Die Gazette Nr. 13, April 1999:

Kalenderblätter, sozusagen

Seit September und bis zum Juli nächsten Jahres zeigt jede Nummer dieser Zeitschrift eine Art Kalenderblatt, und zwar als Vorabdruck aus dem „Taschenlexikon Goethe" von Friedemann Bedürftig, das im Juli 1999 im Piper Verlag herauskommt. Monatlich bringen wir aus diesem Goethe-Manual einen Artikel, der den Klassiker auch einmal aus andersartiger, nicht-klassischer Perspektive betrachtet.
Als achtes Stichwort kommt die
 

Pressefreiheit

Eine Opposition, die keine Grenzen hat, wird platt.
Zu Eckermann 9.7.1827
Obwohl ihm vermutlich der Ausspruch des verehrten Friedrich II., nach dem die »Gazetten nicht genieret werden« dürften, bekannt war, hielt Goethe Pressefreiheit eher für schädlich. Einerseits grauste es ihn vor einer Vermehrung des »babylonischen Idioms« (an Sartorius 20.7.1817) und dem Geschwätz wenig unterrichteter Schreiberlinge, andererseits begrüßte er die disziplinierende Wirkung der Zensur (Motto) mit einem seltsamen Argument: Als ob sich der Stotterer über seine Behinderung freuen könne, weil sie ihn zu Ausweichlösungen bei unaussprechlichen Anlauten nötigt, verlangte Goethe, man solle die Einschränkungen der Pressefreiheit begrüßen, weil sie »zu geistreicherem Ausdruck der Ideen durch Umwege« zwinge (zu Riemer 9.7.1827). Dringend, aber erfolglos riet er Großherzog Karl August daher von ihrer Freigabe ab, weil er befürchtete, aus der gewährten Freiheit könne ein »Preß-Despotismus« werden (Brief 5.10.1816). Nach Pressefreiheit nämlich schreie »niemand, als wer sie mißbrauchen will« (Maximen und Reflexionen 972). Mit entsprechender Genugtuung nahm Goethe daher die Karlsbader Beschlüsse von 1819 auf, die auch Sachsen- Weimar-Eisenach zu erneuter Einführung der Zensur verpflichteten.

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