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Manfred Wieninger
Österreich
Zuletzt die Ortsvorsteher und Gemeinderäte. Zuerst natürlich
unser Herr Bundespräsident. Danach die Kardinäle, unabhängig
davon, ob Päderasten oder nicht. Dann der Bundeskanzler und der
erste Präsident des Nationalrates.
Nein, die Sicherheitsdirektoren erst später. Nach dem ersten Präsidenten
des Nationalrates der Vizekanzler, wobei besonders auf die Betonung
zu achten ist. Also auf keinen Fall Witzekanzler. Folgen die Bundesminister,
wobei in der Literatur keine Einigkeit darüber herrscht, ob eine
Binnendifferenzierung nach der Größe der Ressorts vorzunehmen
ist. Also doch lieber alphabetisch. Sicher ist hier nur, daß ausländische
Missionschefs im Botschafterrang nach dem Bundesminister für Auswärtige
Angelegenheiten, jedoch noch vor den übrigen Ministern zu reihen
sind. Nach den Landeshauptleuten auf keinen Fall die kirchlichen Würdenträger
vergessen - sofern sie bei der Veranstaltung eine Kulthandlung vollziehen.
Danach der Vorsitzende des Bundesrates, der sich vermutlich nur bei
solchen Gelegenheiten nicht überflüssig vorkommt. Einfache
Mitglieder des Bundesrates später, viel später. Endlich der
zweite und dritte Präsident des Nationalrates, diese schattenhaften
Existenzen, danach die Staatssekretäre. Dann die Präsidenten
der Landtage. Ob von Westen nach Osten oder umgekehrt, ist protokollarisch
leider nicht festgelegt. Also wieder einmal im Zweifel alphabetisch.
Folgen die Präsidenten der drei Höchstgerichte und zwar nach
Anciennität, also nach Dienstalter. Wenigstens hier herrscht Klarheit.
Hernach der Präsident des Rechnungshofes. Die Sicherheitsdirektoren
sind noch nicht dran. Nach dem Rechnungshofpräsidenten die Metropoliten
der Kirchenprovinzen, sofern sie nicht Kardinäle sind und daher
weiter vorne rangieren. Jetzt die Diözesanbischöfe und Äbte
und danach der ständige Stellvertreter des Bundesratsvorsitzenden.
Hierauf die Landeshauptmannstellvertreter und die zweiten und dritten
Präsidenten der Landtage, die man immer wieder gerne übersieht.
Dann die Landesräte und Weihbischöfe. Keine Pause, sondern
sogleich die Vizepräsidenten der Höchstgerichte und des Rechnungshofes
begrüßen, sodann die Klubobmänner und den Obmann des
Finanzkontrollausschusses. Es folgen die Präsidenten der Bundeskammern
und die sogenannten einfachen Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates
und der Landtage. Damit ist schon einiges geschafft, auch wenn jetzt
noch die Präsidenten der Landeskammern drankommen müssen.
An dieser Stelle begrüßt man generell Höchstbeamte des
Bundes und der Länder, namentlich die Landesamtsdirektoren, die
Landtagsdirektoren, die Kontrollamtsdirektoren und die Landesamtsdirektorstellvertreter
und die Landtagsdirektorstellvertreter und die Kontrollamtsdirektorstellverteter.
Nicht zu vergessen die Kammeramtsdirektoren und die leitenden Beamten
der Interessenvertretungen. Endlich sind auch die Sicherheitsdirektoren
an der Reihe sowie die Bezirkshauptmänner. Folgen Kleriker der
verschiedenen Religionsgemeinschaften, Katholiken wohl zuerst. Bleibt
noch Atem, sind die Militärkommandanten, die Landesgendarmeriekommandanten
und die Landesfeuerwehrkommandanten willkommen zu heißen. Danach
die Bürgermeister, die schon so lange gewartet haben. Ganz zuletzt
wie gesagt die Ortsvorsteher und Gemeinderäte je nach Alkoholisierungsgrad.
Ihr
Kommentar

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