
Die
Gazette Nr. 13, April 1999:
Kalenderblätter, sozusagen
Seit September und bis zum Juli nächsten Jahres zeigt jede Nummer
dieser Zeitschrift eine Art Kalenderblatt, und zwar als Vorabdruck aus
dem „Taschenlexikon Goethe" von Friedemann Bedürftig, das im Juli
1999 im Piper Verlag herauskommt. Monatlich bringen wir aus diesem Goethe-Manual
einen Artikel, der den Klassiker auch einmal aus andersartiger, nicht-klassischer
Perspektive betrachtet.
Als achtes Stichwort kommt die
Pressefreiheit
Eine Opposition,
die keine Grenzen hat, wird platt.
Zu Eckermann 9.7.1827
Obwohl ihm vermutlich der Ausspruch des verehrten
Friedrich II., nach dem die »Gazetten nicht genieret werden«
dürften, bekannt war, hielt Goethe Pressefreiheit eher für schädlich.
Einerseits grauste es ihn vor einer Vermehrung des »babylonischen
Idioms« (an Sartorius 20.7.1817) und dem Geschwätz wenig unterrichteter
Schreiberlinge, andererseits begrüßte er die disziplinierende
Wirkung der Zensur (Motto) mit einem seltsamen Argument: Als ob sich der
Stotterer über seine Behinderung freuen könne, weil sie ihn zu
Ausweichlösungen bei unaussprechlichen Anlauten nötigt, verlangte
Goethe, man solle die Einschränkungen der Pressefreiheit begrüßen,
weil sie »zu geistreicherem Ausdruck der Ideen durch Umwege«
zwinge (zu Riemer 9.7.1827). Dringend, aber erfolglos riet er Großherzog
Karl August daher von ihrer Freigabe ab, weil er befürchtete, aus
der gewährten Freiheit könne ein »Preß-Despotismus«
werden (Brief 5.10.1816). Nach Pressefreiheit nämlich schreie »niemand,
als wer sie mißbrauchen will« (Maximen und Reflexionen 972).
Mit entsprechender Genugtuung nahm Goethe daher die Karlsbader Beschlüsse
von 1819 auf, die auch Sachsen- Weimar-Eisenach zu erneuter Einführung
der Zensur verpflichteten.
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