MAI-Special
„Das MAI ist nicht gekommen"
schrieb Thomas Hanke in der ZEIT vom 29. April, und er findet: „Ein
allzu bedauerlicher Schaden ist das nicht." Die Nachricht, wie einige andere
nach der unterschriftslosen Sitzung des Ministerrats vom 27. und 28. April
in Paris, stand natürlich wieder nur im Wirtschaftsteil. Das allerdings
ist bedauerlich.
Das MAI-Special dieser Nummer Der Gazette bringt in erster Linie ein
Exklusiv-Interview
mit dem Staatsrechtler Professor Dr. Peter Cornelius Mayer-Tasch, Auszüge
aus dem Redebeitrag der Bundestagsabgeordneten
Dr.
Sigrid Skarpelis-Sperk (SPD) in der etwa halbstündigen Parlamentsdebatte
zum MAI am 29. April und aus einem Telefon-Interview Der Gazette mit Detlef
Hensche, dem Bundesvorsitzenden der IG-Medien, sowie weitere Nachrichten
zum Thema.
Noch immer ist festzuhalten: Die restriktive Informationspolitik der
Bundesregierung war so erfolgreich war, daß manche unmittelbar vom
MAI betroffenen Körperschaften und Verbände erst in allerjüngster
Zeit Kenntnis von dem Projekt erhielten, manche bis heute überhaupt
nicht. Der Unmut der Vielen, sich mit der Materie zu befassen, mag auch
daran liegen, daß der Text nach wie vor nur in zwei Fremdsprachen
zugänglich ist. Immerhin hat die Bundesregierung inzwischen eine autorisierte
deutsche Übersetzung bis Mitte oder Ende dieses Monats zugesagt. Sie
soll wenigstens den Abgeordneten im Wirtschaftsausschuß des Bundestags
ausgehändigt werden.
Fast fühlt man sich an Luthers Bibel-Übersetzung erinnert,
die ein bis dahin wohlgehütetes Insider-Wissen aufsehenerregenderweise
dem gemeinen Volk öffnete. Möglicherweise kommt ja nun auch hier
eine lebhaftere öffentliche Diskussion in Gang.
Kurznachrichten
Öffentlichkeitsarbeit I
Bisher haben acht OECD-Staaten zum MAI eigene, wenn auch „offizielle"
Websites eingerichtet.: Australien, Frankreich, Großbritannien, Kanada,
Österreich und die USA.
Wie die Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilt, will
die Bundesrepublik Deutschland ihre Öffentlichkeitsarbeit zum MAI
zwar „verstärken", plant derzeit aber keine entsprechende Informationsseite
im Internet.
Öffentlichkeitsarbeit II
Im Punkt 7 der Abschlußerklärung der Ministerratssitzung
der OECD am 27. und 28. April 1998 steht nur ein lakonischer, aber immerhin
einsichtiger Satz: „Die Minister sind einem transparenten Verhandlungsverlauf
und einer aktiven öffentlichen Diskussion der Fragen, um die es bei
den Verhandlungen geht, verpflichtet."
Interview mit Professor Dr. Peter Cornelius Mayer-Tasch
Mit dem MAI verbinden sich Befürchtungen hinsichtlich der Einschränkung
der Souveränität der Bundesrepublik nach dem Inkrafttreten des
Abkommens. Wie ist dazu Ihre Beurteilung?
Diese Befürchtungen - daß durch das MAI die Souveränität
der Bundesrepublik und all der Staaten, die einem solchem Abkommen beitreten,
eingeschränkt würde - sind nur allzu begründet. Es ist ganz
offensichtlich, daß die Souveränität durch das MAI beeinträchtigt
wird. Souveränität bedeutet ja die ausschließliche Hoheit
eines Staates über die Gestaltung der Lebensverhältnisse in seinem
Land. Das MAI hätte die Konsequenz, daß diese Souveränität
in einem wesentlichen Bereich bereits von vornherein eingeschränkt
wäre.
In diesem Zusammenhang muß man sich klarmachen, daß eine
solche Entwicklung im Grunde mehrere Jahrhunderte europäischer Staatsentwicklung
teilweise rückgängig machen würde. Wir müssen uns vergegenwärtigen,
daß die Entwicklung des Souveränitätsbegriffs ein Ergebnis
der Überwindung des konfessionellen Bürgerkriegs im 16. und 17.
Jahrhundert war, vor allem in Frankreich, England und im Dreißigjährigen
Krieg auch in Deutschland. Die Souveränität war ein Begriff,
der im Zeichen der Friedenssehnsucht entwickelt wurde. Thomas Hobbes und
später auch Rousseau sprachen von intermediären Gewalten als
den „Würmern im Eingeweide des Staates". Der Rechtsbegriff der Souveränität,
der ja - wie gesagt - nichts anderes bedeutet als die Konstituierung
der staatlichen Oberhoheit über die Gestaltung der Lebensverhältnisse
in einem Land, diese Souveränität war im 16. und 17. Jahrhundert
dadurch eingeschränkt, daß die konfessionellen Bürgerkriegsparteien
für sich im Namen ihrer jeweiligen Konfession den Vorrang in Anspruch
nahmen. Zudem gab es auch noch ausländische Mächte, die in die
jeweiligen Staaten hineinzuregieren versuchten, in Frankreich und England
insbesondere der Einfluß des Papsttums, der aus der Sicht der betroffenen
Länder auusgeschlossen werden sollte. Souveränität, plakativ
ausgedrückt, ist also Unabhhängigkeit der Staatsgewalt nach außen
und Unabhängigkeit von allen inneren Mächten.
Das MAI, das ausländischen Investoren nun besondere Rechte zuerkennt
bzw. dem Staat die Möglichkeit nimmt, ausländiche Investoren
in vollem Umfang der eigenen Jurisdiktion, der eigenen Gesetzesherrschaft
zu unterwerfen, würde ganz offensichtlich seine Souveränität
einschränken. Man kann also sagen, daß hier eine Errungenschaft
der abendländischen Verfassungsentwicklung bis zu einem gewissen Grade
rückgängig gemacht würde. Das halte ich aus verfassungspolitischer
und verfassungsrechtlicher Sicht für eine gravierende Entwicklung,
der man meines Erachtens entschiedenen Widerstand entgegensetzen muß.
Die Befürworter des MAI halten in diesem Punkt gern dagegen,
daß die Geschichte Europas nach dem Zweiten Weltkrieg ohnehin durch
die Übertragung von Teilen der nationalstaatlichen Souveränität
auf internationale Organisationen gekennzeichnet sei. In diesem Zusammenhang
müßte auch das MAI gesehen werden.
Hier, wie in so vielen Fällen, gilt der Grundsatz: Vive la différence!
Es ist vollkommen klar, daß nach dem Zweiten Weltkrieg der Versuch
unternommen werden mußte, das düstere Wort George Sorels vom
„Friedhof Europa" zu korrigieren. Die Übertragung von Hoheitsrechten
auf internationale Organisationen geschah zunächst vor allem im Interesse
der Friedenssicherung. Also hat sich hier im Ansatz ein Prozeß wiederholt,
der bei der nationalen Staatenbildung, beim Übergang vom Feudalstaat
zum territorialen Flächenstaat, bereits schon einmal im 16. und 17.
Jahrhundert stattgefunden hat. Aber ich sagte: Vive la différence!
Bei der Übertragung von Hoheitsrechten, die ja das Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland in Artikel 24 vorsieht, muß man sich eben
sehr genau überlegen, was man überträgt, was man im Interesse
des Gemeinwohls übertragen will und was man auf keinen Fall übertragen
sollte. Daß wir Hoheitsrechte im Zusammenhang mit der Sicherheitspolitik
übertragen, ist auf jeden Fall unproblematisch. Natürlich haben
wir auch im Bereich der Wirtschafts- und der Währungspolitik - mit
der Begründung der Währungsunion stehen wir gegenwärtig
mitten in einem solchen Prozeß - Hoheitsrechte übertragen. Aber
wir müssen uns eben sehr gut überlegen, was wir unter keinen
Umständen übertragen sollten. Es hat sich in den letzten Jahren
erwiesen, gerade in den Bereichen der Sozialpolitik und der Umweltpolitik,
um nur diese beiden zu nennen, daß es durchaus sinnvoll sein kann,
sich Hoheitsrechte vorzubehalten. Gerade in diesen Bereichen würde
das MAI eine besondere Gefährdung unserer - ich formuliere das jetzt
bewußt so: - Errungenschaften darstellen. Wir haben in der Bundesrepublik
umweltpolitisch einen zum Teil höheren Standard als in anderen europäischen
Ländern, in den USA und erst recht im Weltmaßstab, und es wäre
fatal, wenn wir hier einem globalen Freistilringen Tür und Tor öffnen
würden. Dasselbe trifft natürlich auch für die Sozialpolitik
zu.
Hier gilt es sehr genau zu sichten und zu scheiden. Vor allem - und
das ist ein Aspekt, den ich neben dem Souveränitätsaspekt besonders
hervorheben möchte - würden derartige Sonderrechte, die ausländischen
Investoren in der Hoffnung auf die Schaffung von Arbeitsplätzen gegeben
werden, unsere demokratischen Strukturen unterlaufen. Das Demokratieprinzip,
das in den Artikeln 20 und 28 des Grundgesetzes verankert ist, würde
zweifellos durch ein derartiges Abkommen beeinträchtigt. Ob diese
Hoffnungen sich dann wirklich erfüllen würden, ob dann wirklich
diese Investitionen in unserem Land zum wirtschaftlichen Segen werden,
das steht für mich - und nicht nur für mich - noch sehr in Frage.
Wir sollten in diesem Zusammenhang vor allem eines nicht verkennen:
Eine Verabschiedung des MAI würde unter anderem eine deutliche Schwächung
aller kommunalistischen, regionalistischen und föderalistischen Strukturen
bedeuten. Die Schwächung dieser Strukturen ist für mich aber
nicht nur eine Frage der Demokratie, keine sozusagen demokratie-ideologische
Frage - für mich ist das vor allem auch eine wirtschaftliche und soziale
Frage. Die zunehmende internationale Zentralisierung hat zu einer ausgesprochenen
Devitalisierung lokaler und regionaler Strukturen geführt. Bei krisenhaften
Entwicklungen, die wir unter den verschiedensten Aspekten befürchten
müssen - ich darf an Umweltkatastrophen erinnern, an unerfreuliche
außenpolitischen Entwicklungen, an die Möglichkeit, daß
etwa durch die Erneuerung eines Nahost-Konflikts unsere Versorgungsstrukturen
gefährdet würden - in diesen Fällen sind wir dringend angewiesen
auf eine tendenziell autarke lokale und regionale Versorgungs- und Lebensstruktur.
Diese Strukturen, die meines Erachtens zu einer Schicksalsfrage unserer
Zivilisation werden, würden durch ein Abkommen wie das MAI nachdrücklich
geschwächt werden. Und das halte ich für ganz besonders bedenklich.
Vor allem deswegen, weil in diesem Bereich in unseren Gesellschaften und
leider auch in der „großen" Politik, die geistig oft kleine Politik
ist, dieser Problemkomplex viel zu wenig berücksichtigt wird. Dort,
wo heute zum Beispiel vom Europa der Regionen die Rede ist, ist oft nichts
anderes gemeint als die Stärkung der föderalen Strukturen. Wir
müssen aber viel tiefgreifender denken: an die Versorgungssicherheit
und die Vitalität der lokalen und regionalen Strukturen als dem Rückgrat
jeder Gesellschaft. Spätestens mit dem Eintreten einer ernsthaften
Krise werden wir bitter bereuen, daß wir immer nur nach Brüssel
oder anderswohin geschaut haben, statt zu schauen, wie es vor Ort aussieht.
Wie erklären Sie sich, daß ein Land wie Bayern, das ja
auch gern in Brüssel seine eigene Stimme erhebt, im MAI keinerlei
Gefahr für seine künftige Politik sieht?
Mir wäre das, ehrlich gesagt, nicht verständlich, wenn dies
so sein sollte. Ich unterstelle einmal die Richtigkeit Ihrer Äußerung:
Dann wäre es mir deshalb nicht verständlich, weil Bayern in manchen
Bereichen ungeachtet seiner bayernbezogen zentralistischen Tendenz ein
gewisses Verständnis zeigt für die Stärkung etwa der Landwirtschaft.
Auf derselben Ebene müßte natürlich auch eine Ablehnung
derartiger neuer- ich darf noch einmal Rousseau zitieren; - „Würmer
in den Eingeweiden des Staates" liegen. Ich bin allerdings von der Richtigkeit
dessen, was Sie sagen, noch nicht ganz überzeugt, denn ich hoffe doch,
daß der eine oder andere bayerische Spitzenpolitiker hier noch weitere
Einsichten finden wird, falls das nicht schon der Fall sein sollte. Wenn
es aber richtig ist, was Sie sagen, dann wäre meine Hypothese, daß
hier die Hoffnungen auf die Schaffung von Arbeitsplätzen durch auswärtige
Investoren allzu groß gesehen werden und die Risiken zu klein, und
diese etwas hinkende Perspektive erklärte sich aus der Sicht der Politikwissenschaft
daraus, daß die Abnahme von Arbeitsplätzen gravierende wahlpolitische
Implikationen erwarten läßt, wie wir eben in Sachsen-Anhalt
gesehen haben.
Stellt die lange Bindungswirkung des Abkommens ein Novum dar oder
ist sie vergleichbar mit anderen langfristigen Verpflichtungen der Bundesrepublik,
wie etwa dem Lastenausgleich?
Es gibt solche Bindungen, aber im Fall des MAI ist sie ungewöhnlich
lang und absolut unangebracht angesichts der Tatsache, die wir in den letzten
Jahren immer wieder erfahren konnten, daß sich die wirtschaftlichen
Winde schneller drehen, als wir anzunehmen geneigt sind. Ich brauche hier
nur auf das Asien-Debakel zu verweisen. Eine solche Bestimmung wie im MAI
ist also eher Ausdruck der Wunschträume der - sozusagen - vereinigten
Großinvestoren als das Ergebnis einer rationalen Politik. Ich halte
diese langfristige Bindung für besonders abwegig. Aber da ich das
MAI sowieso für einen gemeinwohlschädlichen Plan halte, möchte
ich mich dazu gar nicht mehr näher äußern.
Könnte sich der einzelne Bürger der Bundesrepublik durch
ein in Kraft getretenes MAI in der Weise betroffen fühlen, daß
er dagegen vor einem Verfassungsgericht klagen kann?
Eigentlich sehe ich diese Möglichkeit nicht. Ich meine, eine unmittelbare
Grundrechtsverletzung wäre wahrscheinlich nicht zu konstatieren. Es
ist nun mal so, daß das Grundgesetz, wie gesagt, die Übertragung
von Hoheitsrechten kennt. Sie würde der verfassungsmäßigen
Ordnung in diesem formalen Sinne schon entsprechen. Aber es bleibt eine
Frage der Verfassungslegitimität, zumindest im Licht einer verfassungsgeschichtlichen
Dimension, die aus meiner Sicht gegen einen Beitritt der Bundesrepublik
zu einem solchen Abkommen spricht. Im übrigen vertraue ich darauf,
daß die Macht der Vernunft in letzter oder vorletzter Minute noch
obsiegen wird.
Sehen Sie eine rechtlich beurteilbare Gefahr darin, daß Staaten
Hoheitsrecht an einen Lebensbereich abgeben, der bisher durch sie und ihre
Regeln beherrscht werden sollten, nämlich die Wirtschaft, so daß
also künftig die Regeln der Wirtschaft das staatliche Handeln bestimmen
würden?
Diesem Phänomen rechtlich beizukommen, ist deshalb schwer, weil
wir uns ja fragen müssen: Was ist „die Wirtschaft"? Im Grunde war
es immer so, daß bestimmte Aspekte des menschlichen „desire for power
after power that only ceaseth in death", also das Verlangen nach Macht
und abermals Macht, das erst im Tod endet, wie es Hobbes im Angesicht des
17. Jahrhunderts formulierte - daß dieses Verlangen sich auf
sehr unterschiedliche Weise und dann meist mit desaströsen Konsequenzen
artikuliert. Ob sich dieses Verlangen in krasser Machtgier äußert,
wie es in Zeiten des Bürgerkriegs und der inneren Unordnung geschieht,
oder in Form der konfessionellen Vormachtansprüche, wie wir sie im
16. und 17. Jahrhundert erlebt haben oder noch heute beim militanten Islam
erleben, oder in Form einer wirtschaftlichen Pleonexia (von der die Antike
sprach): Es geht im Grunde immer um die Verwirklichung des menschlichen
Potentials, das sich in den unterschiedlichsten Arten und Weisen zu realisieren
versucht. Und korrigierende Institutionen wie der Staat sind immer dann
in Erscheinung getreten, wenn sich dieses unterschiedlich akzentuierbare
Verlangen nach Macht und abermals Macht in einer Weise artikuliert
hat, die sich zur Selbstaufhebung und Selbstzerstörung entwickelt.
Und so sehe ich auch in diesem Versuch „der Wirtschaft" (wie wir heute
sagen), sich der Fesseln staatlicher Kontrolle zu entledigen, nichts anderes
als diesen ewigen Kampf zwischen der Entfaltung menschlichen Entwicklungspotentials
in wirtschaftlicher Form und dem Versuch der Selbstdisziplinierung im Medium
einer Kontrollinstanz, die wir in den letzten Jahrhunderten Staat genannt
haben. Solche Kontrollinstanzen können in den unterschiedlichsten
Formen auftauchen. Diejenige, an die wir uns gewöhnt haben und die
im Begriff ist, sich jetzt partiell aufzulösen, war eben der Staat:
der „status quo", der Status (daher kommt ja der moderne Begriff „Staat"),
in dem die Dynamik des Bürgerkriegs in Schach gehalten wird. Heute
entsteht eine neue Form von Bürgerkrieg, ein wirtschaftlicher Bürgerkrieg,
ein wirtschaftliches Catch-as-catch-can, das sich zunächst einmal
im Gewand des Neoliberalismus als Befreiung drapiert, das aber sehr leicht
zu einem ökonomischen bellum omnium contra omnes geraten kann, das
dann wiederum den Staat oder eine staatsähnliche Kontrollinstanz auf
den Plan rufen müßte. Als weise Politiker oder Politikwissenschaftler
müssen wir natürlich Vorsorge treffen, daß wir nicht wieder
erst im nachhinein gescheit werden und erst dann, wenn wir blutigen Hauptes
dastehen, sondern dafür sorgen, daß etwas, das wir ja schon
kennen, nicht aufs neue entsteht. Insofern lautet meine bündige Antwort
auf Ihre Frage: Dieser Versuch der Wirtschaft, den Staat abzustreifen,
ist ein uralter Versuch; er hat sich nur wieder einmal neu gewandet und
geriert sich als modern für diejenigen, die kein historisches Gedächtnis
haben. In Wirklichkeit ist er ein alter Hut, ein Hut jedoch, den wir uns
so nicht aufsetzen können, weil er zur Dornenkrone werden wird.
Sehen Sie eine Besonderheit des Vertrags darin, daß er unter
dem Begriff „Investition" alles zusammenfaßt, was auch nur von fern
als Wirtschaftsgut verstanden werden kann, auch Urheberrechte oder die
Ausgabe von Reisepässen?
Dieser Aspekt ist ausgesprochen monströs. Es ist ganz offenkundig,
daß hier in Zivilprozessen und Verwaltungsprozessen erfahrene Juristen
am Werk waren, die alles auf den Begriff des Eigentums konzentriert haben,
weil im Hintergrund die Entschädigung für Enteignung und sogenannte
enteignungsgleiche Eingriffe lauert. Das heißt, man hat die ganze
Angelegenheit auf einen Nenner gebracht, der justiziabel ist und der zu
endlosen Entschädigungsprozessen, ja zu Lähmungen, zu Blockaden
des Staates führen würde. Ich halte dies geradezu für grotesk.
Mein Juristenverstand bäumt sich auf bei diesem Ansinnen. Ich muß
es schon so sagen: Ein Staat, unser Staat, wäre von Sinnen, wenn er
diesem Projekt nähertreten würde.
Haben Sie eine Erklärung dafür, warum die öffentliche
Diskussion über das MAI in anderen Ländern erheblich lebhafter
ist? Warum ist es bisher in Deutschland diesbezüglich so ruhig geblieben?
Diese Lethargie, die man leider konstatieren muß, hat etwas mit
der unglaublichen Kurzatmigkeit und Oberflächlichkeit der deutschen
Medienlandschaft zu tun, vor allem aber mit einem schon erwähnten
Umstand: Die ganze Gesellschaft einschließlich der Politik starrt
auf die Verheißung von Arbeitsplätzen wie das Kaninchen auf
die Schlange, weil wir es immer noch nicht geschafft haben, zyklisch zu
denken; weil die Deutschen und diejenigen, die sie regieren, der Meinung
sind, daß Geschichte gewissermaßen linear verlaufe. Über
diese geradezu fabulöse Wohlstandsperiode, die wir nach dem Zweiten
Weltkrieg hatten, sollten wir glücklich sein, wie auch darüber,
daß wir von den Resten und Fortwirkungen noch heute zehren können,
aber der Gedanke, daß diese Linearität plötzlich in Kurvaturen
übergehen könnte, ist den Deutschen und ihren Regierungen, die
abhängig sind von dem Lebensgefühl der Menschen und ihren Erwartungen,
sehr fremd. Hier sehe ich eigentlich die psychologische Hauptursache für
die Lähmung der öffentlichen Diskussion. Wir haben Ähnliches
ja in der Umweltdebatte erlebt, eine umweltpolitische Lethargie. Wenn sich
aber plötzlich der ökologische Verelendungsprozeß exponentiell
steigern würde, wenn etwa keine Blätter mehr an den Bäumen
hingen, dann bin ich überzeugt, daß man jeden Scharlatan auf
den Thron erheben würde, sofern er nur verspricht, wieder Blätter
an die Bäume zu heften. Das bringt natürlich autoritäre
Implikationen mit sich. Etwas Vergleichbares geschieht augenblicklich im
wirtschaftlichen Bereich. Man verdrängt und starrt im übrigen
auf eine Wohlstandsfortsetzungsverheißung. Es gibt viele Fabeln dazu,
von Äsop, Phädrus, La Fontaine, und auch Sprichwörter, zum
Beispiel das amerikanische„To pick up oranges and drop apples": Fabeln
der Gier, Bilder der Gier. Was wir gegenwärtig erleben, ist eine Inkarnation
dieser uralten Fabelweisheit, die wir aber nicht umzusetzen vermögen.
Man muß eben - ohne Aufregung, aber mit Melancholie - konstatieren:
Das Weisheitsniveau derer, die den größten Teil unserer Medienlandschaft
prägen, ist so bescheiden, daß sie auf diese Erkenntnisse nicht
zurückgreifen.
Was erhoffen Sie und was befürchten Sie im Hinblick auf die
weitere Entwicklung des MAI-Projekts?
Ich entscheide mich dafür, gar nichts zu fürchten. Ich
entscheide mich dafür - und es ist immer eine Frage der Entscheidung,
woran
man sich orientieren will: an der Gefahr oder an der Chance, sie zu bestehen
-, darauf zu vertrauen, daß dieser Wahnsinn noch rechtzeitig gestoppt
wird.
Dr. Peter Cornelius Mayer-Tasch ist Professor für Politikwissenschaft und Rechtstheorie an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Münchener Hochschule für Politik und zur Zeit geschäftsführender Direktor des Geschwister-Scholl-Instituts, Universität München.
Dr. Sigrid Skarpelis-Sperk (MdB)
Redebeitrag zur Bundestagsdebatte am 29. April (Auszüge)
Vom Grundsatz her ist ... ein multilaterales Invesitionsabkommen sowohl von
der Bedeutung wie dem Volumen der weltweiten Direktinvestitionen her wünschenswert.
...
Ein löbliches Ziel also, das bei den OECD-Experten gut aufgehoben
scheint.
Warum dann die öffentlichen Proteste von Bürgerbewegungen,
die Bedenken von Gewerkschaften und Wissenschaftlern, die Kongresse von
Künstlern und Autoren?
Warum befürchten die Gouverneure der westlichen Bundesstaaten
der USA ebenso wie die Ministerpräsidenten kanadischer Provinzregierungen
tiefgreifende Eingriffe in ihre Handlungs- und Gesetzgebungsmöglichkeiten
und haben deshalb ihre Regierungen veranlaßt, mehr als 250 Seiten
Ausnahmewünsche für das MAI anzumelden?
Warum hat ... das Europäische Parlament mit überwältigender
Mehrheit grundsätzliche Bedenken angemeldet und eine Überprüfung
durch den Europäischen Gerichtshof verlangt?
Warum hat der französische Premierminister Lionel Jospin seine
Ablehnung öffentlich angekündigt? ...
Um nur einige Dimensionen des MAI sichtbar zu machen:
- Es ist nicht auf den kommerziellen Sektor beschränkt. ...
- Das Mai bindet alle Regierungsebenen (d.h. auch Länder und Kommunen).
...
- Es engt die öffentlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei der
Privatisierung und der Gestaltung von Non-Profit-Organisationen erheblich
ein.
- Es gibt Unternehmen Klagerechte vor internationalen Streitschlichtungseinrichtungen,
die verbindlich und mit Sanktionen versehen entscheiden. Staaten und andere
Betroffene haben diese Rechte nicht. ...
Deswegen sind drei Schritte unbedingt erforderlich:
1. Die Regierung muß die Karten offen auf den Tisch legen und
die deutsche Öffentlichkeit voll informieren - in der Amtssprache
unseres Landes - in Deutsch.
2. Die zur Frage stehenden Problemkreise müssen sorgfältig
durch Expertengutachten geprüft werden, damit eine rationale Entscheidung
möglich ist.
3. Dann muß die Politik mit allen interessierten Verbänden
und Organisationen sowie den Bürgerinnen und Bürgern diskutieren.
...
In einer so weitgehenden Frage wie der Erarbeitung eines „Grundgesetzes
einer einheitlichen globalen Ökonomie" ist die Festlegung und Steuerung
der deutschen Position durch eine Arbeitsgruppe des Bundeswirtschaftsministeriums,
mit der deutschen Industrie und seit neuestem einigen Ländervertretern,
bürokratische Hybris. ...
Detlef Hensche zufolge hat der Deutsche Gewerkschaftsbund bereits am 3. März gegen den MAI-Entwurf protestiert. Der DGB sehe hier „erhebliche Probleme" und habe die Bundesregierung deshalb aufgefordert, von dem Projekt Abstand zu nehmen. So sei es zum Beispiel durchaus denkbar, daß amerikanische Medienkonzerne versuchen würden, daß Copyright-System auf Europa zu übertragen. Im übrigen sei das MAI schon deshalb bedenklich, da die USA für sich selbst einen umfangreichen Ausnahme-Katalog aufgestellt hätten. Hensche nannte das bisherige Vorgehen „ein skandalöses Verfahren jenseits demokratischer Usancen" und die Textfassung der OECD teilweise sogar „zynisch". Das Ergebnis wäre „eine komplette Auslieferung deutscher Rechte an multinationale Unternehmen".
Weitere MAI-NachrichtenBundesregierung korrigiert Informationsverhalten
Auf einer Podiumsdiskussion am 15. April in Bonn räumte Dr. Zimmer,
Bundeswirtschaftsministerium, beinahe ein Versäumnis ein. Die Bundesregierung,
meinte er, sei von dem großen öffentliche Interesse an dem Vertragsentwurf
„überrascht" worden; hätte sie es vorhergesehen, so hätte
sie selbstverständlich und zwar rechtzeitig für eine breiter
gestreute Information Sorge getragen. Bei dieser Gelegenheit kündigte
er die kommende deutsche Übersetzung des mittlerweile revidierten
Entwurfs und des Kommentars an.
SPD-Fraktion wird bei Kanzler Kohl vorstellig
Der Fraktionsvorsitzende der SPD im Bundestag Rudolf Scharping hat
vor wenigen Tagen Bundeskanzler Helmut Kohl einen - wie man aus sicherer
Quelle hört: außerordentlich kurzgefaßten und freundlichen
- Brief geschrieben, in dem er die Bundesregierung auffordert, die Bundesrepublik
Deutschland vor einer ausreichenden Diskussion des MAI weder formell noch
inhaltlich zu binden.
Protest der Filmwirtschaft
Bereits am 18. Dezember letzten Jahres, nachdem sie „mit Bestürzung"
vom MAI-Entwurf erfahren hatte, verdeutlichte die Spitzenorganisation der
Filmwirtschaft (SPIO) in einem Schreiben an den Bundeswirtschaftsminister
ihre Verärgerung.
Sie sieht darin bei Inkrafttreten des Vertrags „einen nicht wieder
gutzumachenden Schaden" für die deutsche Filmwirtschaft voraus. Sämtliche
nationalen und europarechtlichen Regelungen in diesem Bereich würden
damit „nicht nur umgangen, sondern ganz einfach wirkungslos". Die Öffnung
der deutschen und europäischen Filmförderung wäre „im Ergebnis
existenzvernichtend für das hiesige Filmschaffen".
Klare Worte fallen auch zum alles umfassenden Investitionsbegriff:
„Was das Urheberrecht und ihre verwandten Schutzrechte angeht, so ist ihre
Einbeziehung in das MAI überflüssig und schädlich, ja bis
zu einem gewissen Grad absurd. ... Ein Urheber ist kein ‘Investor’ und
ein Werk des Geistes ist keine ‘Investition’. Das literarische und künstlerische
Schaffen ist eine ganz spezifische Tätigkeit, und die entstehenden
Werke haben einen ganz eigenständigen Charakter, der insbesondere
auch mit der Bindung des Werkes an die Person des Urhebers (Urheberpersönlichkeitsrecht)
zusammenhängt. Es ist schwer nachvollziehbar, daß diese Schöpfungen
in dem vorgesehenen MAI-Abkommen ohne Unterschied wie normale Wirtschaftsgüter,
Produkte oder Dienstleistungen behandelt werden sollen. ...
Bei der Formulierung des MAI-Textes hat man, wie zu vermuten ist, die
Tragweite einer Einbeziehung der Urheberrechte und verwandten Schutzrechte
kaum bedacht, weshalb auch die Konsequenzen dieser generalisierenden Inbezugnahme
überhaupt nicht absehbar sind. Die Klausel der Inländerbehandlung
und die Meistbegünstigungsklausel würden alle Bestimmungen der
genannten internationalen Übereinkünfte [TRIPS- und WIPO-Vertrag]
wie auch der europäischen Harmonisierungsrichtlinien mit einem Schlag
vom Tisch wischen."
Städtetag erst vor kurzem informiert
Aus dem Deutschen Städtetag ist zu hören, daß der MAI-Entwurf
dort erst vor einigen Monaten bekannt wurde. Der Deutsche Städtetag
erteilte daraufhin einen Auftrag zur Prüfung, inwieweit der Vertrag
als „kommunalrelevant" anzusehen ist. Mit dem Ergebnis der Prüfung
sei Ende Mai zu rechnen. Möglicherweise ergäben sich dann Fragen
von der Art: „Ist die Finanzierung einer kommunalen Fachhochschule aus
Steuermitteln noch zulässig oder nicht mehr?"
Deutschland nimmt Kulturbereich nicht aus dem MAI heraus
Die Gerüchte, wonach die Bundesregierung erwäge, den gesamten
Kulturbereich aus dem MAI herauszunehmen (wie es Kanada und Frankreich
für sich bereits beschlossen haben), lassen sich nicht bestätigen.
Es bleibt also vorerst bei den acht bisher von Deutschland angemeldeten
Ausnahmen (Finanzhilfen, Luftfahrzeuge, Schiffsregister, Küstenschiffahrt,
Binnenschiffahrt, Eisenbahntransport, Freie Berufe und Rundfunklizenzen
bzw. Kabeleinspeisung).
Von amerikanischer Seite verlautet, daß das gesamte Abkommen
für die USA uninteressant würde, falls große europäische
Länder wie die Bundesrepublik den Kulturbereich als Ausnahme deklarierten.
Die Ausnahmen der USA
Die Vereinigten Staaten haben nicht nur die gesamte Wirtschaftsgesetzgebung
der Einzelstaaten, sondern auch alle Kommunen aus dem MAI herausgenommen
(so etwa die „zoning laws", etwa unseren Flächennutzungsplänen
vergleichbar). Es gibt hier überdies eine ganze Reihe sogenannter
„Landeskinderregelungen", die durch das MAI nicht gefährdet werden
sollen. Auf der Bundesebene der USA soll die gesamte Beschaffungs- und
Ausschreibungspolitik ebensowenig vom MAI erfaßt werden können;
in diesem Bereich soll es also internationale keine Reziprozität geben.
Hinzu kommen ausgesprochen lokale Schutzbestimmungen, die für
ausländische Investoren kaum von Interesse sein dürften, zum
Beispiel die Pferderennen in Kentucky, die Beerdigungsinstitute in New
York, immerhin auch die Fischrechte einiger Indianervölker.
San Francisco gegen MAI
Eine Sonderkommission der Stadtverwaltung von San Francisco hat am
10. April festgestellt, daß das MAI eine ganze Reihe „lokaler Gesetze"
zum Umweltschutz und zum Arbeitsrecht „vom Tisch fegen" würde. Was
sie außerdem vor allem beunruhigt, ist die Tatsache, daß die
Stadt, wenn sie von einem ausländischen Investor vor dem Schiedsgericht
des MAI verklagt würde, sich nicht mehr selbst verteidigen kann, sondern
sich von der amerikanischen Bundesregierung vertreten lassen müßte.
Die Beteiligung der Stadt an einem derartigen Verfahren sei also auf Gedeih
und Verderb der Bundesregierung in Washington ausgeliefert.
Und auch das noch: „MAI-freie Zone"
Der Stadtrat von Tecumseh, einer kanadischen Stadt östlich von
Windsor in Ontario, hat sich Mitte April zur „MAI-freien Zone" erklärt.
Das Abkommen, so wird in der Präambel der feierlichen Erklärung
erläutert, „würde die Möglichkeiten des Stadtrats von Tecumseh,
den Rechten und Interessen der Bürger von Tecumseh zu dienen, deutlich
beeinträchtigen". Die Entschließung ging an den kanadischen
Premierminister, den Handelsminister Sergio Marchi (den Verhandlunsführer
in Paris), örtliche Parlaments- und Landtagsabgeordnete sowie an die
Städtetage von Ontario und Kanada.