Die
Gazette Nr. 7, Oktober 1998:
MAI-Text veröffentlicht
Am Dienstag, dem 20. Oktober, treffen die Neunundzwanzig in Paris zu ihrer nächsten Verhandlungsrunde zusammen. Ein Jahr noch hat man sich gegeben, dann, im Herbst 1999, soll das MAI unterschriftsreif sein. Und noch immer ist das drohende Abkommen (siehe den Kommentar von Nuri Albala) in Deutschland nur etwas für Eingeweihte. Das wird sich nun ändern. Denn:
Der jahrelang verschwiegene Wortlaut des Vertragsentwurfs erscheint Ende Oktober als Taschenbuch bei dtv:
Damit ist erstmals der deutsche Text einer politisch wachen Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Jetzt muß man nur noch lesen können. Und dann der neuen Regierung genauer als bisher auf die Finger schauen.Das MAI und die Herrschaft der Konzerne
Die Veränderung der Welt durch das Multilaterale Abkommen über Investitionen
Originalausgabe
hrsg. von Fritz R. Glunk
dtv, München 1998
Zum Inhalt des Bandes:
- Im Vorwort stellt Peter Cornelius Mayer-Tasch, Leiter des
Geschwister-Scholl-Instituts der Universität München, das Abkommen
in den Zusammenhang der Geschichte der Demokratie. - Sodann folgt der Vertragstext
(in der Übersetzung durch das BMWi): Multiaterales Abkommen über
Investitionen. Konsolidierter Text (Stand: 4. April 1998).
- In einer Art Lesehilfe, einer "Kritischen Komentierung", verdeutlicht
Kurt-Peter
Merk, Geschwister-Scholl-Institut der Universität München,
die offenen und versteckten Demokratiedefizite des geplanten Abkommens.
- Sigrid Skarpelis-Sperk, MdB (SPD), stellt in ihrem Beitrag
"Das MAI - ein neues Grundgesetz einer einheitlichen globalen Weltwirtschaft?"
den Vertrag in seinen politischen Kontext.
- Abschließend hält John Ralston Saul, der kanadische
Bestseller-Autor und Kulturkritiker, ein Plädoyer gegen die drohende
Gefährdung der demokratischen Bürgerrechte und des Gemeinwohls.
Auszüge aus den Beiträgen:
Peter Cornelius Mayer-Tasch:
... Was heute auf dem Spiel steht, sind die trotz mannigfacher inter-
und transnationaler Verflechtungen verbleibenden (Rest-)Potentiale staatlicher
Souveränität. Was auf den Spiel steht, sind die - wenn auch noch
so löchrigen - Modalitäten unserer volks- und sozialstaatlichen
Partizipationskultur. Und was ebenfalls auf dem Spiel steht, sind unsere
zwar defizitären, aber eben doch einen Minimalschutz gewährenden
umweltrechtlichen und umweltpolitischen Status-quo- und Status-ad-quem-Perspektiven.
... Dem "Multinationalen Investitionsabkommen" (MAI) unter Mithilfe einer
wachsamen Öffentlichkeit die Wolfszähne zu ziehen, wird daher
auch zu einer staatspolitischen Aufgabe von historischem Rang.
Kurt-Peter Merk:
... Ein solches Verständnis von Globalisierung wirtschaftlicher
Aktivitäten wäre ein Rückfall in die Zeit frühkapitalistischer
Strukturen unter tendenzieller Aufgabe der inzwischen erreichten Fortschritte
im Bereich der Umwelt- und Sozialpolitik. Neu an dieser Situation wäre
ausschießlich eine nachhaltige Schwächung der Regelungskompetenz
von politischen Einheiten und damit die Aushöhlung demokratischer
Herrschaft, die von den Betroffenen zweifelsfrei nur bis zu einer bestimmten
Grenze hingenommen werden wird.
Sigrid Skarpelis-Sperk:
... Das MAI - einmal verabschiedet - wird die Handlungsmöglichkeiten
der Staaten, ihrer Bundesländer und Regionen, ihrer Städte, ihrer
Non-Profit-Organisationen, aber auch der Europäischen Union als Handlungsebene
massiv einschränken - auf mindestens 20 Jahre. ... Eine Reihe von
staatlichen Instrumenten sind nicht mehr zulässig bzw. nur mehr auf
eine nicht exakt definierte Zeitspanne zugelassen ... Die künftigen
denkbaren Wege der Wirtschaftsordnungen reduzieren sich auf eine, freilich
breite, Einbahnstraße in Richtung einer liberalen Weltwirtschaftsordnung
mit einem möglichst geringen Anteil der öffentlichen Hand, von
Non-Profit-Organisationen und geringem öffentlichen Einfluß
auf den verbleibenden Rest wie öffentliche Ordnung und soziale Sicherheit.
John Ralston Saul:
... An sich ist jedes Eigeninteresse, ist sogar der Korporatismus durchaus
in Ordnung, solange sie in ihrer dienenden, subsidiären Rolle bleiben.
Aber das Eigeninteresse zur führenden Rolle für eine ganze Gesellschaft
zu erheben, zwingt uns zu einer so kurzsichtigen Scheuklappenperspektive,
daß es nur selbstzerstörerisch wirken kann. Die Kraft des Gemeinwohls
ist ja gerade die Fähigkeit, sich über das eng Begrenzte, nur
kurzfristig Gültige zu erheben. Darin liegt die Macht des Bürgers,
die den Demokratien solche Stärke verliehen hat. Verträge wie
das MAI entziehen uns diese Kraft mit dem Versuch, uns auf die eher niederen
Triebkräfte unserer Gesellschaft zurückzuwerfen und einzuschränken.
Es geht also gar nicht um diese oder jene Klausel oder Regelung. Es geht
um das Gemeinwohl.
Auf diesem Weg gibt es kein Zurück
von Nuri Albala
(Le Monde Diplomatique, März 1998, Auszüge, dt. von Bodo
Schulze in der taz)
Aus der Status-quo-Regel haben die Verfasser des Vertragstexts mit bemerkenswertem
Geschick die sogenannte Abwicklungsbestimmung abgeleitet. Sie verdient
es, im Wortlaut zitiert zu werden: "Abwicklung heißt der Prozeß
der Liberalisierung, in dessen Verlauf die Maßnahmen, die dem MAI
zuwiderlaufen, abgebaut und schließlich beseitigt werden. Dabei handelt
es sich um ein dynamisches Verfahren, das am Status quo ansetzt. In Verbindung
mit der Status-quo-Liste bewirkt es einen ,Sperriegel-Effekt', durch den
jede neue Liberalisierungsmaßnahme ,eingeschlossen' wird und später
nicht mehr aufgehoben oder für unwirksam erklärt werden kann."
Dieser Gedankengang ist wahrhaft bewundernswert: Da jede Liberalisierungsmaßnahme
und jede Widerrufung eines Vorbehaltes im Sinne des MAI einen Fortschritt
darstellt, leitet man daraus ab, daß jede Rücknahme eines Vorbehalts
durch einen Unterzeichnerstaat zum integralen Bestandteil des Vertragstextes
wird, da dadurch ja die Vertragsbestimmungen des MAI angewendet werden.
Fortan ist diese Rücknahme des Vorbehalts also dem nationalen Recht
der Unterzeichnerstaaten übergeordnet, die Widerrufung kann folglich
- in der Logik besagten Vertrages - nicht mehr widerrufen werden! Es ist
völlig egal, ob Parlament und Bürger eine Bestimmung wieder aufheben
wollen.
Diese juristische Erfindung macht die Hoffnung aller zunichte, die
noch meinen, kulturelle oder andere Ausnahmen könnten von einigem
Nutzen sein. Ob "Ausnahme" oder "Vorbehalt" - stets handelt es sich nur
um einstweilige Bestimmungen, die per definitionem einer steten Erosion
unterliegen und schließlich verschwinden müssen, sprich "abgewickelt"
werden. Und um die Sache vollends festzuzurren, sieht der Vertragsentwurf
Verfahren vor (unter anderem periodische Verhandlungsrunden), die der "Abschaffung
oder Beschränkung vertragswidriger Maßnahmen" gewidmet sind.
Verbarrikadiert in ihren Verhandlungsräumen und gleichgültig
gegenüber allen anderen Anliegen als denen der transnationalen Konzerne,
haben sich die Verfasser des MAI über die vielfältigen juristischen,
politischen und moralischen Verpflichtungen hinweggesetzt, die die Staaten
bereits eingegangen sind und die im Widerspruch zu dem Entwurf stehen -
dies gilt insbesondere für die Internationale Arbeitsorganisation
(ILO), den Umweltgipfel von Rio 1992 und (das zumindest hätten sie
merken müssen) die "Charta über die wirtschaftlichen Rechte und
Pflichten der Staaten", die 1974 von den Vereinten Nationen verabschiedet
wurde. Denn in dieser Charta ist festgelegt, daß "jede Nation das
unveräußerliche Recht hat, Auslandsinvestitionen zu regeln und
sein Kontrollrecht über die Investitionen auszuüben".