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Tim Frohschütz
Digitale Piraten Spektakulärer Urheberrechtsprozess gegen ProSieben, Kabel 1 und Kirch Media Der Münchner Journalist Fred König ahnte nicht, dass seine Filmtexte, die er für die Kirch-Sender ProSieben und Kabel 1 verfasste, jahrelang in fremde Datenbanken und Oneline-Dienste eingespeist wurden. Seit 1998 läuft nun ein Urheberrechtsprozess gegen die genannten TV-Anstalten. Vorläufiger Streitwert: 750.000 Mark. Auch gegen Kirch Media, Kerngruppe des Kirch-Konzerns, wurde inzwischen von König eine Urheberrechtsklage mit einem Streitwert über 100.000 Mark eingereicht. Weitere Klagen gegen diverse Datenbanken und Online-Dienste werden folgen. Pikant: Mit Unterstützung des Deutschen Journalisten Verbandes Baden Württemberg hat der Filmjournalist Ingo Dittmar ebenfalls eine Urheberrechtsklage gegen ProSieben eingereicht. König und Dittmar wollen nun verstärkt an die Öffentlichkeit treten, um auf ihre Klagen aufmerksam zu machen und andere Kollegen zu ermutigen, ihre Rechte einzuklagen. Die Texte, mit denen ProSieben 1990 seine Filme bei den Printmedien bewarb, waren schlicht und unprofessionell formuliert. Und so wurde im April des Jahres der Münchner Journalist Fred König von dem damaligen ProSieben-Programmchef Gerald Schweiger als Autor für die wöchentliche Programmvorschau angeworben. Der mündlich verhandelte Auftrag: Filmsynopsen zu schreiben für die Programmvorschau, die als gedrucktes Heft wöchentlich an die TV-Redaktionen der deutschen Printmedien verschickt wurden. Knapp zwei Jahre später kam als weiterer Auftrag die Beschreibung der Programmvorschau des neuen Senders Kabelkanal hinzu. Damals wurde befürchtet, wegen einer eventuellen Medien-Konzentration Probleme zu bekommen. Niemand außerhalb des Unternehmens sollte wissen, dass die Programmvorschauen von ProSieben und Kabelkanal von ein und der selben Abteilung erstellt wurden. Deshalb gab es auch Anweisungen, diesen Vorschauen optisch ein unterschiedliches Gesicht zu geben. Die Zusammenarbeit verlief zur beiderseitigen Zufriedenheit bis im Mai 1997 auf Wunsch von ProSieben und Kabel 1 Gesellschaften schriftliche Verträge zwischen ihnen und Fred König geschlossen wurden. In diesen Verträgen trat König künftig alle Rechte an seinen Programmtexten ab. Nicht davon betroffen waren jedoch jene 6.480 Texte, die vor Vertragsabschluss geschrieben wurden. Bei einem Telefonat im Juli 1998 mit der Redakteurin des TV-Journals der Münchner Abendzeitung erfuhr König, dass diese wöchentliche Fernsehbeilage komplett vom Medienunternehmen Ringier erstellt wurde. Fred König besuchte darauf hin die Ringier-Website im Internet und stieß dabei schnell auf die Seite mit Filminformationen. Hier wurden tage- und wochenweise Filme vorgestellt, die in verschiedensten Sendern zur Ausstrahlung kamen. Zitat kress report (Nr. 30/98 vom 27.11.98): "In der Münchner Abendzeitung entdeckte König eine Filmsynopse, die er fünf Jahre zuvor geschrieben hatte. Der Film lief aber gar nicht bei ProSieben, für den er einst den Text verfaßt hatte, sondern beim ORF." Rechtsanwalt Dr. Boele, Vertreter der Abendzeitung schrieb am 4.11.1998 an den Anwalt von Fred König: "Unsere Mandantin ist natürlich überrascht, dass die von ihr veröffentlichten Texte ein Uhrheberrecht Ihres Mandanten verletzen sollten. Unsere Mandantin hat die Texte zum Zwecke der Veröffentlichung im eigenen TV Journal von der Firma TPS-Teleprogrammier-Service Seyberthstr. 10a, 65191 Wiesbaden erhalten. Unsere Mandantin selbst hat keine unmittelbaren Erkenntnisse, wie die Fa. TPS die Urhebernutzungsrechte an dem Text ihrerseits erhalten hat bzw. ob Ihr Mandant tatsächlich der Urheber dieser Texte ist. Vermutlich wird TPS aber von der Fa. Ringier AG, Dufour Str. 23 in CH-8008 Zürich/Schweiz beliefert." Bei langwierigen weiteren Recherchen im Internet stieß Fred König auf diverse deutsche und österreichische Filmdatenbanken, in denen seine Filmsynopsen für jedermann zugänglich gemacht wurden. König erfuhr auch, dass seine Texte bereits seit Jahren in fremde Datenbanken und Online-Dienste wie Movieline, Kurier online, Tele.at Österreich, Tele.ch Schweiz, prisma TV Guide, Deutsche Mailbox, News Aktuell, IWZ und rtv eingespeist, dort gespeichert, neu formatiert und weitergegeben wurden, ohne dass dafür ein gesondertes Honorar bezahlt wurde. Die digitale Weitergabe der Filmsynopsen ist durch die unzähligen Vernetzungen im Internet inzwischen völlig außer Kontrolle geraten. Selbst ProSieben und Kabel 1 behaupten, durch die Streuungen von Deutsche Mailbox, News Aktuell und Ringier keinen Überblick mehr zu haben, wo die Synopsen überall auftauchen und abrufbar sind. Am Beispiel von Tageszeitungen: Wenn auf der Homepage einer Tageszeitung in einem Link auch das aktuelle TV-Programm angeboten wurde, erschienen nach dem Anklicken beispielsweise die Filmdatenbanken rtv oder prisma online. In diesen Datenbanken waren wiederum die Texte von König gespeichert und für jedermann abrufbar. Nach Übernahme der ProSieben-Programminfo-Abteilung durch Sophie Lersch sollte ein neues Textformat eingeführt werden. Die Texte von Fred König, die jahrelang gerne und teilweise ungekürzt von den TV-Redakteuren der Printmedien veröffentlicht wurden, entsprachen plötzlich nicht mehr den Vorstellungen von ProSieben. Die neue "Qualität" der hausintern erstellten Texte las sich etwa am Beispiel des Films "Zum Überleben verdammt" nun so: "Mann lebt mit seiner Frau nach einer globalen Atomkatastrophe in einer verlassenen Fabrik. Als diese von Plünderern getötet wird, macht er sich auf die Suche nach den Resten der Zivilisation. Die USA nach einer Atomkatastrophe: Falk und seine Frau Miriam überleben in einem verlassenen Stahlwerk. Marodierende Banden streifen durchs Land. Falk und Miriam werden überfallen, Miriam getötet. Falk kann fliehen. Die Bande verfolgt ihn. Falk stößt auf eine Raketenbasis. Dort lebt ein verrückter Sergeant. Waffen und Munition sind vorhanden. Der Kampf gegen die Bande geht weiter. Falk entdeckt ein Schiff mit Überlebenden. Es kommt zur Entscheidungsschlacht" - und bei vielen Print-Redakteuren zu Heiterkeitsausbrüchen ob solch sprachlicher Gewalt.
Zur prozessualen Taktik von ProSieben/Kabel 1 gehört es, das Verfahren in die Länge zu ziehen. So wurde beispielsweise die Urheberrechtsfähigkeit der einzelnen Synopsen in Abrede gestellt. Doch: Die urheberrechtsfähige Leistung und die Erfahrung von Fred König bestand gerade darin, den Inhalt eines Films prägnant und in einer sprachlich attraktiven Form zusammenzufassen. Die Synopsen mussten einen hinreichend konkreten Überblick über den Inhalt des Films geben und so das Interesse an dem Film wecken. Zudem wurde behauptet, die schriftlichen Mitarbeiterverträge von 1997 hätten lediglich das niedergelegt, was bis dahin schon Vertragsgegenstand gewesen sei. Tatsache ist, dass bei den mündlichen Absprachen 1990 über keinerlei erweiterte Nutzungsrechte verhandelt wurde. In einem ihrer Schriftsätze führte ProSieben/Kabel 1 einen Zeugen auf, der schon wenig später zurückgepfiffen wurde er war weder in der fraglichen Zeit noch in der entsprechenden Position oder Befähigung als Zeuge relevant. Des weiteren behauptete ProSieben/Kabel 1, dass das Verfassen von Filmsynopsen eine wenig anspruchsvolle Arbeit gewesen sei, die auch eine Sekretärin hätte ausführen können. Immerhin war es ProSieben/Kabel 1 in einem Zeitraum von sieben Jahren mehr als eine Million Mark wert, diese Synopsen zu verfassen wohl kaum das Gehalt einer Sekretärin. Im jüngsten Verfahren disqualifiziert sich die Beklagte Kirch Media schon im ersten Satz ihrer Klageerwiderung durch Unsachlichkeit. Da beginnen die Kirch-Anwälte ihre Ausführungen mit folgendem Satz: Die Beklagte bestreitet mit Nichtwissen, dass sich der Kläger angeblich durch seine Tätigkeit bei verschiedenen namhaften Zeitungen und Zeitschriften einen guten Ruf in der Medienbranche aufgebaut hat." Wenn einem nichts mehr einfällt", sagt Fred König, stellt man sich eben ein wenig dumm." Mit Nichtwissen etwas behaupten? Für ein Medienunternehmen, das ausreichende Informationsmöglichkeiten besitzt, dürfte eine solche Aussage eigentlich eher peinlich sein. Immerhin galt der Kläger Fred König selbst bei ProSieben/Kable1 als begehrter Autor und Filmspezialist. So wurde er beispielsweise von den beiden Sendern mit der verantwortungsvollen Aufgabe beauftragt, wöchentliche Programmsendungen zu produzieren, in denen die aktuellen Filme der Woche zu kurzweiligen, ebenso amüsanten wie informativen Trailern zusammengeschnitten, (teilweise synchron) betextet und vertont wurden. Bereits Jahre davor arbeitete König als Autor und/oder leitender Redakteur bei zahlreichen großen Tageszeitungen und Zeitschriften, unter anderem für BUNTE, QUICK, Bild und Funk, Cosmopolitan, die aktuelle, Das Beste. Für Harper's Bazaar leitete König die niederländische Redaktion in Amsterdam. Er produzierte Sonderpublikationen (z.B. für DASA/AeroSail), veröffentlichte mit dem Buch Min egen väg (über Prinzessin Birgitta von Schweden und die schwedische Königsfamilie, erschienen im Bonnier-Verlag) die erfolgreichste schwedische Biographie 1998. Derzeit ist König als Chefredakteur einer deutschen Golf-Zeitschrift tätig. Von der digitalen Urheberrechtsverletzung durch ProSieben/Kabel 1 ist übrigens auch der Filmjournalist Ingo Dittmar betroffen. Auch er hat vor kurzem Klage gegen ProSieben/Kabel 1 eingereicht mit Rechtsschutz des DJV, des Deutschen Journalisten Verbandes Baden Württemberg. Schon am 21. Dezember 1998 schrieb DJV-Geschäftsführer RA Thomas Schelberg an Dr. Georg Kofler, den damaligen Vorstandvorsitzenden der ProSieben Media AG: "... Sollten Herrn Dittmars Angaben zutreffen, hätte die ProSieben Media AG über Jahre hinweg in großen Stil etwa 5.040 Filmprogrammvorschautexte Herrn Dittmars ohne dessen urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung in Datenbanken und über diese in einer großen, unüberschaubaren Anzahl von Medien vermarktet. Es ist wohl überflüssig zu betonen, dass es sich dann um einen der schwerwiegendsten Urheberrechtsverstöße im journalistischen Bereich handeln würde, der von hohem öffentlichen Interesse wäre." An zwei Zivilkammern des Landgerichts München I wird nun über die Urheberrechtsklagen von Fred König und Ingo Dittmar entschieden. Es handelt sich dabei um zwei Musterprozesse, deren Ausgang für viele Journalisten in Deutschland von Bedeutung sein wird. König und Dittmar werden nun verstärkt an die Öffentlichkeit treten, um auf die Klagen aufmerksam zu machen und dadurch auch andere Kollegen zu ermutigen, ihre Rechte einzuklagen. König: Das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Wer hier mitspielen möchte, muss auch dafür zahlen. Und das wollen wir klären lassen notfalls durch alle Instanzen." Ihr Kommentar |
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