Die
Gazette Nr. 2, April 1998:
In wessen Namen?
von Fritz R. Glunk
Hinter verschlossenen Türen schreiben neunundzwanzig Regierungen
seit drei Jahren einen Text, und fünf andere dürfen ihnen dabei
zuschauen. Einhundertvierundzwanzig Seiten haben sie bis jetzt geschafft
und dazu noch fünfundfünzig Seiten Kommentar. Sie zeigen ihre
Fleißarbeit nicht gern her, allenfalls „Für den Dienstgebrauch".
Keinem Unbeteiligten wurde der Text ausgehändigt, auch nicht den Abgeordneten
des Deutschen Bundestags. Eine deutsche Textfassung gibt es nicht.
Die Geheimhaltung ist verständlich. Denn dieser Text, das sogenannte
„Multilateral Agreement on Investments" (MAI), ist nicht bloß ein
Wirtschaftsabkommen, über das der selbstgewisse Intellektuelle gern
mit Verachtung hinweggeht. Nein: Das MAI berührt schier jede menschliche
Tätigkeit. Es greift in die Entwicklung bestehender Rechte ein, so
auch in das gute Recht am geistigen Eigentum. Es tritt geradezu als neue
„Weltverfassung" auf und schickt sich an, die Zivilgesellschaft zu entmündigen.
Und dieser schleichende Souveränitätsverlust soll unumkehrbar
werden, irreparabel festgeschrieben für Jahrzehnte.
Ein derartiges Unternehmen scheut natürlich - und bis jetzt erfolgreich
- das Licht der Öffentlichkeit.
Geheimagenten
Die verschwiegene Operation lief vor vier Jahren an. Im Mai 1994 wurde in der OECD-Ministertagung beschlossen, die Verhandlungen durch das OECD-Sekretariat vorbereiten zu lassen. Auf der Ministerratssitzung im Mai 1995 wurden die Verhandlungen offiziell eröffnet; zwei Jahre später sollten sie abgeschlossen sein. Dieser Termin war jedoch nicht zu halten und wurde um ein Jahr verschoben.
Zweieinhalb Jahre lang wurde die Zahl der Mitwisser so klein wie möglich
gehalten. Wer dabei sein durfte, gab die Bundesregierung erst am 17. März
1998 in ihrem „2. Ergänzenden Bericht zum Stand der Verhandlungen"
bekannt, und zwar unter der hilflos defensiven Überschrift „Information
der Öffentlichkeit": „Die Bundesregierung hat bereits kurz nach Beginn
der MAI-Verhandlungen einen sog. ‘MAI-Arbeitskreis’ eingerichtet, in dem
neben den Bundesressorts und der Bundesbank die Spitzenverbände der
deutschen Wirtschaft sowie einzelne deutsche Unternehmen vertreten sind."
Die erwählten Unternehmen bleiben hierbei anonym. Das ist keine Öffentlichkeit,
sondern ein Insiderkreis, wie das Geheimkabinett eines korporatistischen
Ständestaates.
Die Bundesländer sind von den Auswirkungen des MAI unmittelbar
betroffen. Im Text ist mehrmals von ihnen (in Fußnoten, als „subnational
governments") die Rede. Trotzdem wurden sie mindestens zweieinhalb Jahre
lang im unklaren gelassen und laut „Ergänzendem Bericht" erst „kürzlich"
zu dem Arbeitskreis hinzugebeten. Aber selbst den Fachreferenten der Bayerischen
Staatsregierung wird der vollständige Vertragsentwurf bis heute vorenthalten.
Ob die Städte und Gemeinden wissen, was mit dem MAI auf sie zukommen
wird, ist derzeit noch eine offene Frage. Es ist nicht gerade waghalsig
zu vermuten, daß sie es noch nicht einmal ahnen.
Die IGMedien, die VGWort und die VGBild haben sich vor etwa vier Monaten
erste, noch ungenaue Informationen über das hereinbrechende MAI verschafft.
Mit Sicherheit ist es darauf zurückzuführen, daß die Bundesregierung
wenigstens im Januar und Februar dieses Jahres Gespräche mit dem Deutschen
Gewerkschaftsbund, der deutschen Filmwirtschaft und zwei Nichtregierungsorganisationen
aufgenommen hat.
Erst am 11. Dezember 1997 gaben neunundvierzig SPD-Bundestagsabgeordnete
eine schüchterne Kleine Anfrage zum MAI ab, die achtzehn Tage später
beantwortet wurde, so unbefriedigend wie immer in diesem Fall. Die Frage,
warum die Bundesregierung weder den Text noch den begleitenden Kommentar
veröffentlich hat, wird mit einem Verweis geahndet: Es sei nun mal
international üblich, „bloße Arbeitsentwürfe ... grundsätzlich
nicht zu veröffentlichen".
Die Politik der geschlossenen Tür war in der Bundesrepublik durchaus
erfolgreich. Anders als in Frankreich, wo Le Monde diplomatique soeben
eine vernichtende Doppelseite auf das MAI losließ, blieb es in Deutschland
bis jetzt beängstigend ruhig.
Immerhin sprach Fred Breinersdorfer, der Bundesvorsitzende des Verbands
deutscher Schriftsteller, wenn auch nur auf der jüngsten Leipziger
Buchmesse am Ende einer Pressekonferenz zur Buchpreisbindung, auch ein
paar mutige Deutlichkeiten zum MAI öffentlich aus. In einem Telefon-Interview
mit Der Gazette warf er der Bundesregierung vor, den Text „konsequent aus
der Diskussion herauszuhalten", erkannte eine unmittelbare Gefährdung
der Urheberrechte, dieses „kunstfreiheitlich höchsten Gutes", und
nannte den Vertrag ein „Damoklesschwert", „eine Horrorvision für die
Kultur" und rundheraus „verfassungswidrig".
Auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wurden ein Opfer
der hartnäckigen Informationsverweigerung. Erst vor einem Monat waren
sie in der Lage, einen Entschließungsantrag zum Vertragsentwurf vorzulegen.
Darin wird das MAI Artikel für Artikel auseinandergenommen, die Bedrohung
der politische Handlungsfreiheit beim Namen genannt und der Text in der
vorliegenden Form abgelehnt. Die Resolution wurde am 11. März mit
nur acht Gegenstimmen angenommen.
Dem internen Zeitplan zufolge soll der Vertrag auf der OECD-Ministerratstagung
am 27./28. April 1998 in Paris unterschrieben werden. Der Autor
und sein Recht: ein Abgesang
Bei allen besorgten Fragen zu den Auswirkungen des MAI weist die Bundesregierung
immer wieder darauf hin, daß bestehende Rechte durch den Vertrag
nicht „unterlaufen werden" oder - schon vorsichtiger - „nicht berührt
werden sollen" (so in einer Mitteilung an den Wirtschaftsausschuß
des Bundestags vom 27. Februar 1998). Äußerungen dieser Art
haben den Charme formaler Unangreifbarkeit. Ganz selbstverständlich
werden bestehende Rechte und bereits geschlossene Vereinbarungen vom MAI
nicht rückwirkend ausgehebelt.
Was aber, wenn wir nach künftigen Vereinbarungen und Gesetzen
fragen? Das Problem hat gerade in den MAI-Verhandlungen zum geistigen Eigentum
eine dornige Rolle gespielt. Die Neunundzwanzig konnten sich zumindest
bis Februar 1998 nicht darauf einigen, ob die Vertragsbestimmungen auch
auf
künftige Urheberrechte anzuwenden seien oder nicht. Ebenso umstritten
blieb, ob nicht alle Urheberrechts- und damit verwandte Fragen überhaupt
aus dem Vertrag herausgenommen werden sollten (man muß dazu wissen,
daß der Vertrag - auch hierin ein seltsames Novum - jedes „Guthaben",
also insofern auch jedes Recht betrifft, wenn es nicht als „Ausnahme" ausdrücklich
herausgenommen ist). Zwei große europäische Kulturnationen,
Frankreich und Italien, wollen ihren kulturellen Bereich als Ganzes zur
„Ausnahme" erklären, ebenso Kanada. Die Bundesrepublik lehnt eine
ähnliche Klausel für sich ab; es geht ihr, wie das damit befaßte
Bundeswirtschaftsministerium Der Gazette mitteilt, in der Deregulierung
nicht weit genug. Wenn das MAI also im gegenwärtige Wortlaut
in Kraft tritt, bleiben die Unterschiede zwischen dem schmalen amerikanischen
Copyright und dem umfassenderen Schutz des europäischen Urheberrechts
vorerst bestehen. Bisher hatte Europa das politische Bestreben, auch weniger
ausgebaute Autorenrechte auf den hohen Stand des hier geltenden Rechtsschutzes
anzuheben.
Diese Politik wäre mit der Verabschiedung des MAI gescheitert.
Denn das europäische Urheberpersönlichkeitsrecht ist im Sinne
des Vertrags und im Vergleich zum verkäuflichen Copyright ein „Investitionshemmnis",
ein Liberalisierungsdefizit. Der Vertragskommentar hat dafür das Prinzip
des „rollback" erfunden: Es verlangt von den vertragschließenden
Parteien, alle „diskriminierenden" Investitionshemmnisse nach und nach
abzubauen. In diesem Fall also auch das europäische Urheberrecht.
Die internationale Angleichung der Autorenrechte erfolgt also nie und nimmer
auf dem höheren Niveau des Urheberrechts, sondern allenfalls auf dem
niederen Rang der „liberaleren" Copyright-Regelung. Es wird kalt für
die Autoren von morgen.
Zum „rollback" hat sich der Vertrag ein Begleit-Prinzip ausgedacht,
das sogenannte „standstill". Dieses bestimmt kategorisch, daß neue
„Diskriminierungen" nicht aufgestellt werden dürfen. Für das
Recht am geistigen Eigentum heißt das: Eine womögliche Verbesserung
des europäischen Urheberrechts brauchen wir künftig gar nicht
erst zu erwägen; sie ist durch das MAI unmöglich geworden. Die
Beurteilung dieser und ähnlich kulturrelevanter Folgen durch das Europäische
Parlaments ist vernichtend. Die Resolution vom 11. März
- hält die MAI-Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums
schlicht für überflüssig,
- „fordert ... mit Nachdruck die Ausklammerung des geistigen Eigentums
aus dem Geltungsbereich des MAI-Abkommens, um die in vielen europäischen
Ländern bestehende Tradition des Urheberrechts und des Urheberpersönlichkeitsrechts
zu wahren",
- „stellt fest, daß jedwede Einbeziehung rein wirtschaftlicher
Definitionen des geistigen Eigentums, die Bezugnahmen auf das Urheberrecht
und das Urheberpersönlichkeitsrecht ausschließem, den bereits
geltenden multilateralen Abkommen in diesem Bereich zuwiderlaufen würde",
- „betont, daß das Recht der Europäischen Union oder ihrer
Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung
der kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu treffen, weder in der Gegenwart
noch in der Zukunft in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden darf"
und
- „fordert deswegen eine Ausnahmeklausel für die Anwendung des
Abkommens auf den kulturellen Bereich" insgesamt.
Offenbar haben auch die liberalisierungswütigen MAI-Partner irgendwann
bemerkt, daß Bücher nicht im selben Sinn Waren sind wie Bananen
und Autoreifen. Deshalb sind sogenannte „impact-studies" geplant, das heißt
die Untersuchung der Auswirkungen des Vertrags auf bestehende Rechte, auch
auf die Rechte am geistigen Eigentum. „Dieses Thema", teilte das Bundeswirtschaftsminsterium
Der Gazette am 6. April mit, „wird gegenwärtig von einer Expertengruppe
der Verhandlungspartner näher untersucht." Ein dilettantisches Vorgehen:
Noch drei Wochen bis zur geplanten Ratifizierung, und wesentliche Auswirkungen
des MAI sind noch nicht einmal ansatzweise geprüft.
Nebenbei: Wer sich trauen sollte, im zuständigen Referat VC5 des
BMWi anzurufen und den Beamten, der sich als Experte in Urheberrechtsfragen
identifiziert, zu fragen, was ihn zum Experten mache, holt sich nur eine
schneidende Abfuhr; er sei nicht verpflichtet, seinen Lebenslauf darzulegen,
und ob er dem Anrufer das bereits zugesagte Information jetzt noch schicken
könne, werde nun sein Vorgesetzter entscheiden (das zugesagte Fax
ist nie eingetroffen). Investitionshemmnis Demokratie
Das MAI hebt privatwirtschaftliche Unternehmen auf den gleichen Rang
wie souveräne Staaten. Es legt fest, daß jedes Unternehmen einen
Vertragsstaat verklagen kann, wenn es sich durch ihn geschädigt fühlt,
auch dann, wenn der Schaden noch gar nicht eingetreten ist. Die Klage muß
nicht vor die nationalen Gerichte, sie kann auch bei einem speziellen MAI-Schiedsgericht
vorgebracht werden. Der umgekehrte Klageweg, also Staat gegen Unternehmen,
ist im Vertrag nicht vorgesehen.
Die Konsequenzen sind absehbar. Bund, Länder und Gemeinden werden
sich künftig sehr genau überlegen müssen, ob sie beispielsweise
noch eine neue Bestimmung zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit ihrer
Menschen erlassen werden. Die Bedrohung der Politik durch das scharfe Schwert
des Diskriminierungsvorwurfs ist keine Phantasie. Es gibt bereits Beispiele
dafür, und zwar im Rahmen des NAFTA, des nordamerikanischen Freihandelsabkommens,
das dem MAI als Vorbild diente. Wegen angeblich vermögensschädlicher
Verfügungen wurden Kanada und ein kleiner mexikanischer Bundesstaat
von zwei Firmen auf stattliche Entschädigungen verklagt (siehe Kasten
unten).
Die genannten Prinzipien des „standstill" und „rollback" und ihre -
wie der Kommentar euphorisch sagt - „dynamische Verknüpfung" führen
zu einer Wirkung, die mit unverhohlener Zufriedenheit als „Sperrklinken-Effekt"
bezeichnet wird: Das Rad soll sich nur noch in einer Richtung drehen können,
nie mehr in der anderen.
Hier wird mit klingenden Metaphern Politik eingeschränkt und festgeschrieben.
Wer sagt denn, daß ein wirtschaftspolitisches Regelwerk sich immer
nur auf einer Linie bewegen, also nur vorwärts- oder rückwärtsgehen
darf? Ist Wirtschaftspolitik nicht eher ein zwei-, drei- oder mehrdimensionaler,
ein komplexer Wirkungsraum? Und wer sagt uns, daß die derzeit schicke
Linie der Deregulierung auch morgen noch, unter vielleicht drastisch veränderten
Lebensumständen, dieselbe ekstatische Verehrung genießt? Man
muß nur ein paar Jahrzehnte zurückschauen und erkennt den irrationalen
Wechsel höchst unterschiedlicher Wirtschaftsideologien, von denen
die jeweils neueste immer die endgültige Rettung verspricht. Zur Zeit
ist die Deregulierung dran. Und auf dem Altar dieser schlichten Eindimensionalität
sollen wir nun unseren Erfindungsreichtum, unsere künftigen Handlungsspielräume
als Opfer niederlegen. Wonach uns, durch den praktischen Sperrklinkeneffekt,
der Weg in jede andere Richtung verbaut ist.
Im klaren Widerspruch dazu behauptet die Bundesregierung weiterhin,
„die MAI Vertragsstaaten behalten ihre Souveränität bei der Ausgestaltung
der nationalen Umwelt- und Sozialpolitik" (so auch in der Antwort auf die
Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten). Diese kaum noch verifizierbare Beschwichtigung
wird sie zweifellos auch vor dem Europa-Parlament gebetsmühlenhaft
wiederholen. Denn auch die EP-Abgeordneten
- sind „besorgt", daß staatliche Rechte in der Industriepolitik
eingeschränkt werden,
- können „kein Abkommen unterstützen, das eine Einschränkung
der Anwendbarkeit des EU-Rechts zur Folge hätte",
- fordern Aufklärung darüber, ob die „standstill"- und „rollback"-Verpflichtungen
„der weiteren Harmonisierung der Gesetzgebung innerhalb der EU-Staaten
im Wege stehen könnten" und vertreten schon jetzt den Standpunkt,
daß der Beitritt zum MAI bestimmte Gesetzgebungen der EU „verhindern
würde".
In der Begründung der Resolution haben die Parlamentarier gleich
an mehreren Stellen die drohende Gefährdung demokratischer Rechte
in aller Deutlichkeit ausgesprochen: „Die Unausgewogenheit zwischen den
Rechten, die das MAI den ausländischen Investoren großzügig
gewähren soll, und den ihnen auferlegten Pflichten gegenüber
den Bevölkerungen und der Umwelt der Gastländer, die bislang
nicht verbindlich und daher nicht einklagbar sind, ist eklatant. ... Für
die Demokratie hat der durch dieses Abkommen weiter gefestigte Primat der
Ökonomie über die Politik verheerende Folgen. Es ist wichtig,
daß der Primat der Politik in der Rahmensetzung gewahrt bleibt und
keine Kompetenzübertragung an demokratisch nicht legitimierte Wirtschaftsakteure
erfolgt."
Mehrmals und ebenso deutlich beklagen die Parlamentarier „die mangelnde
Transparenz des Verhandlungsprozesses". Dabei hätte gerade die Bundesregierung
ein dringendes Interesse an vorbeugender Öffentlichkeitsarbeit beweisen
müssen. Denn der Protest, der ihr bei zu später Bekanntgabe ins
Gesicht schlagen wird, kommt dann auch aus einer ihr sicher unliebsamen,
eher finsteren Ecke. Die deutschen Le Pens und Jörg Haiders, die bis
jetzt noch still in den Startlöchern hocken, werden sich beglückt
auf diesen Vertrag stürzen und ihn zur lautstarken Durchsetzung ihrer
dubiosen Ziele mißbrauchen. In ihrem Denken kann es gar keinen schlagenderen
Beweis geben für die Notwendigkeit einer Kampagne etwa „Gegen den
Ausverkauf der Heimat!". Daß die Bundesregierung den Völkischen
eine so bequeme Vorlage liefert, ist zweifellos der schlimmste Vorwurf,
den jeder Demokrat ihr machen muß. Noch verwerflicher wäre es,
wenn die Regierung diesen Protest von rechts bewußt in Kauf genommen
hätte, um damit auch jeden anderen, jeden legitimen Widerstand gegen
das MAI unter den Verdacht eines reaktionären Nationalismus zu stellen.
Aber kann man nicht, wird mancher fragen, aus so einem Vertrag auch
wieder aussteigen? Man kann. Aber frühestens in fünf Jahren.
Und die eingegangenen Verpflichtungen gelten danach nicht wie sonst - auch
beim Vorbild NAFTA - üblich, nur sechs Monate weiter, sondern ganze
fünfzehn Jahre, eine halbe Generation. In aller Schärfe gesagt:
Die Bundesrepublik hat sich nach dem Beitritt für die Dauer von fünf
Parlamentsperioden die Hände gebunden. Unsere Zukunft wird blind verkauft.
Wem zum Nutzen, in wessen Namen geschieht das alles?
Die Gewinner wären allein die großen Wirtschaftsunternehmen,
die Regierung aber degradierte sich mit ihrer Selbstentmachtung zum willigen
Verwalter einer Diktatur der Ökonomie.
Einen so ungeheuren Vorgang kann eine mündige Bürgerschaft
nicht schweigend hinnehmen. Zur Erinnerung: Dieser Staat ist immer noch
unser Staat, diese Regierung haben wir ins Amt gewählt. Die Bundesrepublik
ist keine Firma, und wir sind nicht ihre „Kunden". Wir alle sind die Arbeitgeber
dieser Regierung. Und wenn sie pflichtvergessen miserable Arbeit leistet,
auch noch klammheimlich, dann müssen wir es ihr laut und öffentlich
sagen, ja sie notfalls entlassen.
Es bleibt noch eine kurze Zeit. Die Bundesrepublik, wie das BMWi Der
Gazette am 9. April mitteilte, glaubt wegen immer noch offener Fragen nicht
mehr an eine Ratifizierung auf der jährlichen Ministerratssitzung
Ende April in Paris: „Die Minister werden vielmehr über eine weitere
Verlängerung des Verhandlungsmandats zu entscheiden haben." Es wird
vermutet, daß die Unterzeichnung nun im Oktober dieses Jahres stattfinden
soll. In sechs Monaten.
PS
Der Vertragstext, den die Bundesregierung so eng an der Brust hält,
steht samt Kommentar mittlerweile in der Website der OECD
zum Herunterladen.
Beispiel-Kasten
Fall 1
Im April 1997 beschloß das kanadische Parlament,
den Import und Transport von MMT, einem Zusatzstoff für Benzin, zu
verbieten. Es begründete seine Entscheidung mit den schweren Gesundheitsrisiken,
die mit den MMT-Emissionen verbunden wären. Die US-amerikanische Ethyl
Corporation, die einzige Herstellerin dieses Stoffes in Kanada, verklagte
daraufhin im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens von NAFTA die kanadische
Regierung und forderte Schadensersatz in Höhe von 251 Millionen Dollar.
Ihr Argument: Das faktische MMT-Verbot würde den Wert ihrer Produktionsstätten
und die zukünftigen Umsätze mindern und wäre damit eine
Form von Enteignung, die gemäß den NAFTA-Regeln kompensiert
werden müßte.
Noch kein abschließendes Urteil.
Fall 2
Im Januar 1997 reichte die US-amerikanische Müllbeseitigungsfirma
Metalclad Corporation beim International Centre for the Settlement of Investment
Disputes (ICSID) eine Schadensersatzklage gegen den mexikanischen Bundesstaat
Luis Potosm ein. Der Staat hatte dem Unternehmen aus ökologischen
Gründen untersagt, eine Müllbesitigungsanlage zu eröffnen.
Die Entscheidung stützte sich auf ein geologisches Gutachten der Universität
von Luis Potosm, das vor der Gefahr einer Verseuchung des Trinkwassers
für die benachbarte Bevölkerung warnte. Der Gouverneur des Staates
erklärte daraufhin den Bereich mit dem Standort der Anlage zum Umweltschutzgebiet.
Das Unternehmen fordert nun 90 Millionen Dollar Schadensersatz wegen vorgeblicher
Enteignung und Verletzung der NAFTA-Bestimmungen über die Inländer-
und Meistbegünstigungsbehandlung und das Verbot von Leistungsauflagen.
Die Höhe der Forderung übersteigt das gesamte
Jahreseinkommen aller mexikanischen Familien in diesem Bezirk.
Noch kein abschließendes Urteil.
Quelle: The Preamble Center for Public Policy, Washington, D.C., und Jens Martens (WEED), MAI - die dritte Säule weltwirtschaftlicher (De-)Regulierung