Nr. 29, Oktober 2000
 
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 Die Marginalie
 

 

Manfred Wieninger

Österreich

Zuletzt die Ortsvorsteher und Gemeinderäte. Zuerst natürlich unser Herr Bundespräsident. Danach die Kardinäle, unabhängig davon, ob Päderasten oder nicht. Dann der Bundeskanzler und der erste Präsident des Nationalrates.
Nein, die Sicherheitsdirektoren erst später. Nach dem ersten Präsidenten des Nationalrates der Vizekanzler, wobei besonders auf die Betonung zu achten ist. Also auf keinen Fall Witzekanzler. Folgen die Bundesminister, wobei in der Literatur keine Einigkeit darüber herrscht, ob eine Binnendifferenzierung nach der Größe der Ressorts vorzunehmen ist. Also doch lieber alphabetisch. Sicher ist hier nur, daß ausländische Missionschefs im Botschafterrang nach dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten, jedoch noch vor den übrigen Ministern zu reihen sind. Nach den Landeshauptleuten auf keinen Fall die kirchlichen Würdenträger vergessen - sofern sie bei der Veranstaltung eine Kulthandlung vollziehen. Danach der Vorsitzende des Bundesrates, der sich vermutlich nur bei solchen Gelegenheiten nicht überflüssig vorkommt. Einfache Mitglieder des Bundesrates später, viel später. Endlich der zweite und dritte Präsident des Nationalrates, diese schattenhaften Existenzen, danach die Staatssekretäre. Dann die Präsidenten der Landtage. Ob von Westen nach Osten oder umgekehrt, ist protokollarisch leider nicht festgelegt. Also wieder einmal im Zweifel alphabetisch. Folgen die Präsidenten der drei Höchstgerichte und zwar nach Anciennität, also nach Dienstalter. Wenigstens hier herrscht Klarheit. Hernach der Präsident des Rechnungshofes. Die Sicherheitsdirektoren sind noch nicht dran. Nach dem Rechnungshofpräsidenten die Metropoliten der Kirchenprovinzen, sofern sie nicht Kardinäle sind und daher weiter vorne rangieren. Jetzt die Diözesanbischöfe und Äbte und danach der ständige Stellvertreter des Bundesratsvorsitzenden. Hierauf die Landeshauptmannstellvertreter und die zweiten und dritten Präsidenten der Landtage, die man immer wieder gerne übersieht. Dann die Landesräte und Weihbischöfe. Keine Pause, sondern sogleich die Vizepräsidenten der Höchstgerichte und des Rechnungshofes begrüßen, sodann die Klubobmänner und den Obmann des Finanzkontrollausschusses. Es folgen die Präsidenten der Bundeskammern und die sogenannten einfachen Mitglieder des Nationalrates, des Bundesrates und der Landtage. Damit ist schon einiges geschafft, auch wenn jetzt noch die Präsidenten der Landeskammern drankommen müssen. An dieser Stelle begrüßt man generell Höchstbeamte des Bundes und der Länder, namentlich die Landesamtsdirektoren, die Landtagsdirektoren, die Kontrollamtsdirektoren und die Landesamtsdirektorstellvertreter und die Landtagsdirektorstellvertreter und die Kontrollamtsdirektorstellverteter. Nicht zu vergessen die Kammeramtsdirektoren und die leitenden Beamten der Interessenvertretungen. Endlich sind auch die Sicherheitsdirektoren an der Reihe sowie die Bezirkshauptmänner. Folgen Kleriker der verschiedenen Religionsgemeinschaften, Katholiken wohl zuerst. Bleibt noch Atem, sind die Militärkommandanten, die Landesgendarmeriekommandanten und die Landesfeuerwehrkommandanten willkommen zu heißen. Danach die Bürgermeister, die schon so lange gewartet haben. Ganz zuletzt wie gesagt die Ortsvorsteher und Gemeinderäte je nach Alkoholisierungsgrad.


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