibt es kein Zurück

von Nuri Albala
(Le Monde Diplomatique, März 1998, Auszüge, dt. von Bodo Schulze in der taz)

Aus der Status-quo-Regel haben die Verfasser des Vertragstexts mit bemerkenswertem Geschick die sogenannte Abwicklungsbestimmung abgeleitet. Sie verdient es, im Wortlaut zitiert zu werden: "Abwicklung heißt der Prozeß der Liberalisierung, in dessen Verlauf die Maßnahmen, die dem MAI zuwiderlaufen, abgebaut und schließlich beseitigt werden. Dabei handelt es sich um ein dynamisches Verfahren, das am Status quo ansetzt. In Verbindung mit der Status-quo-Liste bewirkt es einen ,Sperriegel-Effekt', durch den jede neue Liberalisierungsmaßnahme ,eingeschlossen' wird und später nicht mehr aufgehoben oder für unwirksam erklärt werden kann."
Dieser Gedankengang ist wahrhaft bewundernswert: Da jede Liberalisierungsmaßnahme und jede Widerrufung eines Vorbehaltes im Sinne des MAI einen Fortschritt darstellt, leitet man daraus ab, daß jede Rücknahme eines Vorbehalts durch einen Unterzeichnerstaat zum integralen Bestandteil des Vertragstextes wird, da dadurch ja die Vertragsbestimmungen des MAI angewendet werden. Fortan ist diese Rücknahme des Vorbehalts also dem nationalen Recht der Unterzeichnerstaaten übergeordnet, die Widerrufung kann folglich - in der Logik besagten Vertrages - nicht mehr widerrufen werden! Es ist völlig egal, ob Parlament und Bürger eine Bestimmung wieder aufheben wollen.
Diese juristische Erfindung macht die Hoffnung aller zunichte, die noch meinen, kulturelle oder andere Ausnahmen könnten von einigem Nutzen sein. Ob "Ausnahme" oder "Vorbehalt" - stets handelt es sich nur um einstweilige Bestimmungen, die per definitionem einer steten Erosion unterliegen und schließlich verschwinden müssen, sprich "abgewickelt" werden. Und um die Sache vollends festzuzurren, sieht der Vertragsentwurf Verfahren vor (unter anderem periodische Verhandlungsrunden), die der "Abschaffung oder Beschränkung vertragswidriger Maßnahmen" gewidmet sind.
Verbarrikadiert in ihren Verhandlungsräumen und gleichgültig gegenüber allen anderen Anliegen als denen der transnationalen Konzerne, haben sich die Verfasser des MAI über die vielfältigen juristischen, politischen und moralischen Verpflichtungen hinweggesetzt, die die Staaten bereits eingegangen sind und die im Widerspruch zu dem Entwurf stehen - dies gilt insbesondere für die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), den Umweltgipfel von Rio 1992 und (das zumindest hätten sie merken müssen) die "Charta über die wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten", die 1974 von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Denn in dieser Charta ist festgelegt, daß "jede Nation das unveräußerliche Recht hat, Auslandsinvestitionen zu regeln und sein Kontrollrecht über die Investitionen auszuüben".