Die Gazette Nr. 5, Juli/August 1998:

MAI-Special

Schon vor der Sommerpause ist es um das Multitalerale Abkommen über Investitionen ruhiger geworden, als wäre eine Art nachdenkliche Phase eingetreten (siehe die folgenden Nachrichten). Bis zur Bundestagswahl wird es wohl so bleiben. Kurz danach dürfte die Diskussion aber erneut aufbrechen, dann hoffentlich auch in aller Öffentlichkeit.
Als Dokumentation bringt Die Gazette die wesentlichen kulturrelevanten Teile der Resolution des Europäischen Parlaments, die mit ungewöhnlich deutlicher Stimmenmehrheit (und zwar mit nur acht Gegenstimmen) am 11. März 1998 angenommen wurde. Die Lektüre erscheint ein wenig mühsam, aber die Mühe lohnt sich. Ein anderer Wind?

Der designierte Vorsitzende der MAI-Arbeitsgruppe ist ein Deutscher: Dr. Lorenz Schomerus, Staatssekretär im BMWi und verantwortlich für Außenhandel. Die endgültige Entscheidung fällt zwar erst kurz nach der parlamentarischen Sommerpause, sie ist aber so gut wie sicher.
Aus seiner Umgebung verlautet, daß mit ihm „ein neuer Anlauf" denkbar werde. Dr. Schomerus gelte nicht als blinder Fanatiker der Liberalisierung; jedenfalls habe er eine „wesentlich nüchternere Art" des Zugangs zu den umstrittenen Fragen als mancher seiner Vorgänger.
Möglicherweise kommt die Redaktionsgruppe unter seiner Leitung zu dem - ohnehin gern als Legitimierung des MAI genannten - vernünftigeren Ergebnis, im wesentlichen nur die angeblich eintausendzweihundert verschiedenen Außenwirtschaftsabkommen zu harmonisieren. Wenn darüber hinaus auch noch die dringend erforderlichen Sozial- und Umweltklauseln verbindlich ins Abkommen geschrieben würden, wäre das ein begrüßenswerter Schritt ins Freie.
 

Die VG Wort und das MAI

Die Verwertungsgesellschaft Wort hat vor gut zwei Wochen ihre guten Kontakte zum Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) dafür benützt, dem BDI eine Art „Allianz" anzubieten. Der geschäftsführende Vorstand der VG Wort schrieb dem BDI seine Bedenken hinsichtlich des MAI: Er möchte gewiß nicht mit Fundamentalopponenten in einen Topf geworfen werfen, habe auch nichts gegen das MAI insgesamt, müsse aber doch die Auswirkungen des MAI im Bereich der künstlerischen Produktionen, insbesondere bei den Leistungsschutzrechten, deutlich beim Namen nennen und plädiere daher entschieden für eine gänzliche Herausnahme sämtlicher Kunstprodukte aus dem MAI, verbunden mit der Bitte, der BDI möge sich diesem Petitum anschließen.
Jetzt liegt der Ball wohl eine Weile beim BDI, der sich mit Urheberrechtsfragen und verwandten Künstlerrechten bislang kaum befaßt hat und sich hier erst mal schlau machen muß.
 

Der Städtetag atmet erst einmal durch

Noch im April hatte der Deutsche Städtetag geplant, zum MAI einen internen Prüfungsauftrag zu erteilen, inwieweit das Abkommen „kommunalrelevant" sei. Ende April, nachdem das Abkommen nicht unterschrieben war, wurde dann beschlossen, den Prüfungsauftrag wegen dringender anderer Arbeiten zurückzustellen (zum Beispiel wegen der besorgniserregenden Folgen des europäischen Binnenmarkts für die kommunale Selbstverwaltung). Zu diesem Zeitpunkt hatte bereits etwa ein Dutzend Städte nachgefragt, was mit dem MAI auf sie zukommen könnte. Das Abkommen steht jetzt beim Stüdtetag erst wieder im November auf der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses.
Organisatorisch beklagenswert ist der unzulängliche Zugang des Deutschen Städtetags zur EU-Kommision (ein leitender Mitarbeiter: „Es schmerzt.") Während die Industrieverbände bei der Kommission eine eigene Vertretung besitzen, kann der Städtetag seine Gravamina immer nur über die Ländervertretungen deutlich machen.
 
 
 

Bericht
mit den Empfehlungen des Europäischen Parlaments an die Kommission zu den Verhandlungen im Rahmen der OECD über ein multilaterales Abkommen über Investitionen (MAI)

26. Februar 1998   A 4-0073/98
DOC_DE\RR\347\347685                        PE 224.288/end

Das Europäische Parlament ...
D. in Besorgnis darüber, daß im Vertragsentwurf über ein Multilaterales Abkommen für Investitionen (MAI) ein Ungleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten der Investoren besteht, das diesen volle Rechte und Schutz gewährt, während die Unterzeichnerstaaten sich schwerwiegenden Verpflichtungen unterwerfen, die ihre Bevölkerungen ungeschützt lassen könnten, ...
G. im Bedauern, daß die Verhandlungen bisher unter weitestgehendem Ausschluß der Öffentlichkeit wie auch von Parlamenten verlaufen sind, obwohl Transparenz und parlamentarische Kontrolle in weltwirtschaftlichen Kernfragen von entscheidender Bedeutung für die Legitimität diesbezüglicher Abkommen sind,
H. in der Erwägung, daß die EU noch keinerlei Untersuchungen („impact studies") über die Auswirkungen des MAI auf Verkehr, Handel und Arbeitsmarkt oder auf geistiges Eigentum zur Verfügung gestellt hat und die Kompatibilität mit der bestehenden Umwelt-, Sozial- und Kulturgesetzgebung und mit der Gesetzgebung in Bezug auf geistiges Eigentum der EU, die Beziehung mit den AKP-Ländern und die Entwicklungspolitik der EU sowie das Verhältnis des MAI zu internationalen Umweltabkommen (MEA), die internationalen Übereinkommen im Bereich geistiges Eigentum und Regionalabkommen (REIO) weiterhin ungeklärt sind, ...

I. richtet folgende Empfehlungen an die Kommission: ...
12. ist besorgt, daß die Leistungserfordernisse („performance requirements") das Recht von Staaten einschränken könnten, bestehende Industriepolitiken, insbesondere im Bereich der Sozial-, Umwelt- und Kulturgesetze sowie im Bereich der Gesetze in bezug auf geistiges Eigentum, in Zukunft durchzuführen und bedarfsgerecht weiterzuentwickeln, und befürchtet, daß EU-Mitglieder in diesen Bereichen in den nächsten Jahren unter Druck geraten; ...
16. begrüßt die umfassende Definition des Begriffs „Investor", der private und öffentliche Investoren einschließt; fordert jedoch eine genauere Definition von Investitionen im Bereich der Patente für pflanzliche, tierische und menschliche Gene; besteht des weiteren darauf, daß angesichts bestehender internationaler Abkommen Regelungen des geistigen Eigentums sowie der Autoren- und daran angelehnten Rechte aus dem MAI ausgeschlossen werden; ...
18. kann kein Abkommen unterstützen, das eine Einschränkung der Anwendbarkeit des EU-Rechts zur Folge hätte und eine weitere Harmonisierunng des EU-Rechts verhindern würde; besteht deshalb auf der Annahme eines besonderen Teils einer REIO-Klausel für Organisationen für regionale Wirtschaftsintegration, die neue einheitliche Maßnahmen, z.B. für Umweltrecht, ermöglicht, ...
20. ist sich bewußt, daß die Vertragsparteien zunächst auf einer begrenzten Anzahl von Ausnahmen von den Grundbestimmungen des MAI bestehen müssen; fordert jedoch zugleich Aufklärung darüber, ob die „standstill-„ und „rollback"-Verpflichtungen der weiteren Harmonisierung der Gesetzgebungen innerhalb der EU-Mitgliedstaaten im Wege stehen könnten; ...
23. hält die vorgesehenen Bestimmungen für den Investitionsschutz, insbesondere bezüglich Enteignung, Entschädigung sowie Kapital- und Gewinntransfer für zu weitgehend; ist der Auffassung, daß die Regierungen dafür sorgen müssen, daß diese nicht zu Entschädigungszahlungen verurteilt werden können, wenn sie Normen in bezug auf Umwelt, Arbeit, Gesundheit und Sicherheit aufstellen; ...

zum kulturellen Sektor

26. weist des weiteren darauf hin, daß die kulturelle Autonomie und Vielfalt der Unterzeichnerstaaten durch das MAI nicht in Frage gestellt werden darf und die kulturpolitischen Ziele und EU-Initiativen zur Stützung einer europäischen Kulturpolitik nicht gefährdet werden dürfen; fordert deswegen eine Ausnahmeklausel für die Anwendung des Abkommens auf den kulturellen Bereich, insbesondere den audiovisuellen Sektor, ...
27. vertritt den Standpunkt, daß der Beitritt zum MAI die Durchführung der Gesetzgebung der Europäischen Union im kulturellen Sektor nach Artikel 128 des Vertrags verhindern würde, da die Grundsätze des MAI-Abkommens, d.h. der Grundsatz der „Inländerbehandlung" und der „Meistbegünstigung", bei Anwendung im kulturellen Sektor die Funktionsweise der verschiedenen Initiativen der EU im kulturellen und audiovisuellen Sektor unmittelbar beeinträchtigen würden; ...
29. weist darauf hin, daß die bereits bestehenden multilateralen Übereinkommen über den Schutz des geistigen Eigentums rechtlich verbindliche internationale Abkommen sind, die weitere multilaterale Abkommen über diese Fragen im Rahmen des MAI überflüssig machen; zu diesen Abkommen gehören die der EU, das der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) und das Übereinkommen der Welthandelsorganisation über die Rechte des geistigen Eigentums (TRIPs);
30. fordert daher mit Nachdruck die Ausklammerung des geistigen Eigentums aus dem Geltungsbereich des MAI-Abkommens, um die in vielen europäischen Ländern bestehende Tradition des Urnheberrechts und des Urheberpersönlichkeitsrechts zu wahren; stellt fest, daß jedwede Einbeziehung rein wirtschaftlicher Definitionen des geistigen Eigentums, die Bezugnahmen auf das Urheberrecht und das Urheberpersönlichkeitsrecht ausschließen, den bereits geltenden multilateralen Abkommen in diesem Bereich zuwiderlaufen würde; ...
32. betont, daß das Recht der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu treffen, weder in der Gegenwart, noch in der Zukunft in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden darf;
33. vertritt den Standpunkt, daß die uneingeschränkte Liberalisierung des kulturellen Sektors die legitimen Ziele der Kulturpolitik zunichte machen würde und die Grundprinzipien des MAI-Abkommens, d.h. die Grundsätze der „Inländerbehandlung" und der „Meistbegünstigung", im Falle einer Anwendung auf den kulturellen Sektor die Funktionsweise der verschiedenen ... Initiativen der EU im kulturellen und im audiovisuellen Sektor unmittelbar beeinträchtigen würden; stellt fest, daß diese Initiativen von entscheidender Bedeutung für die weitere Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen, die der EU nach Artikel 128 EUV zukommen, sind und ein Beitritt zum MAI-Abkommen somit, was den kulturellen Sektor betrifft, eine angemessene Umsetzung der Rechtsvorschriften der Europäischen Union unmöglich machen würde; verweist darauf, daß die Fördermechanismen, die in der EU und den einzelnen Mitgliedstaaten bestehen, speziell dazu gedacht sind, den kulturellen Pluralismus und die kulturelle Vielfalt zu fördern, und daß eine automatische Öffnung dieser Mechanismen für Drittstaaten ihrer Zielsetzung eindeutig widersprechen würde; ...

II. ersucht die OECD, auf die vorstehend gemachten Anmerkungen bezüglich des MAI-Abkommens gezielt und ausführlich zu reagieren;
III. ist der Überzeugung, daß ein Prozeß des offenen Dialogs und der Konsultation zu diesen Fragen integraler Bestandteil des MAI-Prozesses sein und es eine ausdrückliche Verpflichtung zur Transparenz bei diesen Verhandlungen geben sollte; ist der Ansicht, daß die Stellungnahme des Europäischen Parlaments die Grundlage für die Position bilden muß, die die Europäische Kommission im Namen der Europäischen Union bei den Verhandlungen einnimmt; beabsichtigt, erneut eine Stellungnahme seines Ausschusses für Recht und Bürgerrechte einzuholen, wenn der Text des endgültigen Abkommens dem Europäischen Parlament zur Zustimmung vorgelegt wird;
IV. fordert die Parlamente und die Regierungen der Mitgliedstaaten auf, das MAI erst nach gründlicher und der Öffentlichkeit zugänglicher Analyse der Auswirkungen dieses Abkommens auf die Gesetzgebung und spezifischen Politiken der EU zu unterzeichnen; fordert daher eine ausdrückliche Verpflichtung zu Dialog mit der Öffentlichkeit und zu Transparenz im Rahmen der OECD-Verhandlungen; ...