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Dieter Oberndörfer
Die Offenheit unseres Grundgesetzes für eine multikulturelle Gesellschaft eine Leitkultur kann es in ihr nicht geben Kultureller Pluralismus, kulturelle Konflikte und kultureller Wandel finden sich in allen menschlichen Gesellschaften. Kulturelle Homogenität im Sinne fugenloser, konfliktfreier Übereinstimmung kultureller Werte hat es nie und nirgendwo gegeben. Versuche, sie herzustellen und als Status Quo festzuschreiben, führten stets zu kultureller Unterdrückung bis hin zu kultureller Inquisition. In der Form mörderischer Kriege um die Durchsetzung religiöser oder ideologischer Homogenität verbanden sich mit ihnen die schlimmsten Verbrechen des christlichen Europa. Ferner haben sich alle Kulturen in einer langen Geschichte kulturellen Austausches grenz- und völkerübergreifend gebildet. Gerade die großen Menschheitskulturen sind in ganz besonderer Weise miteinander verwobene Mischkulturen. Durch Austausch und über Neuinterpretation der Überlieferung gab es zudem überall kulturellen Wandel und kulturelle Pluralität. So waren und sind sämtliche uns bekannten Kulturen inhomogene, konfliktive und dynamisch sich immer wieder verändernde pluralistische und multikulturelle Gebilde.[1] In Europa kam das Christentum aus Kulturen des Nahen Osten. Im Mittelalter und in der Renaissance erhielt die Kultur der europäischen Völker entscheidende Impulse aus der Begegnung mit der Philosophie und Literatur der griechisch-römischen Antike. Vom Geist der Antike sind der deutsche Idealismus, die deutsche Klassik und Romantik geprägt worden. Große Werke der Weltliteratur wurden ins Deutsche übersetzt. Shakespeare und Molière wurden so auch ein Teil der deutschen Bildungstradition.[2] Durch Gewaltenteilung, Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte schützt der moderne Verfassungsstaat, die Republik, die individuelle Freiheit der Kultur damit aber zugleich kulturelle gesellschaftliche Vielfalt und Dynamik. Er ist daher nicht wie andere politische Systeme nur de facto, sondern auch de lege multikulturell und pluralistisch. Der eigentliche Kern der kulturellen Freiheit des modernen Verfassungsstaates ist die individuelle Freiheit der Religion und Weltanschauung. Gerade sie war die Mutter der politischen Freiheit. Durch die politischen Freiheiten der Bürger und ihren institutionellen und rechtlichen Schutz sollte die kulturelle Freiheit gesichert werden. So bildete die Geburt des republikanischen Verfassungsstaates in den Vereinigten Staaten von Amerika den Schlusspunkt einer jahrhundertlangen Geschichte religiöser Bürgerkriege in Europa. Die Vereinigten Staaten wurden als Heimstatt für Gläubige unterschiedlicher Religion und Konfession gegründet. Zum Schutz der individuellen religiösen Freiheit und der religiösen Praxis gegen Eingriffe des Staates wurden Staat und Kirche getrennt. Um den kulturellen Pluralismus der Bürger zu sichern, musste der Staat eine weltanschaulich neutrale Instanz, ein säkularer Staat werden. Auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird die individuelle Freiheit der Kultur, die individuelle Freiheit des religiösen Glaubens, der religiösen Praxis und der Weltanschauung geschützt. So heißt es in Art. 4 Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes: Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich" und Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet". Zur kulturellen Freiheit gehören nach Art. 5 Abs. 3 GG auch die Freiheit von Kunst und Wissenschaft: Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei." Religiöse Überzeugungen und kulturelle Werte von Minderheiten werden nicht nur geduldet, sondern dürfen auch aktiv vertreten werden. Art. 5 Abs. 1 GG sagt dazu: Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]. Eine Zensur findet nicht statt." Wegen der anhaltenden religiösen und weltanschaulichen Individualisierung und Pluralisierung Deutschlands gewinnt dieser Schutz der individuellen kulturellen Freiheit in Zukunft eine noch eher zunehmende Bedeutung. Aus der individuellen Freiheit der Kultur im modernen Verfassungsstaat folgt, dass die Kultur keine verbindlich vorgegebene kollektive Orientierungsgröße sein kann. In der Republik gibt es keine nationalen Religionen oder Kulturen, die für ihre Bürger verbindlich gemacht werden dürfen. Jeder Versuch, einem Deutschen, Franzosen oder Amerikaner eine bestimmte Religion oder Konfession als nationale Pflicht oder Eigenschaft vorzuschreiben, ist ein Anschlag auf den Geist und die Bestimmungen ihrer Verfassungen. Die Kultur der Deutschen, der Bürger der Bundesrepublik Deutschland, kann immer nur der gesamte und in sich sehr vielfältige Güterkorb der kulturellen Werte aller deutschen Staatsbürger sein. "Die" oder "eine" für alle verbindlich definierte deutsche Kultur kann es in einem Verfassungsstaat nicht geben. Soweit der Begriff der Nation mit kulturellen Überlieferungen und Werten verbunden wird, geschieht dies immer nur als selektive individuelle Entscheidung und Aneignung, die für die übrigen Bürger nicht zwingend verbindlich sind. Es bleibt den Bürgern der Bundesrepublik Deutschland überlassen, ob sie deutsche oder englische Liebesromane, den Koran oder die Bibel, Goethe oder die Bildzeitung lesen, ob sie Bach oder Louis Armstrong hören, ob sie in ihrer Freizeit Museen sehen oder Sport treiben, ihren Urlaub in Deutschland oder im Ausland verbringen wollen. Kulturelle Werte dürfen in der Republik individuell interpretiert, akzeptiert oder zurückgewiesen werden. Die Kultur der Republik wird somit unvermeidlich zu einer Mischung unterschiedlicher und häufig auch konfliktiver Güter und Werte. Begrenzt wird ihr Pluralismus allein durch die Verfassung und deren rechtliche und politische Ordnung. Diese bilden ihrerseits die Voraussetzung für die Offenheit und Vitalität des kulturellen Pluralismus der Republik. Der kulturelle Individualismus und Pluralismus des republikanischen Verfassungsstaates vertragen sich nicht mit dem statischen Konzept einer kollektiven Nationalkultur, die seit undenklichen Zeiten existiert und von den Bürgern auf immer bewahrt werden muss, - gedankliche Konstrukte, die die tatsächliche geschichtliche innere Vielfalt der Kulturen und ihren ständigen Wandel ignorieren und daher immer fiktiv waren und sein werden. Die individuelle kulturelle Freiheit und ihr Pluralismus machen die Kultur der Republik, das komplexe Amalgam der kulturellen Werte und Güter ihrer Bürger, zu einem permanenten Prozess des Wandels individueller oder kollektiver kultureller Präferenzen. In diesem Prozess ist es legitim, wenn sich einzelne Bürger oder bestimmte Gruppen engagiert für die Erhaltung und auch Verbreitung von Überlieferungen einsetzen, die ihnen selbst lieb und teuer sind. Diese Überlieferungen dürfen jedoch nicht mit der Kultur der Republik verwechselt werden. Diese umfasst die Gesamtheit der kulturellen Güter und Präferenzen aller ihrer Staatsbürger. Wenn etwa in der Bundesrepublik Deutschland die Zahl der Staatsbürger muslimischen Glaubens zunehmen wird, werden deren religiöse Überzeugungen in noch stärkerem Umfang als schon heute zu einem Bestandteil der Kultur der Bundesrepublik Deutschland, der Kultur der Deutschen, werden. Die Kultur des republikanischen Verfassungsstaates ist offen für den Wandel ihrer Inhalte. Sie kann niemals abschließend und übereinstimmend definiert werden. In ihrem Pluralismus müssen kulturelle Werte und Überlieferungen sehr viel überzeugender und engagierter vertreten werden als in einer Gesellschaft, in der "die" Überlieferung unbefragt und unkritisch Gegenwart und Zukunft prägen soll. Die Republik begünstigt somit eine ungleich tiefergehende individuelle Aneignung kultureller Güter durch ihre Bürger. Die Freiheit der Kultur in der Republik richtet sich also nicht gegen die Bewahrung kultureller Traditionen. Sie schafft indes den politischen Rahmen für eine ständig neue kritische Überprüfung ihrer Geltung und verbessert die Chancen für kulturelle Vielfalt und Innovation. In der Demokratie werden Mehrheiten immer wieder der Versuchung erliegen, ihre eigene Interpretation der Kultur anderen Mitgliedern der politischen Gemeinschaft aufzudrängen. Republiken verlieren jedoch ihre moralische und politische Glaubwürdigkeit, wenn sie solchen Tendenzen den Vorrang gegenüber der individuellen kulturellen Freiheit und dem mit ihr verbundenem kulturellen Pluralismus einräumen. In der Bundesrepublik wurde der politische Streit über Multikulturalismus durch die millionenfache Zuwanderung von Ausländern aus bislang fremden und insbesondere aus islamisch geprägten Kulturen ausgelöst. In der Diskussion der politischen Mehrheit geht es dabei heute vor allem um die Fragen der wünschenswerten Form der Integration" der Fremden in das Gemeinwesen und die dabei zu achtenden Grenzen kulturellen Pluralismus'. Die Integration von Fremden, ihre Verwandlung in Patrioten, kann sich im Verfassungsstaat nur auf ihre politische Integration beziehen und darf nicht mit kultureller Assimilation verwechselt werden. Kulturelle Freiheit muss allen Bürgern - auch ursprünglich fremden - ohne Ansehung ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung gewährt werden. Politische Integration aber setzt voraus, dass Einwanderern durch Einbürgerung all das eingeräumt wird, was allen Bürgern gewährt werden muss: politische Gleichberechtigung, soziale Solidarität und kulturelle Freiheit. Politische Gleichberechtigung macht die Einbürgerung notwendig, Solidarität die soziale Integration, wobei im Falle der sozialen Benachteiligung von Einwanderern die Sozialpolitik ebenso wie bei anderen benachteiligten Bürgern gefordert ist. Kulturelle Freiheit muss wiederum in dem Umfang gewährt werden, wie sie allen anderen Bürgern eingeräumt wird. Dass die politische Integration durch Gewährung der Staatsbürgerschaft und kultureller Freiheit mit wirtschaftlicher und sozialer Chancengleichheit kombiniert werden muss, ergibt sich aus der normativen Substanz republikanischer Verfassungen. Die Geschichte der Einwanderungsländer zeigt allerdings, dass soziale Integration immer nur über längere Zeiträume, meistens innerhalb der Generationenfolge, erreicht werden kann. Aber zumindest diese Möglichkeit muss gewährt werden. Kulturelle Freiheit bedeutet in der Alltagspraxis, dass Einwanderer in bestimmten Regionen oder Stadtvierteln mit Einwanderern der gleichen Herkunft zusammenleben können, aber dass sie auch frei sind, solche Zentren zu verlassen und sich anderen Bevölkerungsgruppen anzuschließen; sie bedeutet ferner, dass Einwanderer zu ihrem eigenen Gott beten dürfen, aber auch frei sind, sich anderen Göttern oder dem Säkularismus zuzuwenden. Wegen der zentralen Bedeutung der Sprache für Kulturen stellt sich die Frage nach der Funktion der Sprache für Republiken. Benötigen Republiken eine nationale Sprache? Alle Bürger sollten sich sprachlich miteinander verständigen können. Dies scheint eine nationale Sprache zumindest als Verwaltungs- und Verkehrssprache notwendig zu machen. In der Bundesrepublik wäre dies die Sprache der Mehrheit, die deutsche Sprache. Die Grenzen der kulturellen Freiheit müssen für Einwanderer aus fremden Kulturen die gleichen sein wie für alle anderen Bürger. Diese Grenzen werden durch die Verfassung und durch die Rechtsprechung festgelegt. Auftretende kulturelle Konflikte, die es in allen Gesellschaften und gerade auch in scheinbar kulturell homogenen Gesellschaften immer wieder gegeben hat, - wie z.B. in der Reformation und den europäischen Religionskriegen -, müssen im Rahmen der rechtlichen und politischen Ordnung des republikanischen Verfassungsstaates aufgearbeitet werden. Dies wird häufig mit schweren politischen Konflikten verbunden sein. Ihre friedliche konsensuelle Bewältigung innerhalb des durch die Verfassung und ihre Rechtsordnung gegebenen Rahmens wird nicht immer und oft nur partiell gelingen.[3] Die Republik wächst oder verkümmert je nach den Erfolgen oder Misserfolgen bei ihrer eigenen Konkretisierung. Der republikanische Verfassungsstaat bleibt immer Programm und ständig neue Aufgabe. Wenn es gelingt, in freier Selbstbestimmung eine halbwegs friedliche Koexistenz von Menschen unterschiedlicher religiöser und weltanschaulicher Orientierung zu ermöglichen, ist das Beste erreicht, was man von einer politischen Ordnung erhoffen kann. Die politischen Konflikte, die sich aus kulturellem Pluralismus immer
wieder ergaben, haben ihren Ausgangspunkt oft in vorurteilsgeladenen
Klischees von der jeweils fremden Kollektivkultur. So wenn z. B. alle
muslimischen Einwanderer fundamentalistischen Gruppen des Islam zugeordnet
werden, obwohl dieser in viele religiöse Richtungen aufgeteilt
ist. Daneben gibt es auch im Islam eine zum Teil schnell zunehmende
Säkularisierung. Der politisch-religiöse Fundamentalismus
hat im übrigen in christlich geprägten Kulturen eine mindestens
ebenso lange und lebendige Tradition wie im Islam. Es sei hier nur an
die jahrhundertlangen europäischen Religionskriege und ihre blutigen
Spuren im Nordirland der Gegenwart erinnert[4]. Die häufige Praxis,
die europäische" oder gar die deutsche Kultur"
per Definition mit Humanität und Toleranz gleichzusetzen und sie
mit der angeblich kollektiven Intoleranz außereuropäischer
Kulturen zu kontrastieren, offenbart Gedächtnislücken. Sie
blendet neben vielem anderen die Erinnerung an die Brutalität des
europäischen Kolonialismus, an das Gemetzel zweier von Europa ausgehender
Weltkriege und den grauenhaften Holocaust aus. Der republikanische Verfassungsstaat
selbst war weder in Europa noch in Deutschland das unvermeidliche und
logische, quasi genetisch vorgegebene Endergebnis der europäischen
Geschichte und Kultur. Er musste hier vielmehr erst in langen Die Integration in das Gemeinwesen, die über politische Identifikation mit dem Verfassungsstaat erfolgt, kann mit einer zweckrationaleren Haltung gegenüber dem eigenen Staat verbunden sein als im klassischen Nationalismus. Das eigene politische Gemeinwesen ist hier nicht der mythische Leib der Nation und Endzweck der Geschichte. Politische Gemeinschaften werden nicht als Selbstzweck, sondern als notwendiger Bedingungsrahmen für ein gutes Leben der Bürger wahrgenommen - das gute Leben, zu dem gerade auch die Freiheit der individuellen kulturellen Selbstbestimmung gehört. Angesichts der wahnhaften Emotionen und Weltsicht des Kultes der Nation ist ein solches nüchternes und zweckrationales Verhältnis zur politischen Gemeinschaft ein Fortschritt der Vernunft. Alle Staaten, auch die Republiken, wurden nicht am grünen Tisch
konstruiert', sondern bildeten und verfestigten sich erst in ihrer
eigenen Geschichte. Republiken entstehen nicht über Nacht. Sie
begründen und entwickeln sich durch ihre eigenen Taten. Sie legitimieren
sich aus einer Geschichte erfolgreicher Bewährung. Für die
Entfaltung der Republiken in ihrer eigenen Geschichte müssen Recht
und Freiheit und nicht die diffuse Vorstellungswelt einer trügerischen
und tyrannischen kollektiven Nationalkultur die Pole und Identifikationskerne
ihres Wachstums bilden. Linda Benedikt Brief aus Palästina 2 Ich wurde gefragt, ob ich nicht Lust hätte, noch etwas zu schreiben,
bevor ich mich für länger wieder aus diesem Land verabschiede.
Als Titel wurde mir scherzhaft "Brief aus der Hölle"
vorgeschlagen. Wohl in Anlehnung an den letzten "Brief aus Palästina". |
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