Nr. 22, Februar 2000
 
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"Wird in Asche verwandelt"

Im November 1944 stellte die Deutsche Kunst- und Verlagsanstalt in Frankfurt am Main, aus offenbar gegebenem Anlaß, einen Sonderdruck der "Verordnung über den Landsturm vom 21sten April 1813" her. Auszüge:

§ 65. Es dürften sich Fälle ereignen, wo die Gouverneurs Meiner Provinzen es als zweckmäßig erklären, daß ein oder der andre Bezirk, oder Umkreis einer belagerten Festung, (bei zu befürchtendem Einbruche oder Ausfall) von den Einwohnern auf eine Zeitlang geräumt und in solchen Zustand versetzt werde, der den Aufenthalt des Feines darin unmöglich macht, und ihn des Unterhalts beraubt: dann bedenke ein jeder, daß es kein zerstörtes Dorf giebt, das in Verhältniß seiner Größe nicht weniger aufzubauen kostete, als feindliche Einquartierung und Brandschatzung denselben kosten würde.

§ 70. Unter den Vorräthen ist das Mehl zuerst fortzubringen oder zu verderben. Die Getränke, Bier, Wein und Brandtwein, lasse man auslaufen.

§ 71. Die Mühlen werden in den zu verlassenden Gegenden verbrannt, die Brunnen verschüttet. Nach der Vertreibung des Feindes sind Brunnen und Mühlen auf Kosten des Staates wieder herzustellen.

§ 74. Obstbäume sind nicht umzuhauen. Die zeitigenden Früchte werden abgeschlagen. Korn und Getreide jeder Art, wenn es der Reife nahe, wird in Asche verwandelt. Grüne Saaten werden ohne ausdrücklichen Befehl des Gouverneurs der Provinz nicht abgemäht. Bis zur Erndte kann der Feind wieder verjagt seyn.

§ 76. Alle Fischer, Fährleute, Brückenaufseher etc. sind bei Annäherung des Feindes sogleich zu ermahnen, sich zu bereiten, Kähne, Fähren und Brücken auf das erste (schriftliche) Geheiß des Militair-Gouverneurs der Provinz, zu verbrennen.

[Meine getreuen Unterthanen] wissen und fühlen, daß jede ungewöhnliche Maaßregel, wodurch das Eigenthum des Einzelnen gefährdet werden könnte, Meinem väterlichen Herzen wehe thut, daß daher bloß die feste Überzeugung: nur auf diesem Wege sey es möglich, die größern Güter, Ruhe, Glückseeligkeit und Selbständigkeit zu erringen, Mich vermögen könnten, sie, wo es Noth thut, zu gebieten.
Ein solches Volk und solche Anstrengungen seegnet Gott!
Gegeben Breslau den 21. April 1813.
Friedrich Wilhelm

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