Die Gazette Nr. 2, April 1998:

In wessen Namen?

von Fritz R. Glunk

Hinter verschlossenen Türen schreiben neunundzwanzig Regierungen seit drei Jahren einen Text, und fünf andere dürfen ihnen dabei zuschauen. Einhundertvierundzwanzig Seiten haben sie bis jetzt geschafft und dazu noch fünfundfünzig Seiten Kommentar. Sie zeigen ihre Fleißarbeit nicht gern her, allenfalls „Für den Dienstgebrauch". Keinem Unbeteiligten wurde der Text ausgehändigt, auch nicht den Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Eine deutsche Textfassung gibt es nicht.
Die Geheimhaltung ist verständlich. Denn dieser Text, das sogenannte „Multilateral Agreement on Investments" (MAI), ist nicht bloß ein Wirtschaftsabkommen, über das der selbstgewisse Intellektuelle gern mit Verachtung hinweggeht. Nein: Das MAI berührt schier jede menschliche Tätigkeit. Es greift in die Entwicklung bestehender Rechte ein, so auch in das gute Recht am geistigen Eigentum. Es tritt geradezu als neue „Weltverfassung" auf und schickt sich an, die Zivilgesellschaft zu entmündigen. Und dieser schleichende Souveränitätsverlust soll unumkehrbar werden, irreparabel festgeschrieben für Jahrzehnte.
Ein derartiges Unternehmen scheut natürlich - und bis jetzt erfolgreich - das Licht der Öffentlichkeit.

Geheimagenten

Die verschwiegene Operation lief vor vier Jahren an. Im Mai 1994 wurde in der OECD-Ministertagung beschlossen, die Verhandlungen durch das OECD-Sekretariat vorbereiten zu lassen. Auf der Ministerratssitzung im Mai 1995 wurden die Verhandlungen offiziell eröffnet; zwei Jahre später sollten sie abgeschlossen sein. Dieser Termin war jedoch nicht zu halten und wurde um ein Jahr verschoben.

Zweieinhalb Jahre lang wurde die Zahl der Mitwisser so klein wie möglich gehalten. Wer dabei sein durfte, gab die Bundesregierung erst am 17. März 1998 in ihrem „2. Ergänzenden Bericht zum Stand der Verhandlungen" bekannt, und zwar unter der hilflos defensiven Überschrift „Information der Öffentlichkeit": „Die Bundesregierung hat bereits kurz nach Beginn der MAI-Verhandlungen einen sog. ‘MAI-Arbeitskreis’ eingerichtet, in dem neben den Bundesressorts und der Bundesbank die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft sowie einzelne deutsche Unternehmen vertreten sind." Die erwählten Unternehmen bleiben hierbei anonym. Das ist keine Öffentlichkeit, sondern ein Insiderkreis, wie das Geheimkabinett eines korporatistischen Ständestaates.
Die Bundesländer sind von den Auswirkungen des MAI unmittelbar betroffen. Im Text ist mehrmals von ihnen (in Fußnoten, als „subnational governments") die Rede. Trotzdem wurden sie mindestens zweieinhalb Jahre lang im unklaren gelassen und laut „Ergänzendem Bericht" erst „kürzlich" zu dem Arbeitskreis hinzugebeten. Aber selbst den Fachreferenten der Bayerischen Staatsregierung wird der vollständige Vertragsentwurf bis heute vorenthalten.
Ob die Städte und Gemeinden wissen, was mit dem MAI auf sie zukommen wird, ist derzeit noch eine offene Frage. Es ist nicht gerade waghalsig zu vermuten, daß sie es noch nicht einmal ahnen.
Die IGMedien, die VGWort und die VGBild haben sich vor etwa vier Monaten erste, noch ungenaue Informationen über das hereinbrechende MAI verschafft. Mit Sicherheit ist es darauf zurückzuführen, daß die Bundesregierung wenigstens im Januar und Februar dieses Jahres Gespräche mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund, der deutschen Filmwirtschaft und zwei Nichtregierungsorganisationen aufgenommen hat.
Erst am 11. Dezember 1997 gaben neunundvierzig SPD-Bundestagsabgeordnete eine schüchterne Kleine Anfrage zum MAI ab, die achtzehn Tage später beantwortet wurde, so unbefriedigend wie immer in diesem Fall. Die Frage, warum die Bundesregierung weder den Text noch den begleitenden Kommentar veröffentlich hat, wird mit einem Verweis geahndet: Es sei nun mal international üblich, „bloße Arbeitsentwürfe ... grundsätzlich nicht zu veröffentlichen".
Die Politik der geschlossenen Tür war in der Bundesrepublik durchaus erfolgreich. Anders als in Frankreich, wo Le Monde diplomatique soeben eine vernichtende Doppelseite auf das MAI losließ, blieb es in Deutschland bis jetzt beängstigend ruhig.
Immerhin sprach Fred Breinersdorfer, der Bundesvorsitzende des Verbands deutscher Schriftsteller, wenn auch nur auf der jüngsten Leipziger Buchmesse am Ende einer Pressekonferenz zur Buchpreisbindung, auch ein paar mutige Deutlichkeiten zum MAI öffentlich aus. In einem Telefon-Interview mit Der Gazette warf er der Bundesregierung vor, den Text „konsequent aus der Diskussion herauszuhalten", erkannte eine unmittelbare Gefährdung der Urheberrechte, dieses „kunstfreiheitlich höchsten Gutes", und nannte den Vertrag ein „Damoklesschwert", „eine Horrorvision für die Kultur" und rundheraus „verfassungswidrig".
Auch die Abgeordneten des Europäischen Parlaments wurden ein Opfer der hartnäckigen Informationsverweigerung. Erst vor einem Monat waren sie in der Lage, einen Entschließungsantrag zum Vertragsentwurf vorzulegen. Darin wird das MAI Artikel für Artikel auseinandergenommen, die Bedrohung der politische Handlungsfreiheit beim Namen genannt und der Text in der vorliegenden Form abgelehnt. Die Resolution wurde am 11. März mit nur acht Gegenstimmen angenommen.
Dem internen Zeitplan zufolge soll der Vertrag auf der OECD-Ministerratstagung am 27./28. April 1998 in Paris unterschrieben werden. Der Autor und sein Recht: ein Abgesang

Bei allen besorgten Fragen zu den Auswirkungen des MAI weist die Bundesregierung immer wieder darauf hin, daß bestehende Rechte durch den Vertrag nicht „unterlaufen werden" oder  - schon vorsichtiger - „nicht berührt werden sollen" (so in einer Mitteilung an den Wirtschaftsausschuß des Bundestags vom 27. Februar 1998). Äußerungen dieser Art haben den Charme formaler Unangreifbarkeit. Ganz selbstverständlich werden bestehende Rechte und bereits geschlossene Vereinbarungen vom MAI nicht rückwirkend ausgehebelt.
Was aber, wenn wir nach künftigen Vereinbarungen und Gesetzen fragen? Das Problem hat gerade in den MAI-Verhandlungen zum geistigen Eigentum eine dornige Rolle gespielt. Die Neunundzwanzig konnten sich zumindest bis Februar 1998 nicht darauf einigen, ob die Vertragsbestimmungen auch auf künftige Urheberrechte anzuwenden seien oder nicht. Ebenso umstritten blieb, ob nicht alle Urheberrechts- und damit verwandte Fragen überhaupt aus dem Vertrag herausgenommen werden sollten (man muß dazu wissen, daß der Vertrag - auch hierin ein seltsames Novum - jedes „Guthaben", also insofern auch jedes Recht betrifft, wenn es nicht als „Ausnahme" ausdrücklich herausgenommen ist). Zwei große europäische Kulturnationen, Frankreich und Italien, wollen ihren kulturellen Bereich als Ganzes zur „Ausnahme" erklären, ebenso Kanada. Die Bundesrepublik lehnt eine ähnliche Klausel für sich ab; es geht ihr, wie das damit befaßte Bundeswirtschaftsministerium Der Gazette mitteilt, in der Deregulierung nicht weit genug. Wenn das MAI also im gegenwärtige Wortlaut in Kraft tritt, bleiben die Unterschiede zwischen dem schmalen amerikanischen Copyright und dem umfassenderen Schutz des europäischen Urheberrechts vorerst bestehen. Bisher hatte Europa das politische Bestreben, auch weniger ausgebaute Autorenrechte auf den hohen Stand des hier geltenden Rechtsschutzes anzuheben.
Diese Politik wäre mit der Verabschiedung des MAI gescheitert. Denn das europäische Urheberpersönlichkeitsrecht ist im Sinne des Vertrags und im Vergleich zum verkäuflichen Copyright ein „Investitionshemmnis", ein Liberalisierungsdefizit. Der Vertragskommentar hat dafür das Prinzip des „rollback" erfunden: Es verlangt von den vertragschließenden Parteien, alle „diskriminierenden" Investitionshemmnisse nach und nach abzubauen. In diesem Fall also auch das europäische Urheberrecht. Die internationale Angleichung der Autorenrechte erfolgt also nie und nimmer auf dem höheren Niveau des Urheberrechts, sondern allenfalls auf dem niederen Rang der „liberaleren" Copyright-Regelung. Es wird kalt für die Autoren von morgen.
Zum „rollback" hat sich der Vertrag ein Begleit-Prinzip ausgedacht, das sogenannte „standstill". Dieses bestimmt kategorisch, daß neue „Diskriminierungen" nicht aufgestellt werden dürfen. Für das Recht am geistigen Eigentum heißt das: Eine womögliche Verbesserung des europäischen Urheberrechts brauchen wir künftig gar nicht erst zu erwägen; sie ist durch das MAI unmöglich geworden. Die Beurteilung dieser und ähnlich kulturrelevanter Folgen durch das Europäische Parlaments ist vernichtend. Die Resolution vom 11. März
- hält die MAI-Bestimmungen zum Schutz des geistigen Eigentums schlicht für überflüssig,
- „fordert ... mit Nachdruck die Ausklammerung des geistigen Eigentums aus dem Geltungsbereich des MAI-Abkommens, um die in vielen europäischen Ländern bestehende Tradition des Urheberrechts und des Urheberpersönlichkeitsrechts zu wahren",
- „stellt fest, daß jedwede Einbeziehung rein wirtschaftlicher Definitionen des geistigen Eigentums, die Bezugnahmen auf das Urheberrecht und das Urheberpersönlichkeitsrecht ausschließem, den bereits geltenden multilateralen Abkommen in diesem Bereich zuwiderlaufen würde",
- „betont, daß das Recht der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten, Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung der kulturellen und sprachlichen Vielfalt zu treffen, weder in der Gegenwart noch in der Zukunft in irgendeiner Weise beeinträchtigt werden darf" und
- „fordert deswegen eine Ausnahmeklausel für die Anwendung des Abkommens auf den kulturellen Bereich" insgesamt.
Offenbar haben auch die liberalisierungswütigen MAI-Partner irgendwann bemerkt, daß Bücher nicht im selben Sinn Waren sind wie Bananen und Autoreifen. Deshalb sind sogenannte „impact-studies" geplant, das heißt die Untersuchung der Auswirkungen des Vertrags auf bestehende Rechte, auch auf die Rechte am geistigen Eigentum. „Dieses Thema", teilte das Bundeswirtschaftsminsterium Der Gazette am 6. April mit, „wird gegenwärtig von einer Expertengruppe der Verhandlungspartner näher untersucht." Ein dilettantisches Vorgehen: Noch drei Wochen bis zur geplanten Ratifizierung, und wesentliche Auswirkungen des MAI sind noch nicht einmal ansatzweise geprüft.
Nebenbei: Wer sich trauen sollte, im zuständigen Referat VC5 des BMWi anzurufen und den Beamten, der sich als Experte in Urheberrechtsfragen identifiziert, zu fragen, was ihn zum Experten mache, holt sich nur eine schneidende Abfuhr; er sei nicht verpflichtet, seinen Lebenslauf darzulegen, und ob er dem Anrufer das bereits zugesagte Information jetzt noch schicken könne, werde nun sein Vorgesetzter entscheiden (das zugesagte Fax ist nie eingetroffen). Investitionshemmnis Demokratie

Das MAI hebt privatwirtschaftliche Unternehmen auf den gleichen Rang wie souveräne Staaten. Es legt fest, daß jedes Unternehmen einen Vertragsstaat verklagen kann, wenn es sich durch ihn geschädigt fühlt, auch dann, wenn der Schaden noch gar nicht eingetreten ist. Die Klage muß nicht vor die nationalen Gerichte, sie kann auch bei einem speziellen MAI-Schiedsgericht vorgebracht werden. Der umgekehrte Klageweg, also Staat gegen Unternehmen, ist im Vertrag nicht vorgesehen.
Die Konsequenzen sind absehbar. Bund, Länder und Gemeinden werden sich künftig sehr genau überlegen müssen, ob sie beispielsweise noch eine neue Bestimmung zum Schutz der Umwelt oder der Gesundheit ihrer Menschen erlassen werden. Die Bedrohung der Politik durch das scharfe Schwert des Diskriminierungsvorwurfs ist keine Phantasie. Es gibt bereits Beispiele dafür, und zwar im Rahmen des NAFTA, des nordamerikanischen Freihandelsabkommens, das dem MAI als Vorbild diente. Wegen angeblich vermögensschädlicher Verfügungen wurden Kanada und ein kleiner mexikanischer Bundesstaat von zwei Firmen auf stattliche Entschädigungen verklagt (siehe Kasten unten).
Die genannten Prinzipien des „standstill" und „rollback" und ihre - wie der Kommentar euphorisch sagt - „dynamische Verknüpfung" führen zu einer Wirkung, die mit unverhohlener Zufriedenheit als „Sperrklinken-Effekt" bezeichnet wird: Das Rad soll sich nur noch in einer Richtung drehen können, nie mehr in der anderen.
Hier wird mit klingenden Metaphern Politik eingeschränkt und festgeschrieben. Wer sagt denn, daß ein wirtschaftspolitisches Regelwerk sich immer nur auf einer Linie bewegen, also nur vorwärts- oder rückwärtsgehen darf? Ist Wirtschaftspolitik nicht eher ein zwei-, drei- oder mehrdimensionaler, ein komplexer Wirkungsraum? Und wer sagt uns, daß die derzeit schicke Linie der Deregulierung auch morgen noch, unter vielleicht drastisch veränderten Lebensumständen, dieselbe ekstatische Verehrung genießt? Man muß nur ein paar Jahrzehnte zurückschauen und erkennt den irrationalen Wechsel höchst unterschiedlicher Wirtschaftsideologien, von denen die jeweils neueste immer die endgültige Rettung verspricht. Zur Zeit ist die Deregulierung dran. Und auf dem Altar dieser schlichten Eindimensionalität sollen wir nun unseren Erfindungsreichtum, unsere künftigen Handlungsspielräume als Opfer niederlegen. Wonach uns, durch den praktischen Sperrklinkeneffekt, der Weg in jede andere Richtung verbaut ist.
Im klaren Widerspruch dazu behauptet die Bundesregierung weiterhin, „die MAI Vertragsstaaten behalten ihre Souveränität bei der Ausgestaltung der nationalen Umwelt- und Sozialpolitik" (so auch in der Antwort auf die Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten). Diese kaum noch verifizierbare Beschwichtigung wird sie zweifellos auch vor dem Europa-Parlament gebetsmühlenhaft wiederholen. Denn auch die EP-Abgeordneten
- sind „besorgt", daß staatliche Rechte in der Industriepolitik eingeschränkt werden,
- können „kein Abkommen unterstützen, das eine Einschränkung der Anwendbarkeit des EU-Rechts zur Folge hätte",
- fordern Aufklärung darüber, ob die „standstill"- und „rollback"-Verpflichtungen „der weiteren Harmonisierung der Gesetzgebung innerhalb der EU-Staaten im Wege stehen könnten" und vertreten schon jetzt den Standpunkt, daß der Beitritt zum MAI bestimmte Gesetzgebungen der EU „verhindern würde".
In der Begründung der Resolution haben die Parlamentarier gleich an mehreren Stellen die drohende Gefährdung demokratischer Rechte in aller Deutlichkeit ausgesprochen: „Die Unausgewogenheit zwischen den Rechten, die das MAI den ausländischen Investoren großzügig gewähren soll, und den ihnen auferlegten Pflichten gegenüber den Bevölkerungen und der Umwelt der Gastländer, die bislang nicht verbindlich und daher nicht einklagbar sind, ist eklatant. ... Für die Demokratie hat der durch dieses Abkommen weiter gefestigte Primat der Ökonomie über die Politik verheerende Folgen. Es ist wichtig, daß der Primat der Politik in der Rahmensetzung gewahrt bleibt und keine Kompetenzübertragung an demokratisch nicht legitimierte Wirtschaftsakteure erfolgt."
Mehrmals und ebenso deutlich beklagen die Parlamentarier „die mangelnde Transparenz des Verhandlungsprozesses". Dabei hätte gerade die Bundesregierung ein dringendes Interesse an vorbeugender Öffentlichkeitsarbeit beweisen müssen. Denn der Protest, der ihr bei zu später Bekanntgabe ins Gesicht schlagen wird, kommt dann auch aus einer ihr sicher unliebsamen, eher finsteren Ecke. Die deutschen Le Pens und Jörg Haiders, die bis jetzt noch still in den Startlöchern hocken, werden sich beglückt auf diesen Vertrag stürzen und ihn zur lautstarken Durchsetzung ihrer dubiosen Ziele mißbrauchen. In ihrem Denken kann es gar keinen schlagenderen Beweis geben für die Notwendigkeit einer Kampagne etwa „Gegen den Ausverkauf der Heimat!". Daß die Bundesregierung den Völkischen eine so bequeme Vorlage liefert, ist zweifellos der schlimmste Vorwurf, den jeder Demokrat ihr machen muß. Noch verwerflicher wäre es, wenn die Regierung diesen Protest von rechts bewußt in Kauf genommen hätte, um damit auch jeden anderen, jeden legitimen Widerstand gegen das MAI unter den Verdacht eines reaktionären Nationalismus zu stellen.
Aber kann man nicht, wird mancher fragen, aus so einem Vertrag auch wieder aussteigen? Man kann. Aber frühestens in fünf Jahren. Und die eingegangenen Verpflichtungen gelten danach nicht wie sonst - auch beim Vorbild NAFTA - üblich, nur sechs Monate weiter, sondern ganze fünfzehn Jahre, eine halbe Generation. In aller Schärfe gesagt: Die Bundesrepublik hat sich nach dem Beitritt für die Dauer von fünf Parlamentsperioden die Hände gebunden. Unsere Zukunft wird blind verkauft.
Wem zum Nutzen, in wessen Namen geschieht das alles?
Die Gewinner wären allein die großen Wirtschaftsunternehmen, die Regierung aber degradierte sich mit ihrer Selbstentmachtung zum willigen Verwalter einer Diktatur der Ökonomie.
Einen so ungeheuren Vorgang kann eine mündige Bürgerschaft nicht schweigend hinnehmen. Zur Erinnerung: Dieser Staat ist immer noch unser Staat, diese Regierung haben wir ins Amt gewählt. Die Bundesrepublik ist keine Firma, und wir sind nicht ihre „Kunden". Wir alle sind die Arbeitgeber dieser Regierung. Und wenn sie pflichtvergessen miserable Arbeit leistet, auch noch klammheimlich, dann müssen wir es ihr laut und öffentlich sagen, ja sie notfalls entlassen.
Es bleibt noch eine kurze Zeit. Die Bundesrepublik, wie das BMWi Der Gazette am 9. April mitteilte, glaubt wegen immer noch offener Fragen nicht mehr an eine Ratifizierung auf der jährlichen Ministerratssitzung Ende April in Paris: „Die Minister werden vielmehr über eine weitere Verlängerung des Verhandlungsmandats zu entscheiden haben." Es wird vermutet, daß die Unterzeichnung nun im Oktober dieses Jahres stattfinden soll. In sechs Monaten.

PS
Der Vertragstext, den die Bundesregierung so eng an der Brust hält, steht samt Kommentar mittlerweile in der Website der OECD zum Herunterladen.

Beispiel-Kasten

Fall 1

Im April 1997 beschloß das kanadische Parlament, den Import und Transport von MMT, einem Zusatzstoff für Benzin, zu verbieten. Es begründete seine Entscheidung mit den schweren Gesundheitsrisiken, die mit den MMT-Emissionen verbunden wären. Die US-amerikanische Ethyl Corporation, die einzige Herstellerin dieses Stoffes in Kanada, verklagte daraufhin im Rahmen des Schiedsgerichtsverfahrens von NAFTA die kanadische Regierung und forderte Schadensersatz in Höhe von 251 Millionen Dollar. Ihr Argument: Das faktische MMT-Verbot würde den Wert ihrer Produktionsstätten und die zukünftigen Umsätze mindern und wäre damit eine Form von Enteignung, die gemäß den NAFTA-Regeln kompensiert werden müßte.
Noch kein abschließendes Urteil.

Fall 2

Im Januar 1997 reichte die US-amerikanische Müllbeseitigungsfirma Metalclad Corporation beim International Centre for the Settlement of Investment Disputes (ICSID) eine Schadensersatzklage gegen den mexikanischen Bundesstaat Luis Potosm ein. Der Staat hatte dem Unternehmen aus ökologischen Gründen untersagt, eine Müllbesitigungsanlage zu eröffnen. Die Entscheidung stützte sich auf ein geologisches Gutachten der Universität von Luis Potosm, das vor der Gefahr einer Verseuchung des Trinkwassers für die benachbarte Bevölkerung warnte. Der Gouverneur des Staates erklärte daraufhin den Bereich mit dem Standort der Anlage zum Umweltschutzgebiet. Das Unternehmen fordert nun 90 Millionen Dollar Schadensersatz wegen vorgeblicher Enteignung und Verletzung der NAFTA-Bestimmungen über die Inländer- und Meistbegünstigungsbehandlung und das Verbot von Leistungsauflagen.
Die Höhe der Forderung übersteigt das gesamte Jahreseinkommen aller mexikanischen Familien in diesem Bezirk.
Noch kein abschließendes Urteil.

Quelle: The Preamble Center for Public Policy, Washington, D.C., und Jens Martens (WEED), MAI - die dritte Säule weltwirtschaftlicher (De-)Regulierung